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   OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3012/09   

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https://dejure.org/2010,10677
OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3012/09 (https://dejure.org/2010,10677)
OLG München, Entscheidung vom 21.01.2010 - 29 U 3012/09 (https://dejure.org/2010,10677)
OLG München, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 29 U 3012/09 (https://dejure.org/2010,10677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Darlegungslast hinsichtlich der nennenswerten Verwendung eines Lebensmittels zum menschlichen Verzehr vor Inkrafttreten der EU-Novel-Food-Verordnung - Pilzpulver

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Pilzpulver"; Darlegungslast und Beweislast bei Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlich relevanten Verstoßes gegen die Novel-Food-Verordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Pilzpulver"; Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlich relevanten Verstoßes gegen die Novel-Food-Verordnung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3012/09
    Das Gericht muss in der Lage sein, auf Grund des tatsächlichen Vorbringens zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs vorliegen; die An gäbe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit diese für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (vgl. BGH NJW 2009, 502 Tz. 32; Greger in: Zöller , ZPO, 27. Aufl. 2009, § 138 Rz. 7b; jeweils m. w. N.).

    Dabei handelt es sich um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis, weil die Beklagte insoweit darauf abzielt, erst bei Gelegenheit der beantragten Beweisaufnahme Tatsachen in Erfahrung zu bringen, die genaueres Vorbringen ermöglichen (vgl. BGH NJW 2009, 502 Tz. 37 m. w. N.).

  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07

    FIFA-WM-Gewinnspiel

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3012/09
    Der im Streitfall auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn die beanstandete Verhaltensweise auch schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig war (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 2009, - I ZR 64/07 - FIFA-WM-Gewinnspiel Tz. 9 m. w. N).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 100/06

    Erfokol-Kapseln

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3012/09
    a) Diese Verordnung findet nach ihrem Art. 1 Abs. 2 auf das Inverkehrbringen von Lebensmitteln in der Gemeinschaft Anwendung, die dort bis zum 15. Mai 1997 (vgl. BGH GRUR 2009, 413 - Erfokol-Kapseln Tz. 29 m. w. N.) noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und in eine der in Art. 1 Abs. 2 lit. a) bis f) aufgeführten Gruppen von Erzeugnissen fallen.
  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3012/09
    Unzureichend ist dagegen ein Vortrag, wenn er die Tatsachen so ungenau bezeichnet, dass deren Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, so dass er nicht dem Beweis vorgetragener Tatsachen zu dienen bestimmt ist, sondern stattdessen die Ausforschung von Tatsachen zum Inhalt hat (vgl. BVerfG NJW 2009, 1585 Tz. 26; BGH NJW 2005, 2710 [2711]).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3012/09
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 77/05

    Fruchtextrakt

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3012/09
    Auf dem Gebiet der neuartigen Lebensmittel lässt sich nämlich nicht ausschließen, dass selbst gering erscheinende Abweichungen ernst zu nehmende Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung nach sich ziehen können, zumindest solange nicht die Unschädlichkeit des fraglichen Lebensmittels durch angemessene Verfahren nachgewiesen wurde (vgl. EuGH, a.a.O., - HLH Warenvertrieb und Orthica Tz. 86; BGH GRUR 2008, 625 - Fruchtsaftextrakt Tz. 16).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 184/05

    Duftvergleich mit Markenparfüm

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3012/09
    Führen nach Erlass des Urteils eintretende Veränderungen dieser Umstände dazu, dass die Rechtsgrundlage des Titels wegfallt, kann das im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (vgl. BGH GRUR 2008, 726 - Duftvergleich mit Markenparfüm Tz. 14 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3012/09
    Unzureichend ist dagegen ein Vortrag, wenn er die Tatsachen so ungenau bezeichnet, dass deren Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, so dass er nicht dem Beweis vorgetragener Tatsachen zu dienen bestimmt ist, sondern stattdessen die Ausforschung von Tatsachen zum Inhalt hat (vgl. BVerfG NJW 2009, 1585 Tz. 26; BGH NJW 2005, 2710 [2711]).
  • VG Cottbus, 08.01.2020 - 3 L 230/19

    CBD - Cannabinoidhaltige Extrakte im Eilverfahren

    Dagegen wurde ein Lebensmittel in nennenswertem Umfang innerhalb der Union verzehrt, wenn im Hinblick auf den Umfang, in dem der Verzehr stattgefunden hat, zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung nicht (mehr) erforderlich erscheint, das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft erst nach einer Sicherheitsprüfung nach den Bestimmungen der Novel-Food-Verordnung zuzulassen (VG Braunschweig, Urt. v. 27.2.2013 - 5 A 117/12, LRE 65, Nr. 29, 289, Rn. 37 - Schamanen Trunk; OLG München, Urt. v. 21.1.2010 - 29 U 3012/09, LRE 60, Nr. 43, 283, Rn. 31 ff. - Pilzpulver; BGH, Urt. v. 22.11.2007 - I ZR 77/05, LRE 57, Nr. 7, 54 - Fruchtextrakt).
  • KG, 11.10.2016 - 5 U 72/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Bewerbung von Kudzu-haltigen neuen Lebensmitteln

    Das Merkmal eines Verzehrs in der Union in einem "nennenswerten Umfang" im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Novel-Food-Verordnung - und insoweit die Erheblichkeit eines Bestreitens des Lebensmittelunternehmers - kann aber erst dann geprüft werden, wenn jedenfalls die Größenordnung des Verzehrs und die wesentlichen Inhaltsstoffe der Produkte vorgetragen werden (vergleiche BGH, aaO, Fruchtextrakt TZ 22; OLG München, LMuR 2010, 132 juris Rn. 35 mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des BGH vom 17.8.2010, I ZR 68/10).

    Eine Umkehr der Beweislast ist mit diesen grundlegenden Informationen noch nicht verbunden (vergleiche auch OLG München, LMuR 2010, 132 juris Rn. 26 ff mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des BGH vom 17.8.2010, I ZR 68/10).

  • OLG Köln, 15.07.2011 - 6 U 192/10

    Umfang der Prüfung der Neuartigkeit eines Lebensmittels oder einer

    Er hat nicht nur wiederholt auf die Ungenießbarkeit des Pilzes selbst verwiesen (was der Sache nach durchaus als ein Indiz gegen eine Verwendung von Pilzbestandteilen als Nahrungsergänzungsmittel in Betracht kommt), sondern ebenso eindeutig (beispielsweise in seinen Schriftsätzen vom 04.07.2006, 28.04.2010 und vom 28.07.2010 und mit Vorlage des Gutachtens Engel zu 9HK O 8523/06 LG München I = 29 U 3012/09 OLG München als Anlage K 24 / K 26) einen relevanten Verzehr von aus dem Pilz gewonnenen Zubereitungen, für die es keinen Bedarf gebe, in Abrede gestellt.
  • VG Braunschweig, 27.02.2013 - 5 A 117/12

    Allgemeinverfügung; Beweislast; erfahrungsgemäße Unbedenklichkeit; Indianertee;

    In nennenswertem Umfang wurde das Lebensmittel innerhalb der Gemeinschaft verzehrt, wenn es im Hinblick auf den Umfang, in dem der Verzehr stattgefunden hat, zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung nicht (mehr) erforderlich erscheint, das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft erst nach einer Sicherheitsprüfung nach den Bestimmungen der Novel-Food-Verordnung zuzulassen (vgl.OLG München, U. v. 21.01.2010 - 29 U 3012/09 -, juris Rn. 31 m.w.N.).
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