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   VG Berlin, 01.07.1999 - 29 A 159.95   

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VG Berlin, 01.07.1999 - 29 A 159.95 (https://dejure.org/1999,15511)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.07.1999 - 29 A 159.95 (https://dejure.org/1999,15511)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 29 A 159.95 (https://dejure.org/1999,15511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei gleicher Entscheidung der Behörde bei ursprünglicher Kenntnis der nach Bestandskraft vorgelegten Beweismittel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; Nachreichen neuer Beweismittel; Rechtserheblichkeit des nachträglichen Vorbringens; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1075
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.1999 - 29 A 159.95
    Gerichtliche Entscheidungsfindung bleibt rechtliche Würdigung des Sachverhalts am Maßstab der vorgegebenen Rechtsordnung ( BVerwG, Urt. v. 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 fr. ; Klappstein in: Knack, a.a.O., Rz 5.3, jeweils m.w.N.).

    § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG knüpft vielmehr regelmäßig auch an alte Tatsachen an, die im Zeitpunkt des Erstbescheids vorlagen, aber nicht verwertet worden sind (BVerwG, Urteile v. 27, Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 ff. [BVerwG 27.01.1994 - BVerwG 2 C 12/92] sowie v. 21. April 1982 BVerwGK 8 C 75.80 - DÖV 1992, S. 856 ff ; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 51 Rz. 119 m.w.N.).

    Weder dürfen die Katalogtatbestände, denen Ausschließlichkeitscharakter zukommt ( BVerwG, Urt. v. 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 ff. ), erweitert werden noch darf die Interpretation der Fallgruppen dazu führen, daß deren gesetzlich vorgesehene Trennung aufgehoben wird.

  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.1999 - 29 A 159.95
    Der Kläger hatte sich nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1995 ( BVerwG 7 C 53.94 - BVerwG 98, 1 ff. - Liste 3) erneut telefonisch an seinen Halbbruder in der Hoffnung gewandt, daß in bezug auf den höchstrichterlich herausgearbeiteten Stichtag - 8. Februar 1949 - weitere Unterlagen auffindbar seien.

    Dem kann auch nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Februar 1995 ( BVerwG 7 C 53.94 - BVerwG 98, 1 fr.) erkannte Rechtslage habe bereits im Zeitpunkt des Bescheiderlasses gegolten und auf Grund der verfassungsrechtlichen Bindung der vollziehenden Gewalt an das Gesetz Vom Beklagten entsprechend berücksichtigt werden müssen.

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.1999 - 29 A 159.95
    Trotz des weniger klaren Wortlauts der Bestimmung, die das Wiederaufgreifen des finanzbehördlichen Verfahrens regelt (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 - Gebrauch der Gegenwartsform), hat auch der Große Senat beim Bundesfinanzhof diese Norm unter Berufung auf den Sinnzusammenhang entsprechend ausgelegt, denn die Unkenntnis von Tatsachen oder Beweismitteln müsse für die ursprüngliche Veranlagung ursächlich gewesen sein ( BFH, Beschluß v. 23. November 1987 - GrS 1.86 - NVwZ 1989, S. 293 f.).

    § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG verfolgt nicht den Zweck, dem von einer Anspruchsversagung Betroffenen das Risiko eines Rechtsbehelfsverfahrens dadurch abzunehmen, daß ihm gestattet wird, sich auf Tatsachen gegenüber der zuständigen Behörde erst und auch dann noch zu berufen, wenn etwa durch die spätere Änderung der höchstrichterichen Rechtsprechung eine Rechtslage eintritt, die eine bisher nicht vorgetragene Tatsache nunmehr als relevant erscheinen läßt (vgl. BFH, Beschluß v. 23. November 1987 - GrS 1.86 - NVwZ 1989, S. 293 f. ).

