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   OLG München, 24.01.1991 - 29 U 4906/90   

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https://dejure.org/1991,4994
OLG München, 24.01.1991 - 29 U 4906/90 (https://dejure.org/1991,4994)
OLG München, Entscheidung vom 24.01.1991 - 29 U 4906/90 (https://dejure.org/1991,4994)
OLG München, Entscheidung vom 24. Januar 1991 - 29 U 4906/90 (https://dejure.org/1991,4994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1097
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19

    Zur Frage der Erbauseinandersetzung durch Abschichtung bezüglich einzelner

    Zum einen dürfen hierbei aber berechtigte Belange anderer Nachlassbeteiligter nicht beeinträchtigt werden (BGH NJW 1985, 51 [BGH 14.03.1984 - IVa ZR 87/82] ; OLG München NJW-RR 1991, 1097 [OLG München 24.01.1991 - 29 U 4906/90] ; Palandt-Weidlich, a.a.O., § 2042 Rz. 10 f.), zum anderen ist zu beachten, dass sich die Rechtsänderung hinsichtlich solcher Verfügungen nicht außerhalb des Grundbuchs vollzieht.
  • LG Rottweil, 14.08.2015 - 2 O 267/14

    Hinfälligwerden von Teilungsanordnungen des Erblassers: Abweichende

    Jeder Miterbe hat daher Anspruch auf ihre Einhaltung bei der Auseinandersetzung (BGH, Urt. v. 14.03.1984 - IVa ZR 87/82, juris Rn. 13; OLG München, Urt. v. 24.01.1991 - 29 U 4906/90, juris Rn. 46 OLG Rostock, Urt. v. 04.02.2014 - 12 U 144/13, juris Rn. 15; Weidlich, in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 2042 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 05.02.1999 - 25 U 156/98

    Vorausvermächtnisanspruch des Miterben vor Erbauseinandersetzung gegenüber

    Die Auseinandersetzung hat sich allerdings auf den gesamten Nachlaß zu beziehen (vgl. z.B.: BGH NJW-RR 1991, 1097; NJW 1985, 51 ff (52)).
  • AG Karlsruhe, 07.03.2008 - 2 K 1/08

    Anforderungen an die Durchsetzung einer einstweiligen Einstellung eines

    Es wäre im übrigen zweifelhaft, ob selbst eine solche Vorgehensweise als vorrangig zu behandeln wäre, denn eine Teilung eines bebauten Grundstückes dergestalt, dass die bebaute Fläche herausgemessen und teilungsversteigert, das restliche Grundstück hingegen in Natur geteilt wird, ist unzulässig ( OLG München NJW-RR 1991, S. 1097 [OLG München 24.01.1991 - 29 U 4906/90] ).
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