Weitere Entscheidung unten: OLG München, 30.03.2023

Rechtsprechung
   OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16   

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https://dejure.org/2017,49284
OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16 (https://dejure.org/2017,49284)
OLG München, Entscheidung vom 21.12.2017 - 29 U 2619/16 (https://dejure.org/2017,49284)
OLG München, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 29 U 2619/16 (https://dejure.org/2017,49284)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 32 Abs. 2 S. 2
    Nutzungsrechte an Filmproduktion

  • aufrecht.de

    Nachvergütung für Chefkameramann von "Das Boot"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Das Boot III"; Rechte des Miturhebers eines Kinofilms

  • rewis.io

    Nutzungsrechte an Filmproduktion

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 32 Abs. 2 S. 2
    Nutzung; Filmproduktion; zeitlich begrenzt; Vergütung; Miturheber; Werknutzungsrechte; Rundfunkanstalt; gesetzliche Umsatzsteuer; Leistungen

  • rechtsportal.de

    "Das Boot III"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Nachvergütungsansprüche für den Chef-Kameramann des Films "Das Boot"

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Kameramann von "Das Boot” erhält Nachvergütung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Schlussurteil im Berufungsverfahren um »Das Boot«

  • faz.net (Pressemeldung, 21.12.2017)

    Jost Vacano ging vor Gericht: Später Lohn für Kameramann des Kinoklassikers "Das Boot"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Vergütung: Später Geldsegen für "Das Boot"-Kameramann

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachvergütungsansprüche für den Chef-Kameramann des Films "Das Boot"

  • focus.de (Pressemeldung, 21.12.2017)

    Kameramann bekommt Nachschlag für "Das Boot"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nachvergütungsansprüche für den Chef-Kameramann des Films "Das Boot"

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Nachvergütungsanspruch für Kameramann Jost Vacano des Kinowelterfolgs Das Boot

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 21.12.2017)

    Kameramann von "Das Boot" bekommt nachträglich 600 000 Euro

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Bestseller-Paragraph: Kameramann von Das Boot erhält EUR 588.000 als Nachvergütung

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 225
  • K&R 2018, 266
  • afp 2018, 280
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 28.02.2017 - I ZR 46/16

    Anspruch des Filmurhebers auf Fairnessausgleich: Wert der Beschwer des im Wege

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16
    Auch kann der Urheber im Falle des § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG nach seiner Wahl den Dritten entweder auf (erstmaligen) Abschluss eines ergänzenden Vergütungsvertrags oder unmittelbar auf Zahlung in Anspruch nehmen (vgl. BGH GRUR-RR 2017, 185 Tz. 29 - Derrick).

    a) Der Urheber kann nach seiner Wahl den Dritten aus § 32a Abs. 2 Satz UrhG entweder auf (erstmaligen) Abschluss eines ergänzenden Vergütungsvertrags oder unmittelbar auf Zahlung in Anspruch nehmen (vgl. BGH GRUR-RR 2017, 185 Tz. 29 - Derrick).

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 94/04

    Kein rückwirkender Verzug des Mieters mit der Zahlung von Mieterhöhungsbeträgen

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16
    Die Notwendigkeit, einen Zinsschaden konkret darlegen zu müssen und nicht auf § 288 BGB zurückgreifen zu können, ist Folge der gesetzgeberischen Entscheidung, nach der dem Vermieter ein Anspruch auf den erhöhten Mietzins nicht von Gesetzes wegen zusteht, sondern eine entsprechende Änderung des Mietvertrags voraussetzt, so dass der Vermieter den Mieter zunächst auf Zustimmung zu dieser Änderung in Anspruch nehmen muss und nicht sogleich Zahlung verlangen kann (vgl. BGH NJW 2005, 2310, 2312).
  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98

    Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16
    Für den Anspruchsinhalt bedeutet dies, dass dem Urheber eine (noch) angemessene Beteiligung zusteht (vgl. BGH GRUR 2002, 153, 155 - Kinderhörspiele; Soppe in: BeckOK UrhG, Ahlberg/Götting, 17. Edition, Stand: 1. August 2017, § 32a Rz. 41).
  • LG Stuttgart, 28.11.2017 - 17 O 127/11

