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   OLG Hamm, 05.11.1999 - 29 U 26/99   

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https://dejure.org/1999,4923
OLG Hamm, 05.11.1999 - 29 U 26/99 (https://dejure.org/1999,4923)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.1999 - 29 U 26/99 (https://dejure.org/1999,4923)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 1999 - 29 U 26/99 (https://dejure.org/1999,4923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 657; ; BGB § 661; ; BGB § 518; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten eines Verbrauchers bei mißverständlicher Formulierung eines Werbebriefs mit Ankündigung eines Gewinns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 22 W 77/96
    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1999 - 29 U 26/99
    An einer Auslobung im Sinne von § 657 BGB fehlt es nicht nur, weil keine öffentliche Bekanntmachung vorliegt (vgl. z.B. OLG Düsseldorf NJW 1997, 2122), sondern weil überhaupt keine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, ausgesetzt worden ist.
  • OLG Stuttgart, 19.02.1986 - 1 U 166/85
    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1999 - 29 U 26/99
    Auch hier muß der Preisbewerbung eine Leistung des Bewerbers vorausgehen und als solche muß eine "nennenswerte menschliche Leistung" verlangt werden (OLG Stuttgart MDR 1986, 756).
  • LG Hannover, 30.03.2009 - 1 O 77/08

    Zur Wirksamkeit des Rechtswegausschlusses bei der Teilnahme an einem

    Daran ändert auch nichts, dass die Teilnehmer als Alternative zur Unterwerfung unter die Teilnahmebedingungen nur vollständig auf die Teilnahme verzichten konnten (in diese Richtung wohl OLG Hamm, OLGR 2000, 238).

    in Aussicht gestellt worden ist (vgl. OLG Hamm OLGR 2000, 238).

  • OLG Dresden, 16.11.2010 - 8 U 210/10

    Abgrenzung von verbindlicher Auslobung und unverbindlichem Gewinnspiel

    Andere wiederum (OLG Hamm, Urteil vom 05.11.1999 - 29 U 26/99 Rn. 5 f, OLGR Hamm 2000, 238 f [zitiert nach juris]; vgl. Bergmann, aaO. Rn. 43 a. E.; Kornblum, JuS 1980, 801; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.1997 - 22 W 77/96, NJW 1997, 2122; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.02.1986 - 1 U 166/85, MDR 1986, 756) halten hingegen die Schwierigkeit der verlangten Handlung für maßgeblich; nur schwierige Handlungen seien geeignet, einen verbindlichen Anspruch im Wege einer Auslobung zu begründen.
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