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   OLG München, 19.12.2002 - 29 U 3722/02   

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OLG München, 19.12.2002 - 29 U 3722/02 (https://dejure.org/2002,3819)
OLG München, Entscheidung vom 19.12.2002 - 29 U 3722/02 (https://dejure.org/2002,3819)
OLG München, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 29 U 3722/02 (https://dejure.org/2002,3819)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    BORA § 7 Abs. 1 Satz 3; UWG § 1
    Ra-(Ortsname).de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung durch Rechtsanwalt; Verletzung des § 7 Abs. 1 Satz 3 Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA); Wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit i.S.d § 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Fehlende Verwendung der Bezeichnungen "Tätigkeitsschwerpunkt" bzw. ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; BORA § 7

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltliche Werbung - Angabe einer fachlichen Spezialisierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrige Internetwerbung eines Rechtsanwalts mit Spezialisierungshinweis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwaltsrecht - Wettbewerbswidrige Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Werbung mit "ra-[ortsname].de"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2033 (Ls.)
  • NJW 2003, 781
  • NJW-RR 2003, 781
  • MMR 2003, 404
  • BB 2003, 1699
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00

    Zum anwaltlichen Werberecht im Hinblick auf GG Art 12 Abs 1

    Auszug aus OLG München, 19.12.2002 - 29 U 3722/02
    § 7 BORA ist durch die Ermächtigung in § 59b Abs. 2 Nr. 3 BRAO gedeckt (vgl. BGH NJW 2001, 1138, 1139 f; BVerfG NJW 2001, 2461) und enthält eine grundsätzlich zulässige Einschränkung der anwaltlichen Werbefreiheit (vgl., BVerfG NJW 2001, 2461, 2462).

    Vor diesem Hintergrund und dem Sinn und Zweck des § 7 BORA ist die Verletzung des § 7 Abs. 1 Satz 3 BORA nicht wettbewerbswidrig, soweit der Beklagte am 05.04 2001 gemäß § 7 BORA berechtigt war, Baurecht und Mietrecht als Tätigkeitsschwerpunkte zu benennen; soweit dies der Fall war, handelt es sich bei dem Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Satz 3 BORA um einen formalen Verstoß, mit dem keine Gefahr der Irreführung des rechtsuchenden Publikums verbunden ist (vgl. BVerfG NJW 2001, 2461, 2462) und aus dem auch kein greifbarer Wettbewerbsvorsprung vor Mitbewerbern resultiert.

    Bei dieser Sachlage besteht eine Gefahr der Irreführung der Rechtsuchenden, die § 7 BORA verhindern will; auch unter Berücksichtigung der wertsetzenden Bedeutung von Art. 12 Abs. 1 GG ist in einem solchen Fall eine Einschränkung der anwaltlichen Werbefreiheit gemäß § 7 BORA gerechtfertigt (vgl. BVerfG NJW 2001, 2461, 2462).

  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 65/99

    Berufsordnung für Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG München, 19.12.2002 - 29 U 3722/02
    § 7 BORA ist durch die Ermächtigung in § 59b Abs. 2 Nr. 3 BRAO gedeckt (vgl. BGH NJW 2001, 1138, 1139 f; BVerfG NJW 2001, 2461) und enthält eine grundsätzlich zulässige Einschränkung der anwaltlichen Werbefreiheit (vgl., BVerfG NJW 2001, 2461, 2462).

    Die Unterscheidung zwischen Interessenschwerpunkten und Tätigkeitsschwerpunkten in § 7 BORA dient den Interessen der Rechtsuchenden an einer zutreffenden Information und letztlich einer Verhinderung der Irreführung der Rechtsuchenden (vgl. BGH NJW 2001, 1138,1140).

  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00

    Verwendung einer Kanzleibezeichnung

    Auszug aus OLG München, 19.12.2002 - 29 U 3722/02
    Der Beklagte hat entgegen § 7 Abs. 1 Satz 3 BORA nicht die Bezeichnungen "Tätigkeitsschwerpunkt" bzw. "Interessenschwerpunkt" verwendet, wie dies bei personenbezogener Kennzeichnung fachlicher Spezialisierung (vgl. BGH BB 2001, 696, 697) erforderlich ist.