    Kameramann klagt auf Nachvergütung für "Das Boot"

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16
    aaa) In dem vor dem Landgericht Stuttgart unter dem Az.: 17 O 127/11 geführten Parallelverfahren, in dem der Kläger gegen acht andere Landesrundfunkanstalten ebenfalls eine weitere angemessene Vergütung gemäß § 32a Abs. 2 UrhG aufgrund der Ausstrahlungen in deren jeweiligen Dritten Programmen sowie den Gemeinschaftsprogrammen der ARD beansprucht, lehnte es der mit Beweisbeschluss vom 1. September 2015 (Anlage K 111) bestellte Sachverständige mit Schreiben vom 3. November 2015 ab, ein Gutachten über die Beweisfragen zu erstellen, da ihm die Beantwortung der Fragen objektiv nicht möglich sei.
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 45/16

    Urheberrecht: Verpflichtung von Werknutzern und Vereinigungen von Urhebern zur

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16
    Bei Auftragsproduktionen, Koproduktionen und Lizenzproduktionen schließen Kameraleute ihre Verträge ausschließlich mit dem jeweiligen Filmhersteller (vgl. BGH GRUR 2017, 894 Tz. 1 - Verhandlungspflicht).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZR 222/14

    Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst: Beginn der regelmäßigen

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16
    Beansprucht ein Urheber nach einer Anpassung der Vergütung gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 UrhG oder § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG eine weitere Anpassung der Vergütung nach § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG, ist bei der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis vorliegt, die angepasste Vergütung zu den Erträgen und Vorteilen ins Verhältnis zu setzen (vgl. BGH a.a.O., Tz. 62 - Das Boot; GRUR 2016, 1291 Tz. 52 - Geburtstagskarawane).
  • KG, 01.06.2016 - 24 U 25/15

    Urheberschutz: Nachvergütungsanspruch eines Synchronsprechers bei Übererfolg

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16
    aa) Auch der Anspruch auf weitere Beteiligung gegen einen Dritten i. S. d. § 32a Abs. 2 UrhG ist in die Zukunft gerichtet (vgl. KG GRUR Int. 2016, 1072, 1078 - Fluch der Karibik II).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 20/09

    Urheberrecht: Angemessene Vergütung für den Übersetzer eines belletristischen

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in mehreren zu § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG ergangenen Entscheidungen vom 20. Januar 2011 festgestellt, dass ein Anspruch auf Einwilligung in die Vertragsänderung, durch die eine angemessene Vergütung gewährt wird, keine Geldschuld betrifft, die gemäß § 288 Abs. 1 BGB während des Verzuges zu verzinsen ist (vgl. BGH GRUR 2011, 328 Tz. 74 - Destructive Emotions; ZUM 2011, 403 Tz. 50 - Angemessene Übersetzervergütung IV, juris).
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 212/08

    Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16
    Im Übrigen wird eine ursprünglich zulässige Feststellungsklage nicht dadurch unzulässig, dass im Verlaufe des Rechtsstreits die Voraussetzungen für den Übergang zu einer Leistungsklage (teilweise) eintreten (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2011, 3361 Tz. 16 m. w. N.).
  • KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08

    Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors wegen Nachvergütung gegenüber

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16
    (3) Aufgrund der dargestellten Schwierigkeiten bei der Berechnung des Vorteils anhand fiktiver Lizenzkosten für ein Alternativprogramm ist es im Streitfall sachgerecht, den Vorteil des Beklagten zu 2) durch die Ersparnis von redlicherweise an den Kläger zu bezahlenden Wiederholungsvergütungen zu bestimmen (vgl. auch KG GRUR-RR 2010, 276, 277 - Auffälliges Missverhältnis).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 19/09

    Destructive Emotions - Übersetzer hat Anspruch auf Beteiligung am Verkaufserlös

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 49/06

    Mambo No. 5

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 169/07

    BTK

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

  • OLG München, 01.06.2017 - 6 U 310/16

    Nachvergütungsanspruch für die Nutzung der Verwertungsrechte an Tonträgern -

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 62/14

    GVR Tageszeitungen I - Angemessene Urhebervergütung des Journalisten:

