Rechtsprechung
OLG München, 17.01.2019 - 29 U 3848/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Werbepreise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 05.11.2019 - 4 U 11/19
Anspruch auf Unterlassung einer Printwerbung
- LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21
Unlautere Rabatt-Werbung eines Möbelhauses
§ 5a Abs. 2 UWG handelt unlauter, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält, die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte; das Fehlen von Angaben zur gegenständlichen Beschränkung der Verkaufsförderungsmaßnahme stellt ein Vorenthalten wesentlicher Informationen i. S. v. § 5a Abs. 2 UWG dar (BGH GRUR 2018, 199 - 19% MwSt. GESCHENKT; OLG München, Urteil vom 17.01.2019 - 29 U 3848/17 -, juris). - LG Dortmund, 11.12.2019 - 10 O 31/19 Soweit dort darauf verwiesen, "abgebildete Kissen und Kopfstützen" seien gegen Aufpreis individuell bestellbar, bezieht sich das Wort "abgebildete" nur auf die Kissen, so dass hinsichtlich der Kopfstützen möglich bleibt, dass die abgebildeten Kopfstützen bereits im Preis enthalten sind und nur darüber noch hinausgehende Kopfstützen zu einem Aufpreis führen würden (vgl. insoweit in einer ähnlichen Konstellation OLG München, Urteil vom 17.01.2019, Az. 29 U 3848/17, Rn. 104 ff., zitiert nach Juris).