  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.1999 - 29 A 159.95
    Trotz des weniger klaren Wortlauts der Bestimmung, die das Wiederaufgreifen des finanzbehördlichen Verfahrens regelt (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 - Gebrauch der Gegenwartsform), hat auch der Große Senat beim Bundesfinanzhof diese Norm unter Berufung auf den Sinnzusammenhang entsprechend ausgelegt, denn die Unkenntnis von Tatsachen oder Beweismitteln müsse für die ursprüngliche Veranlagung ursächlich gewesen sein ( BFH, Beschluß v. 23. November 1987 - GrS 1.86 - NVwZ 1989, S. 293 f.).

    § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG verfolgt nicht den Zweck, dem von einer Anspruchsversagung Betroffenen das Risiko eines Rechtsbehelfsverfahrens dadurch abzunehmen, daß ihm gestattet wird, sich auf Tatsachen gegenüber der zuständigen Behörde erst und auch dann noch zu berufen, wenn etwa durch die spätere Änderung der höchstrichterichen Rechtsprechung eine Rechtslage eintritt, die eine bisher nicht vorgetragene Tatsache nunmehr als relevant erscheinen läßt (vgl. BFH, Beschluß v. 23. November 1987 - GrS 1.86 - NVwZ 1989, S. 293 f. ).

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88

    Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.1999 - 29 A 159.95
    Nur wenn der Kläger somit jegliche Sorgfalt hätte vermissen lassen, die von einem ein Verfahren Betreibenden erwartet werden muß, wäre der Wiederaufgreifensantrag unzulässig (vgl. BVerwG, Urt v. 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 ff ).

    Vielmehr komme es allein darauf an, ob das neue Beweismittel eine günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, "wenn es bereits damals in das Verfahren Eingang gefunden hätte" ( BVerwG, Urt. v. 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 ff ).

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.1999 - 29 A 159.95
    § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG knüpft vielmehr regelmäßig auch an alte Tatsachen an, die im Zeitpunkt des Erstbescheids vorlagen, aber nicht verwertet worden sind (BVerwG, Urteile v. 27, Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 ff. [BVerwG 27.01.1994 - BVerwG 2 C 12/92] sowie v. 21. April 1982 BVerwGK 8 C 75.80 - DÖV 1992, S. 856 ff ; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 51 Rz. 119 m.w.N.).

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - DÖV 1992, S. 856 ff ) selbst ein anfänglich vorliegender Schlüssigkeitsmangel im Verwaltungsstreitverfahren heilbar ist, ist im Tatsächlichen stets auf den in der mündlichen Verhandlung erreichten Stand der Dinge abzustellen.

  • BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97

    Ablehnender Restitutionsbescheid - Eintritt der Bestandskraft - Unzulässigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.1999 - 29 A 159.95
    Selbst der Beklagte erwähnt im angefochtenen Bescheid in diesem Zusammenhang bezeichnenderweise nur § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG , nicht aber dessen - hier einschlägige - Nr. 2. Schließlich kann auch dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1997 (BVenNG 7 B 336/97- VIZ 1998, S. 86 f.) in der Tendenz entnommen werden, daß ein Wiederaufgreifen wegen neuer Beweismittel im Bereich des Vermögensgesetzes nicht per se ausgeschlossen ist, wenn auch die insoweit nur im Rahmen einer Divergenzrüge erörterten Gesichtspunkte noch keinen endgültigen Schluß auf die höchstrichterliche Auffassung zulassen.

    Dürfte demgegenüber von der den Bescheid tragenden - wenn auch rechtsfehlerhaften - Rechtsauffassung abgewichen werden, könnte mit der Veränderung der Entscheidungsgrundlage in tatsächlicher Hinsicht zugleich und erneut dessen rechtliche Grundlage in Frage gestellt werden, was indes nur unter den - hier nicht gegebenen - engen Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG zulässig wäre (vgl. BVerwG, Beschluß v. 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 - VIZ 1998, S. 86 f.).

