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   OLG München, 10.10.2002 - 29 U 4008/02   

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https://dejure.org/2002,2466
OLG München, 10.10.2002 - 29 U 4008/02 (https://dejure.org/2002,2466)
OLG München, Entscheidung vom 10.10.2002 - 29 U 4008/02 (https://dejure.org/2002,2466)
OLG München, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 29 U 4008/02 (https://dejure.org/2002,2466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    UrhG §§ 97 Abs. 1, 4 Abs. 2, 87a ff.; UWG § 1
    Zusammenstellung von Daten aus Chart-Listen

  • aufrecht.de

    Übernahme aus Chartlisten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch gem. § 97 UrhG und gem. § 1 UWG nach den Grundsätzen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes wegen Veröffentlichung von Chart-Listen (HIT BILANZEN); Persönliche geistige Schöpfung i.S.v. § 4 Abs. 2 UrhG; Struktur der Datenbank als ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Hit Bilanzen

    §§ 4 Abs. 2, 23, 87a, 87b, 97 Abs. 1 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 87a ff; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Veröffentlichung von neu bearbeiteten Zusammenstellungen bereits am Markt befindlicher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Grenzen einer schmarotzerischen Leistungsübernahme

  • beck.de (Leitsatz)

    Neuzusammenstellung von Daten aus Chart-Listen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grenzen einer schmarotzerischen Leistungsübernahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 329
  • GRUR-RR 2005, 336 (Ls.)
  • MMR 2003, 593
  • ZUM 2003, 789
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG München, 10.10.2002 - 29 U 4008/02
    Datenbank im Sinne des Sechsten Abschnittes des Urheberrechtsgesetzes ist eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind und deren Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung eine nach Art und Umfang wesentliche Investition erfordert; der Schutz der §§ 87a ff UrhG ist dabei nicht auf elektronische Datenbanken beschränkt ist, sondern erfasst auch Printmedien wie im Streitfall (vgl. BGHZ 141, 329, 337 - Tele-Info-CD; Kindler K & R 2000, 265, 271).

    Insoweit liegt der Streitfall anders als der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.05.1999 - I ZR 199/96 = BGHZ 141, 329 - Tele-Info-CD zugrunde liegende Fall; dort ging es um die vollständige Übernahme der Teilnehmerdaten aus Telefonbüchern durch Einscannen.

    Allerdings kann die grundsätzlich zulässige Verbreitung eines nicht unter Sonderrechtsschutz stehenden Werkes wettbewerbswidrig sein, wenn das vervielfältigte Werk wettbewerbliche Eigenart besitzt und das Hinzutreten besonderer Umstände die Übernahme der fremden Leistung als wettbewerbswidrig erscheinen lässt, wobei aufgrund von § 1 UWG allenfalls die Verbreitung des betreffenden Werks untersagt werden kann, nicht die Herstellung (vgl. BGHZ 141, 329, 344 f - Tele-Info-CD).

    Der Streitfall ist anders gelagert als die den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 06.05.1999 - I ZR 199/96 = BGHZ 141, 329 - Tele-Info-CD und vom 06.05.1999 - I ZR 5/97 = NJWE-WettbR 1999, 249 zugrunde liegenden Fälle.

  • BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 10.10.2002 - 29 U 4008/02
    Voraussetzung für eine nachschaffende Übernahme ist, dass die wesentlichen Elemente des Originals nachgeahmt werden, die das Original noch erkennen lassen; in diesen Fällen kommt es darauf an, ob sich das nachgeschaffene Leistungsergebnis von seinem Vorbild hinreichend deutlich absetzt (vgl. Köhler/Piper aaO Rdn. 622; BGH GRUR 1963, 152, 155 - Rotaprint).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 5/97

    Urheberrechtlicher Schutz der Teilnehmerdaten der Deutschen Telekom AG;

    Auszug aus OLG München, 10.10.2002 - 29 U 4008/02
    Der Streitfall ist anders gelagert als die den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 06.05.1999 - I ZR 199/96 = BGHZ 141, 329 - Tele-Info-CD und vom 06.05.1999 - I ZR 5/97 = NJWE-WettbR 1999, 249 zugrunde liegenden Fälle.
  • KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02

    Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder

    Jedenfalls kann eine Verletzungshandlung im Sinne des § 4 Abs. 2 UrhG nur dadurch begangen werden, dass die Struktur des Datenbankwerkes ganz oder in einem selbständig geschützten Teil übernommen wird (OLG München, GRUR-RR 2003, 329; Mestmäcker/Schulze/Haberstumpf, UrhR, § 4 Rdnr. 38).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02

    HIT BILANZ

    Das Berufungsgericht hat die Klage auf die Berufung der Beklagten insgesamt abgewiesen (OLG München GRUR-RR 2003, 329).
  • LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07

    Urheberrechtsschutz für Illustrationen einer Jugendbuchreihe: Illustrator als

    Entscheidend ist, ob die Nachahmung wiedererkennbare wesentliche Elemente des Originals aufweist oder sich deutlich davon absetzt (vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 4 Rn. 9.37; OLG München GRUR-RR 2003, 329, 330 - Hit Bilanzen ).
  • LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11

    Kein vorläufiges Verkaufsverbot für optisch verändertes Samsung "Galaxy Tab 10.1

    Entscheidend ist, ob die Nachahmung wiedererkennbare wesentliche Elemente des Originals aufweist oder sich deutlich davon absetzt (BGH GRUR 1963, 152, 155 - Rotaprint, OLG München, GRUR-RR 2003, 329, 330).
  • OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 169/06

    Unlautere Nachahmung fremder Erzeugnisse - iPod

    Vielmehr ist eine Nachahmung auch dann - als nachschaffende Leistungsübernahme - gegeben, wenn das fremde Erzeugnis als Vorbild benutzt und unter Einsatz eigener Leistung wiederholt wird, solange wesentliche Elemente des Originals übernommen werden, dieses somit als Vorbild erkennbar bleibt und das nachgeschaffene Leistungsergebnis sich davon nicht hinreichend deutlich absetzt (BGH, GRUR 1992, 523 [524] - Betonsteinelemente; KG, GRUR-RR 2003, 84 [85] - Tatty Teddy; OLG München, GRUR-RR 2003, 329 [330] - Hit Bilanzen; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 9.28).
  • OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08

    Nachahmung der (als Wort-/Bildmarke geschützten) Gestaltung von Bettwäsche;

    Entscheidend ist, ob die Nachahmung wiedererkennbare wesentliche Elemente des Originals aufweist oder sich deutlich davon absetzt (BGH GRUR 1963, 152, 155 - Rotaprint; OLG München GRUR-RR 2003, 329, 330; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 4 Rz. 9.37).
  • LG Köln, 12.11.2008 - 28 O 685/08

    Zulässigkeit eines Antrags auf einstweilige Verfügung bzgl. eines

    Entscheidend ist, ob die Nachahmung wiedererkennbare wesentliche Elemente des Originals aufweist oder sich deutlich davon absetzt (vgl. OLG München GRUR-RR 2003, 329, 330).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2014 - 14c O 112/13

    Nachschaffende Leistungsübernahme kein Wettbewerbsverstoß

    Entscheidend ist, ob die Nachahmung wiedererkennbare wesentliche Elemente des Originals aufweist oder sich deutlich davon absetzt (BGH, GRUR 1963, 152, 155 - Rotaprint; OLG München, GRUR-RR 2003, 329, 330).
  • OLG Jena, 18.04.2007 - 2 U 893/06
    Letztlich kann dahinstehen, ob es sich um eine sog. fast identische Nachahmung (vgl. hierzu BGH GRUR 2000, 521, 524) oder aber um eine sog. nachschaffende Leistungsübernahme (vgl. OLG München GRUR-RR 2003, 329, 330 - Hit Bilanzen) handelt, da auch im letzteren Fall eine wettbewerbswidrige Nachahmungshandlung vorliegen kann.
  • LG München I, 07.10.2004 - 7 O 6119/04
    Bereits unter Geltung des § 1 UWG a.F. war in der Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass sich der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz auch auf Dienstleistungen in der Form der Zusammenstellung von Daten erstreckt (vgl. BGH GRUR 1999, 923 [BGH 06.05.1999 - I ZR 199/96] - Tele-Info-CD; NJWE-WettbR 1999, 249; OLG Hamburg GRUR 2000, 319 - Börsendaten; OLG München GRUR-RR 2003, 329, 330; Köhler in Baumbach/Hefermehl, UWG, 23. Aufl., § 4 Rdn. 9.22; Sambuc aaO § 4 Nr. 9 Rdn. 21).
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