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   OLG München, 02.07.2009 - 29 U 4218/08   

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https://dejure.org/2009,5971
OLG München, 02.07.2009 - 29 U 4218/08 (https://dejure.org/2009,5971)
OLG München, Entscheidung vom 02.07.2009 - 29 U 4218/08 (https://dejure.org/2009,5971)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 29 U 4218/08 (https://dejure.org/2009,5971)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Architektenwettbewerb: Triftiger Grund für die Loslösung von der Auslobungsverpflichtung - Pinakothek der Moderne

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Pinakothek der Moderne"; Loslösung des Veranstalters eines Architekturwettbewerbs von der durch die Auslobung begründeten Verpflichtung

  • Judicialis

    BGB § 657; ; UrhG § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 657; UrhG § 97
    "Pinakothek der Moderne"; Loslösung des Veranstalters eines Architekturwettbewerbs von der durch die Auslobung begründeten Verpflichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslobung und Loslösung davon aus triftigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Inwieweit ist Auslober an Architekturwettbewerb gebunden?

  • welt.de (Pressemeldung, 03.07.2009)

    Architekt Braunfels erneut mit Klage gegen Bayern gescheitert

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Inwieweit ist Auslober an Architekturwettbewerb gebunden?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekturwettbewerb: Welche rechtliche Bindung zwischen Auslober und Preisträger? (IBR 2009, 586)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2009, 971
  • BauR 2009, 1636
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.1992 - VI ZR 133/91

    Verwirkung von deliktischen Ansprüchen vor Eintritt der Verjährung; Kenntnis vom

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - 29 U 4218/08
    Hat sich der Gesetzgeber für die kurze Verjährungsfrist von drei Jahren entschieden, so ergibt sich schon daraus, dass dem Gläubiger dieser Zeitraum für die Geltendmachung seiner Ansprüche grundsätzlich ungeschmälert erhalten bleiben soll (vgl. BGH NJW 1992, 1755 [1756]; Heinrichs in: Palandt, BGB, 68. Aufl. 2009, § 242 Rz. 97).
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - 29 U 4218/08
    Der Verstoß gegen Treu und Glauben besteht in der Illoyalität der verspäteten Geltendmachung des Anspruchs (vgl. BGH NJW 2008, 2254 Tz. 22 m. w. N.).
  • BGH, 27.05.2004 - III ZR 433/02

    Zu Schadenersatzansprüchen des Gewinners eines Architektenwettbewerbs für ein

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - 29 U 4218/08
    bb) Der Beklagte hatte mit der Auslobung nicht nur unverbindlich seine Absicht erklärt, einem Preisträger Architekturleistungen zu übertragen, wenn - neben dem Vorliegen weiterer Voraussetzungen - die Aufgabe realisiert würde, sondern sich im Wege des einseitigen Rechtsgeschäfts gemäß § 657 BGB dazu verpflichtet (vgl. BGH NZBau 2004, 450 [451]).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - 29 U 4218/08
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • OLG München, 28.09.2020 - Verg 3/20

    Keine Pflicht der Vergabestelle zum Verzicht auf Teilnahmewettbewerb

    Die Vornahme einer bloßen Planung ist weder eine Änderung noch eine Entstellung der Bauwerke oder der Gesamtanlage (vgl. OLG München, Urt. V. 02.07.2009, 29 U 4218/08 - Pinakothek der Moderne, juris Tz. 49).
  • BGH, 29.04.2010 - III ZR 210/09
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 2. Juli 2009 - 29 U 4218/08 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

    OLG München - Az. 29 U 4218/08 vom 02.07.2009;.

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