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   OLG München, 19.11.2015 - 29 U 1136/15   

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https://dejure.org/2015,37123
OLG München, 19.11.2015 - 29 U 1136/15 (https://dejure.org/2015,37123)
OLG München, Entscheidung vom 19.11.2015 - 29 U 1136/15 (https://dejure.org/2015,37123)
OLG München, Entscheidung vom 19. November 2015 - 29 U 1136/15 (https://dejure.org/2015,37123)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr der Gemeinschaftsmarkte "Galileo Viewtrid", "Galileo" und "Galileo Deutschland GmbH" für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation sowie für Datenverarbeitungsanlagen mit der für das geplante europäische Navigationssatellitensystem ...

  • rewis.io

    Galileo Control Center - Beschreibende Verwendung der Bezeichnung des Forschungsprojekts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GMV Art. 102 Abs. 1; GMV Art. 9 Abs. 1b
    Verwechslungsgefahr der Gemeinschaftsmarkte "Galileo Viewtrid", "Galileo" und "Galileo Deutschland GmbH" für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation sowie für Datenverarbeitungsanlagen mit der für das geplante europäische Navigationssatellitensystem ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Galileo Control Center

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Verwendung der Zeichen "Galileo" und "Galileo Control Center"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Verwendung der Zeichen "Galileo" und "Galileo Control Center"

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus OLG München, 19.11.2015 - 29 U 1136/15
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2008, 903, Tz. 10 - SIERRA ANTIGUO).

    (BGH GRUR 2008, 903 Tz. 18 - SIERRA ANTIGUA).

    Dass ein Zeichen geeignet ist, bloße Assoziationen an ein fremdes Kennzeichen hervorzurufen, reicht hierzu nicht (BGH GRUR 2008, 903 Tz. 31 - SIERRA ANTIGUO m. w. N.).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG München, 19.11.2015 - 29 U 1136/15
    Auch bei Annahme einer selbstständig kennzeichnenden Stellung kann bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Klagemarke eine Verwechslungsgefahr nur bei identischen oder hochgradig ähnlichen Waren/Dienstleistungen angenommen werden (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 37 - THOMSON LIFE; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rn. 461).
  • BPatG, 27.06.2000 - 27 W (pat) 256/99

    Verwechslungsgefahr bei Buchstaben-Zahlen-Kombination

    Auszug aus OLG München, 19.11.2015 - 29 U 1136/15
    Zwar ist die Annahme von Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, andererseits ist aber wegen der unterschiedlichen Beschaffenheit von Erzeugnissen und Dienstleistungsangeboten schon im Regelfall nicht von einer besonderen Nähe auszugehen (BPatG GRUR 2001, 518, 520).
  • EuG, 10.05.2006 - T-279/03

    Galileo International Technology u.a. / Kommission - Schadensersatzklage -

    Auszug aus OLG München, 19.11.2015 - 29 U 1136/15
    Auf der Grundlage ihrer Marken treten die Klägerinnen im Rechtsverkehr mit erheblichen finanziellen Forderungen in Erscheinung; so haben sie gegen die Europäische Kommission für den Fall, dass diese das Wort "Galileo" weiter benutzt, eine Forderung von 240 Millionen Euro geltend gemacht (vgl. EuG, Urteil vom 10.05.2006, Az. T- 279/03, Anlage K 22).
  • OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 128/06

    Markenrecht: Markenrechtliche Relevanz der Bezeichnung eines Forschungsprojekts

    Auszug aus OLG München, 19.11.2015 - 29 U 1136/15
    Die Verwendung einer Bezeichnung für ein Forschungsprojekt, das noch nicht zu marktreifen Waren oder Dienstleistungen geführt hat, erfolgt nicht im geschäftlichen Verkehr (vgl. EuG a. a. O. Tz. 117; OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 309, 310 - INMAS; BGH GRUR 1991, 607, 608 - VISPER; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl. § 14 Rn. 49).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus OLG München, 19.11.2015 - 29 U 1136/15
    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile eines komplexen Kennzeichens für den Gesamteindruck prägend sein können, den das Kennzeichen im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorruft (BGH GRUR 2008, 258, Tz. 26 - INTER-CONNECT/T-InterConnect).
  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 60/89

    "VISPER"; Gebrauch einer Kennzeichnung für ein Ergebnis universitärer Forschung

    Auszug aus OLG München, 19.11.2015 - 29 U 1136/15
    Die Verwendung einer Bezeichnung für ein Forschungsprojekt, das noch nicht zu marktreifen Waren oder Dienstleistungen geführt hat, erfolgt nicht im geschäftlichen Verkehr (vgl. EuG a. a. O. Tz. 117; OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 309, 310 - INMAS; BGH GRUR 1991, 607, 608 - VISPER; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl. § 14 Rn. 49).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 71/12

    Markenverletzung: Wegfall der durch eine Markenanmeldung begründeten

    Auszug aus OLG München, 19.11.2015 - 29 U 1136/15
    Aufgrund der Anmeldung eines Zeichens als Marke ist im Regelfall zu vermuten, dass eine Benutzung des Zeichens für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen in naher Zukunft bevorsteht, wenn keine konkreten Umstände vorliegen, die gegen eine solche Benutzungsabsicht sprechen (BGH GRUR 2014, 382 Tz. 30 - REAL-Chips m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 6 U 249/16

    Verfügungsgrund für markenrechtliche Unterlassungsverfügung; Schutzumfang einer

    Die Nutzung bloß ähnlicher Drittzeichen, insbesondere solcher mit dem Bestandteil "VAPO", genügt nicht (vgl. insofern BGH (U.v. 24.02.2011 - I ZR 154/09) - Enzymax/Enzymix, Rn. 18, bei juris; OLG München (U.v. 19.11.2015 - 29 U 1136/15) - Galileo Control Center, Rn. 57, bei juris).
  • BPatG, 03.07.2023 - 26 W (pat) 19/17
    Dies gelte nicht für die angegriffenen Dienstleistungen "Transportwesen; Lagerung und Verpackung von Waren", weil die mittelbare Verwechslungsgefahr denklogisch eine Überschneidung der von den beiderseitigen Produkten und Dienstleistungen angesprochenen Verkehrskreise erfordere (OLG München, Urt. v. 19.11.2015 - 29 U 1136/15 - Galileo Control Center, GRUR-RS 2015, 20259), woran es hier fehle, weil sich die Widerspruchsprodukte und -dienste an Fachkreise und Unternehmen der Logistikbranche richteten, um diese für ihre Transport- und Lagerdienstleistungen entsprechend auszustatten, so dass die Widersprechende gegenüber deren Endkunden gar nicht in Erscheinung trete, während die von der jüngeren Marke beanspruchten Transport-, Lagerungs- und Verpackungsdienstleistungen neben gewerblichen Abnehmern auch Privatpersonen, also allgemeine Verkehrskreise ansprächen.
  • BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 21/17
    Dies gelte nicht für die angegriffenen Dienstleistungen " Transportwesen; Lagerung und Verpackung von Waren ", weil die mittelbare Verwechslungsgefahr denklogisch eine Überschneidung der von den beiderseitigen Produkten und Dienstleistungen angesprochenen Verkehrskreise erfordere (OLG München, Urt. v. 19.11.2015 - 29 U 1136/15 - Galileo Control Center, GRUR-RS 2015, 20259), woran es hier fehle, weil sich die Widerspruchsprodukte und -dienste an Fachkreise und Unternehmen der Logistikbranche richteten, um diese für ihre Transport und Lagerdienstleistungen entsprechend auszustatten, so dass die Widersprechende gegenüber deren Endkunden gar nicht in Erscheinung trete, während die von der jüngeren Marke beanspruchten Transport-, Lagerungs- und Verpackungsdienstleistungen neben gewerblichen Abnehmern auch Privatpersonen, also allgemeine Verkehrskreise ansprächen.
  • BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 20/17
    Dies gelte nicht für die angegriffenen Dienstleistungen "Transportwesen; Lagerung und Verpackung von Waren", weil die mittelbare Verwechslungsgefahr denklogisch eine Überschneidung der von den beiderseitigen Produkten und Dienstleistungen angesprochenen Verkehrskreise erfordere (OLG München, Urt. v. 19.11.2015 - 29 U 1136/15 - Galileo Control Center, GRUR-RS 2015, 20259), woran es hier fehle, weil sich die Widerspruchsprodukte und -dienste an Fachkreise und Unternehmen der Logistikbranche richteten, um diese für ihre Transport- und Lagerdienstleistungen entsprechend auszustatten, so dass die Widersprechende gegenüber deren Endkunden gar nicht in Erscheinung trete, während die von der jüngeren Marke beanspruchten Transport-, Lagerungs- und Verpackungsdienstleistungen neben gewerblichen Abnehmern auch Privatpersonen, also allgemeine Verkehrskreise ansprächen.
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