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

  • OLG München, 15.06.2011 - 34 SchH 12/10

    Schlichtungsverfahren im Urheberrecht: Besetzung einer Schlichtungsstelle

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

  • OLG München, 21.03.2013 - 29 U 3312/09

    Jost Vacano

  • LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08

    Das Boot III

  • BGH, 01.04.2021 - I ZR 9/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

    Das Berufungsgericht (OLG München, GRUR-RR 2018, 225) hat das landgerichtliche Urteil auf die Berufung des Klägers und der Beklagten zu 1 abgeändert.
  • OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18

    Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem

    Im Rahmen der indiziellen Heranziehung der tarifvertraglichen Wiederholungsvergütungssätze ist deren Erhöhung nicht gerechtfertigt (entgegen OLG München, Urteil vom 21.12.2017, 29 U 2619/16, juris Rn. 274 ff.).

    Daraus, dass der Kläger den Y. in dem Parallelverfahren vor dem LG München I (7 O 17694/08) und OLG München (29 U 2619/16) verklagt habe (dortiger Beklagter Ziff. 2), folge keine anderweitige Rechtshängigkeit i. S. v. § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO.

    Mit Recht hat das Landgericht den Einwand der Beklagten, es bestehe im Hinblick auf das Münchener Verfahren eine anderweitige Rechtshängigkeit i. S. v. § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, zurückgewiesen, und dabei darauf abgehoben, es sei nichts dafür ersichtlich, dass sich die auf den Y. beziehende Verurteilung im Münchener Verfahren (nunmehr I. 2. des Tenors des Urteils des OLG München vom 21.12.2017, 29 U 2619/16) auf die hiesigen Beklagten erstrecken könnte, nachdem diese unstreitig nicht Partei des Münchener Verfahrens sind.

    - ob die Verteilung der vereinbarten Gegenleistung auf die Zeiträume vor und nach dem Stichtag 28.03.2002 nach "wertender Betrachtung" (BGH GRUR 2012, 496 Rnrn. 32, 44 - Das Boot I) schematisch zeitanteilig zu erfolgen hat wie im Urteil des OLG München in der Münchener Parallelsache vom 21.12.2017, 29 U 2619/16 - Das Boot III (a.a.O., Rn. 307 i. V. m. Rn. 76 - 84 in juris) und in GRUR-RR 2017, 376, 378 - Elvis Presley - angenommen (insoweit auch Abweichung des Senats von der Rechtsprechung des OLG München);.

    - ob nach §§ 32, 32a UrhG zugesprochene Zahlungen (verzinsliche) Geldschulden darstellen, da nach Auffassung des Senats insoweit das Urteil des OLG München in der Münchener Parallelsache (vom 21.12.2017, 29 U 2619/16) von der Entscheidung "Destructive Emotions" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2011, 328 Rn. 70 ff.) abweicht;.

  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 176/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

    Sodann hat er diese Parteien auf Zahlung und Feststellung der Zahlungspflicht für die Zukunft in Anspruch genommen (vgl. OLG München, GRUR-RR 2018, 225; Revision beim Bundesgerichtshof anhängig unter dem Aktenzeichen I ZR 9/18; nachfolgend: Parallelverfahren).

    Danach sei der Zeitraum vom Stichtag 28. März 2002 bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung ins Verhältnis zum Gesamtzeitraum zwischen dem Abschluss des Vertrags zwischen dem Urheber und dessen Vertragspartner bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu setzen und der sich daraus ergebene Faktor mit der Gesamtvergütung zu multiplizieren (so im Parallelverfahren das OLG München, GRUR-RR 2018, 225, 228 Rn. 53 f. [juris Rn. 83 f.]).

    Ebenfalls kann offenbleiben, ob die von der Revision der Beklagten als zutreffend erachtete Inflationsanpassung der vereinbarten Vergütung mit dem Zweck der Vorschrift des § 32a UrhG grundsätzlich nicht in Übereinstimmung zu bringen ist, im Wege des Fairnessausgleichs eine angemessene Beteiligung des Urhebers an den Erträgen und Vorteilen des Verwerters zu verbessern (vgl. OLG München, GRUR-RR 2018, 225 juris Rn. 87).

  • OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung bei Schweigen über die Motive

    1909/1997 d.A.-, GRUR-RR 2018, 225 - Das Boot 110 das landgerichtliche Uneil abgeändert und insgesamt neu gefasst.
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Rechtsprechung
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 91a
    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung bei Schweigen über die Motive

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde, Berufung, Beteiligung, Ermessen, Erledigung, Umsatzsteuer, Verfahren, Kostenentscheidung, Vergleich, Anlage, Form, Nutzung, Schriftsatz, Vertrag, Kosten des Rechtsstreits, Ermessen des Gerichts, angemessene Beteiligung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 154/08

    Tragung der Kosten für einen Rechtsstreit über einen Anspruch auf Erstattung

    Auszug aus OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16
    Im Ergebnis gilt nichts anderes, wenn zwar die Erklärung der beklagten Partei, die Kosten des Rechtsstreits übernehmen zu wollen, fehlt, jedoch nicht erkennbar ist, dass die Zahlung aus anderen Gründen erfolgt als dem, dass der Rechtsstandpunkt der Klagepartei im Ergebnis hingenommen wird (BGH BeckRS 2010, 24138 Rn. 2; BeckRS 2010, 20021 Rn. 5).

    Bei dieser Sachlage hat das Gericht nicht mehr zu prüfen, ob die von der Klagepartei verfolgte Forderung bis zur Erledigungserklärung begründet war oder nicht (BGH NJW 2021, 2589 Rn. 2; BeckRS 2010, 24138 Rn. 2; BeckRS 2010, 20021 Rn. 5; BeckRS 2004, 3127 Rn. 3).

  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 110/03

    Kostentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist im Rahmen der Kostenentscheidung nach 91a ZPO dann auf die Erfüllung abzustellen, wenn der Beklagte den mit der Klage geforderten Betrag zahlt und erklärt, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen (BGH BeckRS 2010, 11496 Rn. 2; BeckRS 2004, 3127 Rn. 3; BeckRS 1985, 31066945; BAG NJW 2004, 533).

    Bei dieser Sachlage hat das Gericht nicht mehr zu prüfen, ob die von der Klagepartei verfolgte Forderung bis zur Erledigungserklärung begründet war oder nicht (BGH NJW 2021, 2589 Rn. 2; BeckRS 2010, 24138 Rn. 2; BeckRS 2010, 20021 Rn. 5; BeckRS 2004, 3127 Rn. 3).

  • BGH, 21.09.2010 - VI ZR 11/10

    Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits bei Zahlung der Klageforderung durch den

    Auszug aus OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16
    Im Ergebnis gilt nichts anderes, wenn zwar die Erklärung der beklagten Partei, die Kosten des Rechtsstreits übernehmen zu wollen, fehlt, jedoch nicht erkennbar ist, dass die Zahlung aus anderen Gründen erfolgt als dem, dass der Rechtsstandpunkt der Klagepartei im Ergebnis hingenommen wird (BGH BeckRS 2010, 24138 Rn. 2; BeckRS 2010, 20021 Rn. 5).

    Bei dieser Sachlage hat das Gericht nicht mehr zu prüfen, ob die von der Klagepartei verfolgte Forderung bis zur Erledigungserklärung begründet war oder nicht (BGH NJW 2021, 2589 Rn. 2; BeckRS 2010, 24138 Rn. 2; BeckRS 2010, 20021 Rn. 5; BeckRS 2004, 3127 Rn. 3).

  • BGH, 01.04.2021 - I ZR 9/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

    Auszug aus OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16
    Von den Kosten des Rechtsstreits soweit darüber nicht bereits im Urteil des Senats vom 21.03.2013 (BI. 959 d.A.) rechtskräftig entschieden wurde - einschließlich der Kosten des zweiten Revisionsverfahrens (Az. I ZR 9/18) tragen hinsichtlich der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten des Klägers der Kläger 1/6, die Beklagte zu l) 1/3, der Beklagte zu 2) 1/6 und die Beklagte zu 3) 1/3.

