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   OLG München, 24.11.1988 - 29 U 2858/88   

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https://dejure.org/1988,4617
OLG München, 24.11.1988 - 29 U 2858/88 (https://dejure.org/1988,4617)
OLG München, Entscheidung vom 24.11.1988 - 29 U 2858/88 (https://dejure.org/1988,4617)
OLG München, Entscheidung vom 24. November 1988 - 29 U 2858/88 (https://dejure.org/1988,4617)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klauseln; Geschäftsbedingungen; Bauhandwerker; Bauträger; Beseitigungskosten; Auftraggeber; Verschmutzung; Bauschutt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 632

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 276
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 2 U 4/97

    Bauschuttklausel unwirksam?

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  • OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Klausel zur Bauschuttbeseitigung

    Die pauschale Umlage der Bauschuttentsorgung auf alle Gewerke verstößt gegen das Verursacher- und Verschuldensprinzip und hält einer Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1 AGBG nicht stand, da sie den Unternehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (so auch LG Offenburg, Urteil vom 04.12.1998 - 2 O 243/98; OLG München, Urteil vom 24.11.1988 - 29 U 2858/88).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 12 O 8630/20

    Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, unangemessene Benachteiligung,

    Zumindest werden § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B entgegen stehende Vereinbarungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie etwa die Verlängerung der Zahlungsfrist auf einen Monat, wegen unangemessener Benachteiligung aufgrund des damit u.U. existenzbedrohenden Zahlungsaufschubs für unwirksam (OLG München NJW-RR 1989, 276), zumindest für aber problematisch erachtet (Kleine/Möller/Merl/Glöckner, 6. Aufl., § 22 Rn. 170, BeckOGK, § 308 Nr. 1b Rn. 46 m.w.N.).
  • LG Mainz, 30.10.2014 - 2 O 71/13

    Zahlungsfrist von drei Monaten ist zu lang!

    Im Übrigen kann darüber hinaus nicht unberücksichtigt bleiben, dass bereits ein Zahlungsaufschub von zwei Wochen für einen Bauhandwerker unzumutbar, im Einzelfall sogar existenzgefährdend sein kann und die streitgegenständliche Klausel den Auftragnehmer auch aus diesem Grund im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteiligt (vgl. insoweit OLG München, NJW-RR 1989, 276, 276 f.; Ingenstau/Korbion-Locher, VOB, 18. Aufl. -, § 16 Abs. 1 VOB/B, Rdnr. 50).
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