Rechtsprechung
   OLG München, 17.01.2019 - 29 U 3848/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,13931
OLG München, 17.01.2019 - 29 U 3848/17 (https://dejure.org/2019,13931)
OLG München, Entscheidung vom 17.01.2019 - 29 U 3848/17 (https://dejure.org/2019,13931)
OLG München, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 29 U 3848/17 (https://dejure.org/2019,13931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,13931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 05.11.2019 - 4 U 11/19

    Anspruch auf Unterlassung einer Printwerbung

    Gegenteiliges hat die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte jedenfalls nicht aufgezeigt (im Ergebnis ebenso Entscheidung des Senats vom 22.03.2018 - I-4 U 4/18, 4 U 4/18 - 15% Rabatt auf alle Artikel und OLG München Urteil vom 17.01.2019 - 29 U 3848/17 - Werbepreise Rn. 78ff.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21

    Unlautere Rabatt-Werbung eines Möbelhauses

    § 5a Abs. 2 UWG handelt unlauter, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält, die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte; das Fehlen von Angaben zur gegenständlichen Beschränkung der Verkaufsförderungsmaßnahme stellt ein Vorenthalten wesentlicher Informationen i. S. v. § 5a Abs. 2 UWG dar (BGH GRUR 2018, 199 - 19% MwSt. GESCHENKT; OLG München, Urteil vom 17.01.2019 - 29 U 3848/17 -, juris).
  • LG Dortmund, 11.12.2019 - 10 O 31/19
    Soweit dort darauf verwiesen, "abgebildete Kissen und Kopfstützen" seien gegen Aufpreis individuell bestellbar, bezieht sich das Wort "abgebildete" nur auf die Kissen, so dass hinsichtlich der Kopfstützen möglich bleibt, dass die abgebildeten Kopfstützen bereits im Preis enthalten sind und nur darüber noch hinausgehende Kopfstützen zu einem Aufpreis führen würden (vgl. insoweit in einer ähnlichen Konstellation OLG München, Urteil vom 17.01.2019, Az. 29 U 3848/17, Rn. 104 ff., zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht