Weitere Entscheidung unten: AG Frankfurt/Main, 22.01.2009

Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 04.02.2009 - 29 C 549/08 - 81   

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https://dejure.org/2009,25665
AG Frankfurt/Main, 04.02.2009 - 29 C 549/08 - 81 (https://dejure.org/2009,25665)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.02.2009 - 29 C 549/08 - 81 (https://dejure.org/2009,25665)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 29 C 549/08 - 81 (https://dejure.org/2009,25665)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    150,- EUR Schadensersatz für Upload eines Musiktitels mittels Filesharing

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    150,- EUR Schadensersatz für Musik-Upload bei P2P-Filesharing

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 724 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 04.02.2009 - 29 C 549/08
    Selbst wenn von einem wirksamen Bestreiten des Tätigwerdens durch die Beklagte auszugehen wäre, müsste die Beklagte für das unbestrittene Anbieten des streitgegenständlichen Titels durch das damals minderjährige Kind einstehen, da sie dieses offenkundig nicht darüber belehrte, dass über ihren Internetanschluss keine Rechtsverletzungen begangen werden dürfen (OLG Frankfurt. Beschluss vom 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07 Rn. 18, Quelle: juris).
  • LG Frankfurt/Main, 22.02.2007 - 3 O 771/06

    Mitstörerhaftung des WLAN-Betreibers

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 04.02.2009 - 29 C 549/08
    Der P-Vermerk auf der Rückseite des Covers der CD weist als Inhaberin der Tonträgerrechte die Firma 3p Gesellschaft für Kommunikation mbH aus, somit greift die Vermutung gem. § 10 Abs. 2 UrhG analog, jedenfalls spricht eine tatsächliche Vermutung für die Rechteinhaberschaft (vg. LG Frankfurt, Urt. Vom 22.02.2007 Az.: 2 -3 O 771/06 m.w.N.).
  • LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06

    Zur Streitwertbemessung bei Urheberrechtsverletzungen an Musikaufnahmen im Rahmen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 04.02.2009 - 29 C 549/08
    Der Berechnung zugrunde gelegte Gegenstandswert von 10.000,- EUR ist nicht zu beanstanden (vgl. LG Köln, Urt. V. 18.07.2007, Az.: 28 O 480/06, MMR 2008, 126, 128).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 04.02.2009 - 29 C 549/08
    Der Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz bemisst sich in der Höhe nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie, wonach eine Vergütung beansprucht werden kann, die vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages in Kenntnis der wahren Rechtslage und der Umstände des konkreten Einzelfalls als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten (BGH GRUR 1990, 1008).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 04.02.2009 - 29 C 549/08
    die Freistellung vorzunehmen, wandelt sich der Freistellungsanspruch in einen unmittelbaren Zahlungsanspruch um (vgl. BGH NJW 2004, 1868).
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   AG Frankfurt/Main, 22.01.2009 - 29 C 549/08 - 81   

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https://dejure.org/2009,29084
AG Frankfurt/Main, 22.01.2009 - 29 C 549/08 - 81 (https://dejure.org/2009,29084)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.01.2009 - 29 C 549/08 - 81 (https://dejure.org/2009,29084)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 29 C 549/08 - 81 (https://dejure.org/2009,29084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • webshoprecht.de

    Haftung des Anschlussinhabers eines dezentralen Netzwerks für Lizenzgebühren bei Urheberrechtsverletzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Frankfurt/Main, 22.02.2007 - 3 O 771/06

    Mitstörerhaftung des WLAN-Betreibers

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 22.01.2009 - 29 C 549/08
    Der P-Vermerk auf der Rückseite des Covers der CD weist als Inhaberin der Tonträgerrechte die ... aus, somit greift die Vermutung gem. § 10 Abs. 2 UrhG analog, jedenfalls spricht eine tatsächliche Vermutung für die Rechteinhaberschaft (vg. LG Frankfurt, Urt. Vom 22.02.2007 Az.: 2-3 O 771/06 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 22.01.2009 - 29 C 549/08
    Der Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz bemisst sich in der Höhe nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie, wonach eine Vergütung beansprucht werden kann, die vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages in Kenntnis der wahren Rechtslage und der Umstände des konkreten Einzelfalls als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten ( BGH GRUR 1990, 1008).
  • LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06

    Zur Streitwertbemessung bei Urheberrechtsverletzungen an Musikaufnahmen im Rahmen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 22.01.2009 - 29 C 549/08
    Der der Berechnung zugrunde gelegte Gegenstandswert von 10 000,- EUR ist nicht zu beanstanden (vgl. LG Köln, Urt V. 18.07.2007, Az.: 28 O 480/06, MMR 2008, 126, 128).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 22.01.2009 - 29 C 549/08
    Die Klägerin ist nicht darauf beschränkt, einen Freistellungsanspruch geltend zu machen, denn in den Fällen, in denen sich der zur Freistellung Verpflichtete ernstlich und endgültig weigert, die Freistellung vorzunehmen, wandelt sich der Freistellungsanspruch in einen unmittelbaren Zahlungsanspruch um (vgl. BGH NJW 2004, 1868).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 22.01.2009 - 29 C 549/08
    Selbst wenn von einem wirksamen Bestreiten des Tätigwerdens durch die Beklagte auszugeben wäre, müsste die Beklagte für das unbestrittene Anbieten des streitgegenständlichen Titels durch das damals minderjährige Kind einstehen, da sie dieses offenkundig nicht darüber belehrte, dass über ihren Internetanschluss keine Rechtsverletzungen begangen werden dürfen ( OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2007, Az: 11 W 58/07 Rn. 18, Quelle: juris).
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