    § 7 BORA wird von der Vorstellung einer Qualifikationsleiter getragen, die vom Interessenschwerpunkt über den Tätigkeitsschwerpunkt zur Fachanwaltsbezeichnung reicht (vgl. BGH BB 2001, 696, 697; Hartung/Holl-Römermann, Anwaltliche Berufsordnung, 1997, § 7 BerufsO, Rdn. 26).

  • OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02

    Domainbezeichnung www.rechtsanwaelte-d.de für eine Rechtsanwaltskanzlei ist

    Auszug aus OLG München, 19.12.2002 - 29 U 3722/02
    Der situationsadäquat aufmerksame Durchschnittsverbraucher versteht die Angabe www.ra-[Ortsname]de in der beanstandeten Anzeige als bloße (Internet-)Adresse, unter der der Beklagte für Online-Beratungen erreichbar ist, nicht dagegen als Behauptung einer anwaltlichen Vorrang- oder Alleinstellung in W... (vgl. auch Senat NJW 2002, 2113 - rechtsanwaelte-dachau.de; vgl. ferner BGH NJW 2001, 3262, 3264 - Mitwohnzentrale.de).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG München, 19.12.2002 - 29 U 3722/02
    Die angesprochenen Verkehrskreise, nämlich diejenigen, die Rechtsberatung auf den Gebieten des Baurechts oder Mietrechts suchen (vgl. zum maßgeblichen Verbraucherleitbild BGH NJW 2002, 1718, 1720 - Elternbriefe), verstehen die beanstandete Werbung dahin, dass der Beklagte über ein bloßes Interesse an diesen Gebieten hinaus eine auf Erfahrungen basierende Kompetenz als Rechtsanwalt in der Beratung im Baurecht und im Mietrecht in Anspruch nimmt.
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Auszug aus OLG München, 19.12.2002 - 29 U 3722/02
    Die Wiederholungsgefahr entfällt, abgesehen von ganz ungewöhnlichen, hier nicht einschlägigen Ausnahmefällen, nur, wenn der Verletzer eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hat (vgl. BGH GRUR 1990, 617, 624 - Metro III; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., 7. Kap., Rdn. 4 ff.).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG München, 19.12.2002 - 29 U 3722/02
    Der situationsadäquat aufmerksame Durchschnittsverbraucher versteht die Angabe www.ra-[Ortsname]de in der beanstandeten Anzeige als bloße (Internet-)Adresse, unter der der Beklagte für Online-Beratungen erreichbar ist, nicht dagegen als Behauptung einer anwaltlichen Vorrang- oder Alleinstellung in W... (vgl. auch Senat NJW 2002, 2113 - rechtsanwaelte-dachau.de; vgl. ferner BGH NJW 2001, 3262, 3264 - Mitwohnzentrale.de).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 2 U 26/01

    Begriff der nachhaltigen Tätigkeit; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG München, 19.12.2002 - 29 U 3722/02
    Der Beklagte ist indes, nachdem der Kläger mit Schriftsatz vom 13.11.2002 und im Termin vom 14.11.2002 die Tätigkeitsschwerpunkte Baurecht und Mietrecht des Beklagten mit Nichtwissen bestritten hatte, der ihm obliegenden Pflicht zu substantiierter Darlegung hinsichtlich der Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 BORA (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NJW 2002, 2184, 2185) im Gebiet Mietrecht innerhalb der im Termin vom 14.11.2002 gewährten Schriftsatzfrist bis 29.11.2002 nicht nachgekommen.
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG München, 19.12.2002 - 29 U 3722/02
    Der Kläger steht zu dem Beklagten in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis (vgl. BGH GRUR 2002, 902, 903 f - Vanity-Nummer).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus OLG München, 19.12.2002 - 29 U 3722/02
    b) Der Verstoß gegen die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 3 BORA, bei der es sich um eine wertbezogene Norm mit unmittelbar wettbewerbsregelndem Charakter handelt (vgl. Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 801), indiziert die wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit im Sinne des § 1 UWG mit der Folge, dass es regelmäßig nicht der Feststellung weiterer Unlauterkeitsumstände bedarf (vgl. BGH GRUR 2002, 269 - Sportwetten-Genehmigung).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

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