Rechtsprechung
AG Bochum, 22.10.2010 - 29 AR 16/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Lebenslange Sperre, Aufhebung, Abkürzung
- verkehrslexikon.de
Keine Abkürzung einer lebenslangen Führerscheinsperre
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Aufrechterhaltung einer lebenslangen Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Ablauf von mehr als vier Jahrzehnten; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach erneuter Begehung verkehrsstrafrechtlicher Delikte während einer Sperrfrist
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Führerscheinsperre (lebenslange) - Aufhebung aufgrund Zeitablaufs
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Führerscheinsperre (lebenslange) - Aufhebung der Sperre
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 69a Abs. 7
Rechtmäßigkeit der Aufrechterhaltung einer lebenslangen Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Ablauf von mehr als vier Jahrzehnten; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach erneuter Begehung verkehrsstrafrechtlicher Delikte während einer Sperrfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Auszüge)
45 Jahre ist noch lange nicht lebenslang!
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Lebenslange Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 441
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 10.07.1981 - 1 Ws 542/81
Auszug aus AG Bochum, 22.10.2010 - 29 AR 16/10
Jedoch ist anerkannt, dass der bloße Zeitablauf auch bei einer langen Zeit für sich alleine zur Aufhebung einer lebenslangen Sperre nicht genügt (OLG München NJW 1981, 2424 : mehr als 24 Jahre; OLG Düsseldorf NZV 1991, 477 : Zeitablauf von 26 Jahren). - OLG Düsseldorf, 28.08.1991 - 3 Ws 283/91
Auszug aus AG Bochum, 22.10.2010 - 29 AR 16/10
Jedoch ist anerkannt, dass der bloße Zeitablauf auch bei einer langen Zeit für sich alleine zur Aufhebung einer lebenslangen Sperre nicht genügt (OLG München NJW 1981, 2424 : mehr als 24 Jahre; OLG Düsseldorf NZV 1991, 477 : Zeitablauf von 26 Jahren).
- AG Schmallenberg, 29.07.2019 - 5 Cs 33/19
Entziehung der Fahrerlaubnis, Aufhebung der Sperrfrist, Nachschulung
Der bloße Ablauf einer längeren Zeit genügt daher ebenfalls nicht (Düsseldorf NZV 91, 478, Hamburg DAR 04, 660, Jena VRS 108 361, AG Bochum DAR 11, 97, Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 69a Rn. 28). - AG Schmallenberg, 29.07.2019 - 5 Cs 180 Js 97/19 Der bloße Ablauf einer längeren Zeit genügt daher ebenfalls nicht (Düsseldorf NZV 91, 478, Hamburg DAR 04, 660, Jena VRS 108 361, AG Bochum DAR 11, 97, Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 69a Rn. 28).