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   AG Essen, 13.11.2013 - 29 C 137/13   

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https://dejure.org/2013,33465
AG Essen, 13.11.2013 - 29 C 137/13 (https://dejure.org/2013,33465)
AG Essen, Entscheidung vom 13.11.2013 - 29 C 137/13 (https://dejure.org/2013,33465)
AG Essen, Entscheidung vom 13. November 2013 - 29 C 137/13 (https://dejure.org/2013,33465)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 134/11

    Müssen die Kosten eines ungeeigneten Gutachtens erstattet werden?

    Auszug aus AG Essen, 13.11.2013 - 29 C 137/13
    Verschweigt der Geschädigte einen erheblichen Vorschaden, sind die Gutachterkosten für das deshalb objektiv für die Schadensregulierung unbrauchbare Gutachten nicht zu ersetzen (OLG Köln, Urteil vom 23.02.2012 - 7 U 134/11).
  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus AG Essen, 13.11.2013 - 29 C 137/13
    Der Kläger kann selbst kompatible Schäden, das heißt solche, die an sich durch die Kollision mit dem Gegner entstanden sein können, nicht ersetzt verlangen, solange es möglich ist, dass sie auch bereits durch einen der Vorschäden verursacht worden sein können (OLG Hamburg, MDR 2001, 1111, mit Verweis auf das OLG Köln, Versicherungsrecht 1999, 865).
  • OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer

    Auszug aus AG Essen, 13.11.2013 - 29 C 137/13
    Der Kläger kann selbst kompatible Schäden, das heißt solche, die an sich durch die Kollision mit dem Gegner entstanden sein können, nicht ersetzt verlangen, solange es möglich ist, dass sie auch bereits durch einen der Vorschäden verursacht worden sein können (OLG Hamburg, MDR 2001, 1111, mit Verweis auf das OLG Köln, Versicherungsrecht 1999, 865).
  • AG Essen, 15.03.2017 - 20 C 365/15

    Verkehrsunfall bei Parkvorgängen - Beweislast

    Mangels erstattungsfähigem Schaden scheidet ein Anspruch des Klägers insoweit aus (vgl. AG Essen, Urteil vom 08.10.2014 - 17 C 194//13, juris; AG Essen, Urteil vom 13.11.2013 - 29 C 137/13, juris).
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