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   OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03   

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OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03 (https://dejure.org/2004,3968)
OLG München, Entscheidung vom 22.01.2004 - 29 U 4872/03 (https://dejure.org/2004,3968)
OLG München, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 29 U 4872/03 (https://dejure.org/2004,3968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Investigativer Journalismus zur Schleichwerbung im Fernsehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch wegen unlauteren Wettbewerbs; Bestehen einer Wettbewerbsabsicht; Unterlassungsanspruch wegen vertraglicher Vertraulichkeitsvereinbarung; Zurechnung der Vertraulichkeitszusage nach den Grundsätzen des kaufmännischen und beruflichen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1, 14 GG

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 17; ; BGB § 116; ; BGB § 138; ; BGB § 823; ; BGB § 826; ; BGB § 1004; ; RStV § 2 Abs. 2 Nr. 6; ; RStV § 7 Abs. 6 Satz 1; ; RStV § 49 Abs. 1 Nr. 6; ; StGB § 201; ; StGB § 263; ; GG Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglicher Wettbewerbsverstoß bei verdeckter journalistischer Recherche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • faz.net (Pressebericht, 17.08.2005)

    Ein Sieg, kein Triumph: Der Journalist Volker Lilienthal

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Volker Lilienthal

Sonstiges

  • taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 01.04.2011)

    Die Rechtslage bei verdeckten Recherchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 767
  • GRUR-RR 2004, 145
  • ZUM 2004, 312
  • afp 2004, 138
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03
    Die Vorschriften der §§ 823 und 826 BGB i.V.m. § 1004 BGB sind allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 66, 116, 138), diese allgemeinen Gesetze müssen jedoch ihrerseits im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG ausgelegt und angewandt werden, damit dessen wertsetzender Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 94, 1, 8).

    aa) Soweit die Weitergabe der Schreiben vom 21.08.2002 (Anlage K 4) und vom 23.04.2003 (Anlage K 17) und der darin enthaltenen Informationen die vorstehend genannte Kritik in tatsächlicher Hinsicht untermauern soll, nimmt die Weitergabe dieser Schreiben am Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) teil (vgl. BVerfGE 66, 116, 136).

    Auch die Publikation rechtswidrig recherchierter Informationen fällt in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 66, 116, 137; Schlottfeldt, Die Verwertung rechtswidrig beschaffter Informationen durch Presse und Rundfunk, 2002, S. 233, 240).

    Auf der anderen Seite ist aber auch das Mittel von wesentlicher Bedeutung, durch welches der genannte Zweck verfolgt wird (vgl. BVerfGE 66, 116, 139).

    Bei diesem Anliegen handelt es sich um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit vor dem Hintergrund des Verbots von Schleichwerbung und entsprechender Praktiken wesentlich berührenden Frage (vgl. BVerfGE 66, 116, 139).

    Diese Täuschung in der Absicht, mit den auf diese Weise erlangten Informationen eine Publikation zum Thema Schleichwerbung zu ermöglichen, die sich für die Antragstellerin nachteilig auswirken kann, verletzt das Recht in schwerwiegender Weise (vgl. BVerfGE 66, 116, 139, 142; Schlottfeldt aaO S. 174 f).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03
    Bei der Konkretisierung dieser offenen Normen ist die Bedeutung der Grundrechte - hier auf Seiten des Antragsgegners die grundrechtliche Verbürgung der Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG)(vgl. unten aa), auf Seiten der Antragstellerin das grundrechtlich neben Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG durch Art. 14 GG verbürgte Recht auf Datenschutz (vgl. BVerfGE 84, 239, 279) - zu berücksichtigen.

    Indes überwiegt im Streitfall ausnahmsweise die Bedeutung der durch Täuschung erlangten Informationen die Nachteile, welche die Täuschung für die Antragstellerin, die in ihrem Recht auf Datenschutz, das grundrechtlich neben Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG durch Art. 14 GG verbürgt ist (vgl. BVerfGE 84, 239, 279), betroffen ist, nach sich zieht.