  • VG Berlin, 04.12.1992 - 21 A 540.92

    Vorhaben; Anmelder; Verkehrswert; Nichtberechtigung

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.1999 - 29 A 159.95
    Im Ergebnis kann jedoch auch diese Rechtsfrage ebenso offenbleiben wie die Fristgemäßheit des Antrags vom 11. Juni 1993 -immerhin datieren die darin in Bezug genommen Entscheidungen vom 4. Dezember 1992 ( VG 21 A 540.92 ) und vom 29. Januar 1993 (VG 21 A 541.92) -, denn beide Anträge sind - selbst wenn sie zulässig wären - in jedem Fall unbegründet.
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus VG Berlin, 01.07.1999 - 29 A 159.95
    Nach dem erklärten willen des Gesetzgebers sollten Ansprüche, die bis zum Fristablauf nicht angemeldet worden waren, danach nicht erstmalig geltend gemacht werden können (Reg.-Entw. des 2. VermRÄndG, BT-Drs. 12/2480 zu § 30a - abgedr. in RVI, Bd. 4, E 100.3 S. 59 f).
  • VG Berlin, 29.01.1993 - 21 A 541.92

    Aufhebung eines Investitionsvorrangbescheides; Enteignung eines Grundstücks;

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.1999 - 29 A 159.95
    Im Ergebnis kann jedoch auch diese Rechtsfrage ebenso offenbleiben wie die Fristgemäßheit des Antrags vom 11. Juni 1993 -immerhin datieren die darin in Bezug genommen Entscheidungen vom 4. Dezember 1992 ( VG 21 A 540.92 ) und vom 29. Januar 1993 (VG 21 A 541.92) -, denn beide Anträge sind - selbst wenn sie zulässig wären - in jedem Fall unbegründet.
  • BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 352.99

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; Geeignetheit, eine für die

    BVerwG 8 B 352.99 VG 29 A 159.95.
  • VG Köln, 25.10.2023 - 16 K 1700/23
    Ungeachtet der Frage, inwieweit die Vorschrift überhaupt neben § 51 Abs. 1 Nummer 2 VwVfG NRW anwendbar ist, vgl. dies ablehnend VG Berlin, Urteil vom 1. Juli 1999 - 29 A 159.95 -, NVwZ 2000, 1075-1077 = juris Rn. 36, ist stets erforderlich, dass die Urkunde, auf die die Restitutionsklage gestützt werden könnte, spätestens in dem Zeitpunkt errichtet worden ist, in dem sie im Vorprozess noch hätte benutzt werden können.
  • VG Berlin, 18.04.2012 - 29 K 526.10

    Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Beweismittel

    § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG knüpft vielmehr regelmäßig auch an alte Tatsachen an, die im Zeitpunkt des Erstbescheids vorlagen, aber nicht verwertet worden sind (Urteil der Kammer vom 1. Juli 1999 - 29 A 159.95 -, ZOV 2000, 126 = juris Rdnr. 29; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2000 - 8 B 352.99 -, Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42 = juris, und BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 1 BvR 1080/00 -, n.v.).
  • VG Berlin, 16.09.2005 - 31 A 389.03

    Anwendbarkeit des § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) im Vermögensrecht;

    Nach § 51 VwVfG , der auch im Vermögensrecht anwendbar ist ( § 31 Abs. 7 VermG , vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 1. Juli 1999 - VG 29 A 159.95 -, NVwZ 2000, 1075), hat die Behörde auf Antrag des Betroffenen über die Aufhebung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes zu entscheiden, wenn sich die dem Verwaltungsakt zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat (Nr. 1) oder neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (Nr. 2).
  • VG Lüneburg, 19.09.2014 - 6 C 10/14

    Beweismittel; Neu; Wiederaufnahme; Wiederaufnahmeverfahren

    § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG knüpft vielmehr regelmäßig auch an alte Tatsachen an, die im Zeitpunkt des Erstbescheids vorlagen, aber nicht verwertet worden sind (VG Berlin, Urteil vom 1. Juli 1999 - 29 A 159.95 -, ZOV 2000, 126 = juris Rdnr. 29; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2000 - 8 B 352.99 -, Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42 = juris, und BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 1 BvR 1080/00 -, n.v.).
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