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   OLG München, 12.10.2017 - 29 U 4903/16   

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https://dejure.org/2017,43442
OLG München, 12.10.2017 - 29 U 4903/16 (https://dejure.org/2017,43442)
OLG München, Entscheidung vom 12.10.2017 - 29 U 4903/16 (https://dejure.org/2017,43442)
OLG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 29 U 4903/16 (https://dejure.org/2017,43442)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 1, § 675f Abs. 4 S. 1; UWG § 3, § 3a, § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2
    Ein- und Auszahlungsentgelte beim Girokonto

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle für Entgeltklauseln für Bargeldein- oder Auszahlungen auf bzw. von einem Girokonto

  • rewis.io

    Ein- und Auszahlungsentgelte beim Girokonto

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle für Entgeltklauseln für Bargeldein- oder Auszahlungen auf bzw. von einem Girokonto

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle für Entgeltklauseln für Bargeldein- oder Auszahlungen auf bzw. von einem Girokonto

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Zivilrecht: Ein- und Auszahlungsentgelte beim Girokonto

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit von Entgeltklauseln für Ein- und Auszahlungen beim Girokonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Wirksamkeit von Entgeltklauseln für Ein- und Auszahlungen beim Girokonto

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inhaltskontrolle bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen einer Sparkasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 213
  • WM 2018, 519
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Auszug aus OLG München, 12.10.2017 - 29 U 4903/16
    Ebenso ist eine Erhebung für Buchungen ausgeschlossen, die einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang betreffen (vgl. dazu BGH NJW 2015, 3025 Tz. 35).

    Die Frage der Kontrollfähigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Entgelt für einzelne Zahlungsvorgänge im Rahmen eines Girovertrags vorsehen, hat Bedeutung für eine Vielzahl von Fällen und ist bislang vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden worden (vgl. BGH NJW 2015, 3025 Tz. 34 und NJW 2015, 1440 Tz. 15).

  • BGH, 27.01.2015 - XI ZR 174/13

    Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung privater Girokonten

    Auszug aus OLG München, 12.10.2017 - 29 U 4903/16
    Damit ist - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat und auch von der Klägerin im Berufungsverfahren nicht in Frage gestellt wird - ausgeschlossen, dass das Entgelt auch für Buchungen erhoben wird, die der Herbeiführung des sachlich richtigen Stands nach der fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags dienen (vgl. dazu BGH NJW 2015, 1440 Tz. 13).

    Die Frage der Kontrollfähigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Entgelt für einzelne Zahlungsvorgänge im Rahmen eines Girovertrags vorsehen, hat Bedeutung für eine Vielzahl von Fällen und ist bislang vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden worden (vgl. BGH NJW 2015, 3025 Tz. 34 und NJW 2015, 1440 Tz. 15).

  • BGH, 25.07.2017 - XI ZR 260/15

    Preisklausel für sogenannte smsTAN

    Auszug aus OLG München, 12.10.2017 - 29 U 4903/16
    Nicht kontrollfähig sind danach Klauseln, die unmittelbar den Preis der vertraglichen Hauptleistung bestimmen (vgl. BGH, Urt. v. 25. Juli 2017 - XI ZR 260/15, juris, Tz. 20 m. w. N.).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 4/14

    ZPO § 524; UrhG § 69 Nr. 3 Satz 2, § 69d Abs. 1; EGV 207/2009 Art. 13 Abs. 2

    Auszug aus OLG München, 12.10.2017 - 29 U 4903/16
    Der Unterlassungsantrag erfasst daher die beanstandete Handlungsform nicht, sondern verfehlt sie und ist deshalb unbegründet (vgl. BGH GRUR 2015, 1108 - Green-IT Tz. 21 m. w. N.).
  • BGH, 28.10.2014 - X ZR 79/13

    Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am "Miles & More"-Programm der Lufthansa