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Auszug aus OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03
    Getarnte Werbung in Kino- oder Fernsehfilmen, für die der Interessierte Zahlungen oder andere über bloßes Zurverfügungstellen von Requisiten hinausgehende Leistungen von einigem Gewicht erbringt, verstößt darüber hinaus regelmäßig gegen § 1 UWG (vgl. BGHZ 130, 205, 216 f, 222 - "Feuer, Eis & Dynamit I"; OLG München ZUM 1995, 888, 889).

    Werbung ist grundsätzlich dem Adressaten als solche kenntlich zu machen; die auf Täuschung angelegte Tarnung einer Werbemaßnahme wird regelmäßig weder dem das Wettbewerbsrecht beherrschenden Wahrheitsgrundsatz noch dem Gebot der Achtung der Persönlichkeitssphäre der Zuschauer gerecht (vgl. BGHZ 130, 205, 213 f - "Feuer, Eis & Dynamit I").

  • LG München I, 28.08.2003 - 4 HKO 9748/03
    Auszug aus OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03
    Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 28.08.2003 - 4HK O 9748/03 wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts München I, 4 HKO 9748/03 vom 28.08.2003 wird aufgehoben.

  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 99/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Herstellung von

    Auszug aus OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03
    e) Schließlich kann der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gemäß Antrag Nr. 2 Buchst. a auch nicht auf § 823 Abs. 2, § 1004 BGB i.V.m. § 263 StGB gestützt werden, weil Gegenstand der Strafvorschrift des Betrugs das Verbot der Vermögensschädigung durch Täuschung und Irrtumserregung, nicht hingegen der Mitteilung, Weitergabe oder Verwertung von durch Täuschung erlangter Unterlagen ist (vgl. BGH WRP 1983, 209, 211 - Stapel-Automat [zur vergleichbaren Problematik bei § 17 Abs. 1 UWG bei einer auf Unterlassung der Verwertung gerichteten Klage]).
  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 131/90

    Ortspreis - Sonderpreis; mehrere Preisnachlaßarten; Bestimmtheit der

    Auszug aus OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03
    Es kann im vorliegenden Eilverfahren dahinstehen, ob dieser Antrag im Hinblick auf die Orientierung am Gesetzestext (vgl. § 201 StGB) hinreichend bestimmt ist (vgl. BGH WRP 1992, 482, 483 - Ortspreis).
  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Auszug aus OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03
    Der Antragsgegner kann sich als journalistische Hilfsperson, der dem Journalisten Dr. Y bei einer Publikation über Schleichwerbung im Fernsehen unter Involvierung der Antragstellerin hilft, unbeschadet seines Berufs als Unternehmensberater auf den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit berufen (vgl. BVerfGE 95, 28, 36; BVerfGE 77, 346, 354), wie er das im vorliegenden Verfahren tut.
  • OLG Celle, 23.05.2002 - 222 Ss 34/02

    Begriff des "Veranstalters" nach dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag; Juristische

    Auszug aus OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03
    Der Rundfunkstaatsvertrag sieht für Veranstalter von bundesweit verbreitetem Rundfunk in § 49 Abs. 1 Nr. 6 RStV sogar eine Bußgeldbestimmung bei Verstoß gegen das Verbot der Verbreitung von Schleichwerbung und entsprechender Praktiken vor (vgl. zum Begriff des Veranstalters OLG Celle, Beschluss vom 23.05.2002 - 222 Ss 34/02 (OWi)).
  • OLG München, 22.09.1994 - 6 U 5255/93
    Auszug aus OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03
    Getarnte Werbung in Kino- oder Fernsehfilmen, für die der Interessierte Zahlungen oder andere über bloßes Zurverfügungstellen von Requisiten hinausgehende Leistungen von einigem Gewicht erbringt, verstößt darüber hinaus regelmäßig gegen § 1 UWG (vgl. BGHZ 130, 205, 216 f, 222 - "Feuer, Eis & Dynamit I"; OLG München ZUM 1995, 888, 889).
  • BGH, 15.05.1997 - I ZR 10/95