    Durch Urteil vom 01.04.2021 (Az. I ZR 9/18; GRUR 2021, 955 - Das Boot 110 hat der BGH die Revision des Klägers gegen dieses Urteil zurückgewiesen, soweit seine Berufung gegen die Abweisung seiner Klage hinsichtlich des Antrags auf Verurteilung der Beklagten zu 3) zur Zahlung von vorgerichtlichen Kosten in Höhe von EUR 4.066,11 zuzüglich Zinsen zurückgewiesen worden ist.

  • BAG, 02.11.1959 - 2 AZR 479/56

    Konkurs - Unterbrochener Rechtsstreit - Revisionsinstanz - Erledigung der

    Auszug aus OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16
    Im Übrigen ist die vorbehaltlose Erfüllung des Klageanspruchs ein gewichtiges Indiz dafür, dass der Beklagte den Anspruch des Klägers für gerechtfertigt hält (BAG, Beschluss vom 02.11.1959, 2 AZR 479/56, juris Rn. 15).
  • BGH, 24.10.2011 - IX ZR 244/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im

    Auszug aus OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16
    Etwas anders kann dann gelten, wenn die beklagte Partei deutlich macht, dass andere Motive als die Anerkennung der Berechtigung der gegen sie geltend gemachten Ansprüche für ihr Verhalten bestimmend waren (BGH NJW-RR 2012, 688 Rn. 12), wobei die Darlegung solcher Gründe im Einzelfall dem Beklagten obliegt (OLG Frankfurt BeckRS 1995, 6446 Rn. 5).
  • BGH, 03.06.1985 - II ZR 248/84

    Anerkennung der Kostentragungspflicht nach Erledigung der Hauptsache; Kosten der

    Auszug aus OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist im Rahmen der Kostenentscheidung nach 91a ZPO dann auf die Erfüllung abzustellen, wenn der Beklagte den mit der Klage geforderten Betrag zahlt und erklärt, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen (BGH BeckRS 2010, 11496 Rn. 2; BeckRS 2004, 3127 Rn. 3; BeckRS 1985, 31066945; BAG NJW 2004, 533).
  • OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16

    Fristbemessung zur Mängelbeseitigung bei Schummel-Software ("Volkswagen")

    Auszug aus OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16
    Nicht ausreichend, um einer Kostentragung zu entgehen, ist es aber, wenn der Beklagte sein Verhalten weder gegenüber dem Gericht noch gegenüber dem Kläger erläutert, allein den Antrag stellt, dem Kläger die Kosten aufzuerlegen, oder auch angenommen werden kann, der Beklagte wolle eine obergerichtliche Entscheidung zu den aufgeworfenen Fragen verhindern (OLG München BeckRS 2017, 105163 Rn. 11).
  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16
    Beim Kostenausspruch ist zu beachten, dass über die Kosten des ersten Berufungs- und Revisionsverfahrens bereits rechtskräftig im Senatsurteil vom 21.03.2013 (BI. 959 d.A) entschieden wurde, so dass nur noch die Entscheidung über die erstinstanzlichen Kosten der Auskunftsstufe dem Schlussurteil bzw. dem hiesigen Beschluss nach 91a Abs. 1 ZPO vorbehalten geblieben war (vgl. BGH NJW 1984, 1901, 1902).
  • OLG Frankfurt, 04.05.1995 - 22 W 20/95
    Auszug aus OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16
    Etwas anders kann dann gelten, wenn die beklagte Partei deutlich macht, dass andere Motive als die Anerkennung der Berechtigung der gegen sie geltend gemachten Ansprüche für ihr Verhalten bestimmend waren (BGH NJW-RR 2012, 688 Rn. 12), wobei die Darlegung solcher Gründe im Einzelfall dem Beklagten obliegt (OLG Frankfurt BeckRS 1995, 6446 Rn. 5).
  • BGH, 27.04.2010 - VI ZR 256/09

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen i.F.d. Beendigung eines Prozesses durch

  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 457/02

    Kostenanerkenntnis nach Erledigung der Hauptsache

  • LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08

    Das Boot III

  • LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08

    Stufenklage des Chefkameramannes einer Filmproduktions auf Fairnessausgleich

  • OLG München, 21.03.2013 - 29 U 3312/09

    Jost Vacano

  • OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16

    Nachvergütungsansprüche für den Chef-Kameramann des Films "Das Boot"

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

  • OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09

    Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen

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