    Auszug aus OLG München, 12.10.2017 - 29 U 4903/16
    Leistung und Gegenleistung können von den Vertragsparteien nach dem Grundsatz der Privatautonomie frei bestimmt werden; mangels gesetzlicher Vorgaben fehlt es daher insoweit an einem Kontrollmaßstab (vgl. BGH NJW 2015, 687 Tz. 23 m. w. N.).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 128/10

    Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel mit Matratzen: Hinreichende

    Auszug aus OLG München, 12.10.2017 - 29 U 4903/16
    Der Senat hat keine Veranlassung, die Klägerin auf diesen Mangel des Antrags hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu geben, einen sachdienlichen Antrag zu stellen, weil ihr aus dem beanstandeten Verhalten der Beklagten kein entsprechender materiell-rechtlicher Unterlassungsanspruch gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 3 Nr. 2, § 3, § 3a UWG i. V. m. § 307 Abs. 1 BGB erwachsen ist (vgl. BGH GRUR-RR 2012, 475 - Matratzen Tz. 19 m. w. N.).
  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

    Auszug aus OLG München, 12.10.2017 - 29 U 4903/16
    Die von der Klägerin zur Stützung ihrer Rechtsansicht angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1993 - XI ZR 80/93 (NJW 1994, 318) und vom 7. Mai 1996 - XI ZR 217/95 (NJW 1996, 2032) sind nicht mehr maßgebend, denn sie betreffen den Rechtszustand vor dem Inkrafttreten des Zahlungsdiensterechts am 31. Oktober 2009.
  • BGH, 07.05.1996 - XI ZR 217/95

    BGH für Zulässigkeit sog. Postenpreise bei privaten Girokonten

    Auszug aus OLG München, 12.10.2017 - 29 U 4903/16
    Die von der Klägerin zur Stützung ihrer Rechtsansicht angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1993 - XI ZR 80/93 (NJW 1994, 318) und vom 7. Mai 1996 - XI ZR 217/95 (NJW 1996, 2032) sind nicht mehr maßgebend, denn sie betreffen den Rechtszustand vor dem Inkrafttreten des Zahlungsdiensterechts am 31. Oktober 2009.
  • BGH, 18.06.2019 - XI ZR 768/17

    Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter

    Das Berufungsgericht hat seine unter anderem in WM 2018, 519 veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.

    Angesichts dieser geänderten Rechtslage kann an der früheren Senatsrechtsprechung nicht mehr festgehalten werden (so auch OLG Bamberg, WM 2013, 1705, 1706; MünchKommBGB/Casper, 7. Aufl., § 675f Rn. 52; Staudinger/Omlor, BGB, Neubearbeitung 2012, § 675f Rn. 41; Erman/Graf von Westphalen, BGB, 15. Aufl., § 675f Rn. 44; Schwintowski in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 675f Rn. 15; Bunte, AGB-Banken, 4. Aufl., Rn. 248 unter "Barein- und -auszahlungen"; Mehringer in Frey/Meier/Titsch/Walz/Mehringer, Neues Zahlungsverkehrsrecht, 2010, S. 3, 26 f.; Fornasier, EWiR 2018, 193 f.; Guggenberger, BKR 2017, 1, 2; Henning, DB 2015, 2619, 2620; Hofauer, BKR 2015, 397, 402 f.; Kropf, WuB 2018, 289 ff.; Nobbe, WuB 2015, 650, 652 f.; Omlor, EWiR 2018, 611 f.; Rodi, WuB 2018, 626; aA Fervers, BKR 2019, 165, 167 ff.; Zschieschack in BeckOGK BGB, Stand: 1. März 2019, § 307 Entgeltklausel Rn. 12, 14).

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2018 - 17 U 147/17

    Verbandsklage gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Inhaltskontrolle

    Das führt aber nicht zwangsläufig dazu, dass die Klausel keiner AGB-Kontrolle unterliegt (aA möglicherweise OLG München, Urteil vom 12.10.2017 - 29 U 4903/16 - juris Rn. 27).
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