    Politikerschelte - Gefühlsbetonte Werbung; Pflichtangaben

    Auszug aus OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03
    Zwar spricht beim Handeln von Gewerbetreibenden im geschäftlichen Verkehr bei einer wie im Streitfall objektiv wettbewerbsgeeigneten Handlung nach der Lebenserfahrung regelmäßig eine tatsächliche Vermutung für die Annahme, dass auch in subjektiver Hinsicht die Voraussetzungen für ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs gegeben sind (vgl. BGH GRUR 1997, 761, 763 f- Politikerschelte).
  • BGH, 03.02.1976 - VI ZR 23/72

    VUS

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

  • OLG Frankfurt, 04.03.1981 - 13 U 166/79
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2011 - 15 U 101/11

    Persönlichkeitsrecht, Verletzung des - Arztpraxis, heimliche Ton-/Filmaufnahmen

    Unbestritten ist jedoch, dass die Presse sich in Ausnahmefällen heimlicher Tonband- und auch Filmaufnahmen soll bedienen dürfen (OLG München Urt. v. 20.1.2005, 6 U 3236/04 = ZUM 2005, 399 = juris Rz. 129; OLG München Urt. v. 22. Januar 2004, 29 U 4872/03 = GRUR-RR 2004, 145, 146 f.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 29.4.2009, 5 U 465/08 = OLGR Saarbrücken 2009, 874, 876; LG Hamburg, Urt. v. 8.4.2008, 234 O 121/08 = AfP 2008, 639 = juris Rz. 18).

    Obwohl das Herstellen und die Veröffentlichung der Aufnahmen eigenständige Verletzungshandlungen darstellen, die nach Lage des Einzelfalls hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit unterschiedlich beurteilt werden können (vgl. BVerfG Beschl. v. 25. Januar 1984, 1 BvR 272/81 "Springer/Wallraff" = BVerfGE 66, 116, 137 f.; BGH Urt. v. 19.12.1978, VI ZR 137/77 = BGHZ 73, 120, 125 ff; OLG Hamm Urt. v. 21. Juli 2004, 3 U 116/04 = juris Rz. 33; OLG München Urt. v. 22. Januar 2004, 29 U 4872/03 = GRUR-RR 2004, 145, 146), kann die Rechtmäßigkeit der Aufnahme nur danach beurteilt werden, welche Veröffentlichung damit bezweckt wurde, denn wie weitreichend der Schutzbereich der Filmfreiheit ist, hängt maßgeblich davon ab, welchen Zweck die Berichterstattung verfolgt und welche Mittel hierzu einsetzt werden (zur Bildberichterstattung zuletzt BGH NJW 2011, 3153 ff.).

  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Schließlich ist bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass das öffentliche Informationsinteresse gerade aufgrund des Umstandes, dass sich die wirtschaftlichen Hintermänner der Briefkastenfirmen hinter diesen "verstecken" können, nur befriedigt werden kann, wenn Informanten den Medien entsprechende Daten zur Verfügung stellen; es handelt sich also vorliegend um auf andere Weise der Öffentlichkeit nicht zugänglich zu machende Informationen, was einen abwägungsrelevanten zugunsten der Zulässigkeit der Veröffentlichung sprechenden Umstand darstellt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BGH NJW 1981, 1089, 1092 - Der Aufmacher I OLG Hamm OLGR 2004, 345 Rn. 50 in juris; OLG München NJW-RR 2004, 767, 769; Renner/Baumann, AfP 2015, 285, 287 rechte Spalte unter aa)).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04

    Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff

    Das Grundrecht schützt selbst presserechtliche Hilfspersonen (BVerfG, NJW 1988, 1833; OLG München, NJW-RR 2004, 767, 768) und damit umso mehr den Journalisten selbst.

