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   OLG München, 14.01.2016 - 29 U 2609/15   

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https://dejure.org/2016,615
OLG München, 14.01.2016 - 29 U 2609/15 (https://dejure.org/2016,615)
OLG München, Entscheidung vom 14.01.2016 - 29 U 2609/15 (https://dejure.org/2016,615)
OLG München, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 29 U 2609/15 (https://dejure.org/2016,615)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • kanzlei.biz

    Unzulässigkeit irreführender gesundheitsbezogener Werbung

  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer Werbebehauptung wegen Gesundheitsbezugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Reduzierung von Körperfett mittels des sog. Kryolipolys-Verfahrens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kryolipolyse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Gesundheitsbezug von Maßnahmen mit ästhetischer Zielsetzung

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Reduzierung von Fettpolstern durch Kälte = irreführende gesundheitsbezogene Werbung, für deren Wirksamkeit Nachweis erbracht werden muss

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässigkeit einer Werbebehauptung wegen Gesundheitsbezugs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG München, 14.01.2016 - 29 U 2609/15
    Die besonderen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen bei gesundheitsbezogener Werbung rechtfertigen sich aus dem Interesse an dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 5 Rn. 4.181; BGH GRUR 2013, 649 Tz. 16 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines

    Damit betrifft die Werbung den Bereich des Heilwesens, der im Interesse der öffentlichen Gesundheit eine besondere Reglementierung von Werbung erfordert, und stellt sich als gesundheitsbezogen dar (OLG Celle v. 27.03.2017 - 13 U 199/16 - II 2b aa, m.w.N.; OLG München WRP 2016, 383, 384).

    Die hohe Bedeutung des Rechtsguts Gesundheit, welche die besonderen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen bei gesundheitsbezogener Werbung rechtfertigt, ist bei Maßnahmen zu ästhetischen Zwecken, deren Durchführung einen Gesundheitsbezug aufweist, ebenso berührt wie bei Maßnahmen, die unmittelbar ein gesundheitsbezogenes Ziel haben (ebenso für die Kryolipolyse: OLG Celle v. 27.03.2017 - 13 U 199/16 - II 2b aa; OLG München WRP 2016, 383, 384).

    Insoweit hat der Antragsteller durch Vorlage kritischer Publikationen - insbesondere der Anlage A 27 (..., 2015), die von der Notwendigkeit weiterer Studien zur Überprüfung der Wirksamkeit der Kryolipolyse ausgeht (dazu auch zutreffend OLG Celle v. 11.05.2017 - 13 U 199/16 - I 3b) - substantiiert behauptet, der von ihm als irreführend angegriffenen gesundheitsbezogenen Werbung fehle die wissenschaftliche Grundlage (vgl. auch schon OLG München WRP 2016, 383, 384).

  • OLG Celle, 27.03.2017 - 13 U 199/16

    Werbung einer Klinik mit "Kältebehandlung hilft gegen Übergewicht" ist

    Die hohe Bedeutung des Rechtsguts Gesundheit, welche die besonderen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen bei gesundheitsbezogener Werbung rechtfertigt (vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 2.215), ist bei Maßnahmen zu ästhetischen Zwecken, deren Durchführung einen Gesundheitsbezug aufweist, ebenso berührt wie bei Maßnahmen, die unmittelbar ein gesundheitsbezogenes Ziel haben (ebenso für die Kryolipolyse: OLG München, Urteil vom 14. Januar 2016 - 29 U 2609/15, juris Rn. 34; LG Berlin, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 103 O 82/14, juris Rn. 26).

    Entgegen der Auffassung der Verfügungsbeklagten kann hieraus jedoch nicht der Rückschluss gezogen werden, dass schon die Zulassung durch die FDA ausreichen muss, um die Wirksamkeit wissenschaftlich nachzuweisen (so auch für die schon zu diesem Zeitpunkt von der FDA zugelassene Kryolipolyse: OLG München, Urteil vom 14. Januar 2016 - 29 U 2609/15, juris; für eine von der FDA zugelassene sog. Mikro- oder Feinstromtherapie: OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. November 2007 - I-20 U 172/06 , juris).

  • OLG München, 05.07.2018 - 29 U 1866/17

    Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

    Das die besonderen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen rechtfertigende Interesse an dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist bei Maßnahmen zu ästhetischen Zwecken, deren Durchführung einen Gesundheitsbezug aufweist, genauso berührt wie bei Maßnahmen, die selbst ein gesundheitsbezogenes Ziel haben (vgl. Senat WRP 2016, 383 - Kryolipolyse, dort Rn. 13).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2020 - 38 O 116/19
    Der die strengen Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen rechtfertigende Gesundheitsbezug kann sich aber auch daraus ergeben, dass zwar ein außerhalb der Gesundheit liegendes - etwa ästhetisches - Ziel angestrebt wird, hierzu jedoch Mittel angewandt werden, die in die körperliche Integrität eingreifen und dadurch Gesundheitsbezug aufweisen (vgl. OLG München, Urteil vom 14. Januar 2016 - 29 U 2609/15, PharmR 2016, 102 [unter 1 a]).
  • LG Köln, 27.03.2018 - 31 O 413/16

    Unterlassung von Werbeaussagen mit gesundheitsbezogenen Angaben als irreführend

    Das OLG München hat in seinem Urteil vom 14.01.2016 (Az.: 29 U 2609/15) hierzu Folgendes ausgeführt: Es mag zwar richtig sein, dass die Behandlung in erster Linie ästhetischen Zwecken dienen soll.
  • LG Berlin, 16.05.2022 - 101 O 7/21

    Werbung eines Fitnessstudios für eine Kryotherapie in eigener Kältekammer

    Dieses ist aber bei Maßnahmen zu ästhetischen Zwecken, deren Durchführung einen Gesundheitsbezug aufweisen, genauso berührt wie bei Maßnahmen, die selbst ein gesundheitsbezogenes Ziel haben (vgl. OLG München WRP 2016, 383; vgl. auch LG Berlin 103 O 82/14; LG Berlin 102 O 35/14 - beide zitiert nach juris)).
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