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   OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02   

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https://dejure.org/2003,4928
OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02 (https://dejure.org/2003,4928)
OLG München, Entscheidung vom 23.01.2003 - 29 U 4096/02 (https://dejure.org/2003,4928)
OLG München, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 29 U 4096/02 (https://dejure.org/2003,4928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    Obelix gegen MobiliX

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr bei eingetragenen Marken für identische oder sehr ähnliche Waren ("Obelix" und "Mobilix"); Bestimmung der Verwechslungsgefahr bei Warenverkehr unter Fachleuten; Stärkung der Kennzeichnungskraft bei Verwendung einer klangähnlichen Marke; Vergrößerung ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § ... 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; UWG § 1; ; MarkenG § 3 Abs. 1; ; MarkenG § 5 Abs. 3; ; MarkenG § 6 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 25 Abs. 1; ; MarkenG § 25 Abs. 2; ; MarkenG § 51 Abs. 1; ; GMV Art. 4; ; GMV Art. 9 Abs. 1 b; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2
    Verwechslungsgefahr der Marken "Obelix" und "Mobilix"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 279 (Ls.)
  • ZUM 2003, 505
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Schon eine aus einer Verkehrsgeltung oder Berühmtheit als Marke hergeleitete verstärkte Kennzeichnungskraft gilt stets nur für das Warengebiet, auf dem die Verkehrsgeltung oder Berühmtheit erlangt ist; eine Stärkung der Kennzeichnungskraft auf anderen Warengebieten kann daraus nicht hergeleitet werden (BGH GRUR 1992, 130/131 re.Sp. Nr. 2 "Bally/Ball" m.w.N.).

    Auch aus den vom Landgericht herangezogenen, von der Rechtsprechung für bestimmte Sonderfälle entwickelten Rechtsgrundsätzen (BGH GRUR 1992, 130 "Bally/Ball"; BGH GRUR 1959, 185 "Quick/Glück") kann etwas anderes nicht hergeleitet werden.

  • OLG München, 25.04.2002 - 29 U 3717/01

    Zu den Voraussetzungen der Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 148 ZPO

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Eine derartige Verbindung mehrerer Ansprüche in einer Klage ist nur als kumulative Klagehäufung (das Gericht muss dann über alle Klagegründe entscheiden) oder im Verhältnis von Haupt- und Hilfsanspruch/Hilfsansprüchen zulässig, da im Fall einer Alternativbegründung (die Auswahl des der Entscheidung zu Grunde zu legenden Sachverhalts wird dem Gericht überlassen mit der Maßgabe, dass im Falle des Erfolgs aus einem Klagegrund über die anderen Klagegründe nicht mehr entschieden werden muss) der Streitgegenstand der Klage nicht hinreichend bestimmt wäre (Thomas/Putzo, a.a.O., Rdnr. 7; Zöller, a.a.O., Rdnr. 5; Saenger, MDR 1984, 860 m.w.N.; Senat, Urteil vom 25.4.2002 - 29 U 3717/01 -).
  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 48/97

    Planungsmappe; kein Schadensersatz wegen Markverwirrung

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Die Klage beruht damit trotz der einheitlichen mit ihr verfolgten Anträge auf vier verschiedenen Lebenssachverhalten (die Marken unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Priorität und der beanspruchten Waren und Dienstleistungen, der wettbewerbsrechtliche Sachverhalt ist ein völlig anderer), sodass vier verschiedene Streitgegenstände vorliegen ( BGH GRUR 2001, 181 " dentalästhetika"; BGH GRUR 2001, 755 "Telefonkarte"; BGH GRUR 2000, 226 "Planungsmappe"; Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 260, Rdnr. 1; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 260, Rdnr. 3).
  • LG München I, 17.07.2002 - 21 O 17363/01

    Obelix gegen MobiliX

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17.7.2002 - 21 O 17363/01 - geändert.
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Die Klage beruht damit trotz der einheitlichen mit ihr verfolgten Anträge auf vier verschiedenen Lebenssachverhalten (die Marken unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Priorität und der beanspruchten Waren und Dienstleistungen, der wettbewerbsrechtliche Sachverhalt ist ein völlig anderer), sodass vier verschiedene Streitgegenstände vorliegen ( BGH GRUR 2001, 181 " dentalästhetika"; BGH GRUR 2001, 755 "Telefonkarte"; BGH GRUR 2000, 226 "Planungsmappe"; Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 260, Rdnr. 1; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 260, Rdnr. 3).
  • LG Köln, 28.12.2010 - 105 Qs 342/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, kein Verfahrensbezogenheit

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt die Klägerin 2/10, der Beklagte trägt 8/10.
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Die Klage beruht damit trotz der einheitlichen mit ihr verfolgten Anträge auf vier verschiedenen Lebenssachverhalten (die Marken unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Priorität und der beanspruchten Waren und Dienstleistungen, der wettbewerbsrechtliche Sachverhalt ist ein völlig anderer), sodass vier verschiedene Streitgegenstände vorliegen ( BGH GRUR 2001, 181 " dentalästhetika"; BGH GRUR 2001, 755 "Telefonkarte"; BGH GRUR 2000, 226 "Planungsmappe"; Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 260, Rdnr. 1; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 260, Rdnr. 3).
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Im Übrigen muss zwischen Marken auch dann, wenn sie sich an Fachkreise wenden, ein ausreichender Abstand eingehalten werden (BGH GRUR 1993, 118 "Corvaton/Corvasal").
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Waren bzw. Dienstleistungen sind einander ähnlich im Sinne der hier erörterten Bestimmungen, wenn zwischen ihnen so enge Beziehungen bestehen, dass sich den Abnehmern, wenn sie an den Waren dasselbe Zeichen angebracht sehen, der Schluss aufdrängt, dass diese Waren vom selben Unternehmen stammen (Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14, Rdnr. 236 m.w.N.; EuGH WRP 99, 806/808 Nr. 17 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Nach anderer Ansicht soll die alternative Klagehäufung unzulässig sein (vgl. OLG München, OLG-Rep 2003, 37; OLG-Rep 2003, 179; OLG Hamm, Urteil vom 3. August 2009 - 8 U 237/07 Rn. 66, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 7 U 82/07 Rn. 13, juris; Musielak/Foerste, ZPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 7; Schwab, Der Streitgegenstand im Zivilprozess, 1954, 90; Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 3. Aufl., § 260 Rn. 24; Wieczorek/Schütze/Büscher aaO § 322 Rn. 139; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., Einl. Rn. 74; Zöller/Greger aaO § 260 Rn. 5; Berneke, WRP 2007, 579, 585 f.).
  • LG Hamburg, 16.11.2004 - 312 O 466/03

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Oberlix" und "Möbelix"

    Die Kammer bezieht sich insoweit ergänzend auf die zutreffenden Ausführungen des OLG München, welches in seiner von beiden Parteien zitierten Entscheidung vom 23.1.2004 (Anlage B 5, S. 8 = NJOZ 2003, 830, 832 f.) festgestellt hat:.
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