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AG Mönchengladbach, 11.06.2012 - 29 C 519/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Darlehensvertrages; Folgen der Einordnung des in der Klausel festgesetzten Leistung als kalkulierten Teils der Gegenleistung und damit als Preisabrede
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.11.2000 - III ZR 151/00
Formularmäßige Vereinbarung einer Wildschadenspauschale
Auszug aus AG Mönchengladbach, 11.06.2012 - 29 C 519/11
Ist die in der Klausel festgesetzte Leistung in diesem Sinne kalkulierter Teil der Gegenleistung, so ist sie als Preisabrede zu qualifizieren (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 343).
- AG Mönchengladbach, 20.03.2013 - 36 C 25/13
Bearbeitungsgebühr; Allgemeine Geschäftsbedingung; Darlehensvertrag; …
Die in dem Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 11. Juni 2012 in der Sache 29 C 519/11 zum Ausdruck gebrachte Ansicht, dass es sich bei der Bestimmung bezüglich der Bearbeitungsgebühr um eine wirksame Preishauptabrede handele, wird nach einem Richterwechsel bei dem Amtsgericht Mönchengladbach nicht mehr vertreten.