    Auch in vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung nicht in dieser Weise argumentiert (siehe OLG München, NJW-RR 2004, 767).

    Die Freiheit der Meinungsäußerung und der Presse sind schließlich auch gerade deshalb gewährleistet, um für die Allgemeinheit unsichtbare, auf andere Weise nicht zugängliche Vorgänge in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen (BGHZ 80, 25, 37; OLG München, NJW-RR 2004, 767, 769).

  • OLG München, 20.01.2005 - 6 U 3236/04

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Den Parteien ist die Entscheidung des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München 29 U 4872/03 vom 22.01.2004 bekannt (ZUM 2004, 312).

    Wie in der - beiden Parteien bekannten - Entscheidung des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München 29 U 4872/03 vom 22.01.2004 (ZUM 2004, 312) entschieden, ist auch der erkennende Senat der Auffassung, dass die Vertraulichkeitsvereinbarung im vorliegenden Fall in jedem Fall nichtig ist, denn sie verstößt gegen die guten Sitten.

    Ergänzend wird in diesem Zusammenhang Bezug genommen auf die diesbezüglichen Ausführungen des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München in seiner Entscheidung vom 22.01.2004 (Az. 29 U 4872/03; ZUM 2004, 312 ), denen sich der erkennende Senat vollem Umfang anschließt.

    Unter Zugrundelegung der im Urteil des 29. Senats vom 22.01.2004 zu dieser Problematik dargestellten Prämissen (vgl. hierzu ZUM 2004, 312 ) muss die Verwertung und Weitergabe der Anlagen K 5 und K 8 durch den Beklagten im vorliegenden Fall als von der Pressefreiheit gedeckt und daher zulässig erachtet werden.

  • LG Münster, 03.11.2004 - 12 O 85/04

    Genehmigung zu pharmakologischen und toxikologischen Versuchen an

    Das Grundrecht schützt selbst presserechtliche Hilfspersonen (BVerfG, NJW 1988, 1833; OLG N, NJW-RR 2004, 767, 768) und damit umso mehr den Journalisten selbst.

    Auch in vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung nicht in dieser Weise argumentiert (siehe OLG N, NJW-RR 2004, 767).

    Die Freiheit der Meinungsäußerung und der Presse sind schließlich auch gerade deshalb gewährleistet, um für die Allgemeinheit unsichtbare, auf andere Weise nicht zugängliche Vorgänge in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen (BGHZ 80, 25, 37; OLG N, NJW-RR 2004, 767, 769).

  • LG München I, 24.05.2007 - 7 O 6358/07

    Verfügungsantrag in Sachen "Pumuckl’s Freundin" zurückgewiesen

    Der mit Schriftsatz vom 16.4.2007 (Bl. 17/19) neu gefasste Antrag 1.2 ist, mit Ausnahme der Ziffer 3, zulässig, da sachdienlich, sowie dringlich, denn durch die Antragsänderung bei unverändertem Sachverhalt hat die Antragstellerin lediglich auf die Hinweise der Kammer in der Landungsverfügung vom 4.4.2007 (Bl. 16) betreffend die Bestimmtheit des Antrages 1.2 dringlichkeitsunschädlich reagiert (vgl. OLG München, Urteil vom 22.01.2004 - 29 U 4872/03, BeckRS 2004 01844 = ZUM 2004, 312, 314 unter II.1 = NJW-RR 2004, 767 ff - nicht mit abgedruckt).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04

    Verbreitung illegal beschafften Filmmaterials über ein Forschungsinstut, das

    Auch in vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung nicht in dieser Weise argumentiert (vgl. OLG München, NJW-RR 2004, 767).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05

    Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen

    Nach der Rechtsprechung sind hierunter Tatsachen zu verstehen, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheimgehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil eine Aufdeckung der Tatsachen geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH - 10.5.1995 - 1 StR 764/94 = NJW 1995, 2301; OLG München - 22.1.2004 - 29 U 4872/03 = OLGR München 2004, 200).
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