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   OLG München, 06.06.2013 - 29 U 4911/12   

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https://dejure.org/2013,13424
OLG München, 06.06.2013 - 29 U 4911/12 (https://dejure.org/2013,13424)
OLG München, Entscheidung vom 06.06.2013 - 29 U 4911/12 (https://dejure.org/2013,13424)
OLG München, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 29 U 4911/12 (https://dejure.org/2013,13424)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Warnschreiben einer Versicherung vor Vertragsaufkäufern ist wettbewerbsrechtlich zulässig

  • IWW

    Art. 5 GG; § 4 Nr. 7, 8, 19 UWG
    GG, UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Warnung eines Lebensversicherers vor der Veräußerung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung innerhalb eines bestimmten Geschäftsmodells

  • kanzlei.biz

    Warnungen einer Versicherung vor Vertragsaufkäufen durch Dritte sind wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art. 5 GG; § 4 Nr. 7, § 4 Nr. 8, § 4 Nr. 10 UWG
    Wettbewerbswidrigkeit der Warnung eines Lebensversicherers vor der Veräußerung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung innerhalb eines bestimmten Geschäftsmodells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schreiben eines Versicherers enthält keine Anschwärzung im Sinne des UWG bei zutreffenden Tatsachenbehauptungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Warnschreiben einer Versicherung wettbewerbsrechtlich zulässig

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Warnschreiben von Versicherung wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 516
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 29 U 4911/12
    Unlauter ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen, oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können (vgl. BGH GRUR 2011, 1018 - Automobil-Onlinebörse Tz. 65 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 82/07

    Mecklenburger Obstbrände

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 29 U 4911/12
    Die Beurteilung, ob eine Äußerung als eine Tatsachenbehauptung oder als Werturteil anzusehen ist, bestimmt sich danach, wie die angesprochenen Verkehrskreise sie nach Form und Inhalt in dem Gesamtzusammenhang verstehen, in den sie gestellt ist (vgl. BGH NJW 2011, 2204 Tz. 10; GRUR 2009, 1186 - Mecklenburger Obstbrände Tz. 15; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 29 U 4911/12
    a) Das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG schützt auch kommerzielle Meinungsäußerungen mit wertendem, meinungsbildendem Inhalt (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 - Coaching-Newsletter Tz. 27 m.w.N.).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 120/10

    Kreditgefährdung und Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 29 U 4911/12
    Die Beurteilung, ob eine Äußerung als eine Tatsachenbehauptung oder als Werturteil anzusehen ist, bestimmt sich danach, wie die angesprochenen Verkehrskreise sie nach Form und Inhalt in dem Gesamtzusammenhang verstehen, in den sie gestellt ist (vgl. BGH NJW 2011, 2204 Tz. 10; GRUR 2009, 1186 - Mecklenburger Obstbrände Tz. 15; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 74/92

    Sistierung von Aufträgen - Verleiten zum Vertragsbruch

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 29 U 4911/12
    Die Verweigerung einer vertraglich vorgesehenen Zustimmung und deren Begründung können auch mit nicht mit einer unberechtigten "Sistierung" gleich gestellt werden, wie sie in der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs Sistierung von Aufträgen (GRUR 1994, 447 ff.) zum Anlass genommen worden ist, ein Verleiten zum Vertragsbruch anzunehmen.
  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 29 U 4911/12
    Dabei fällt bei Äußerungen, in denen tatsächliche und wertende Elemente einander durchdringen, die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zu Grunde liegt, ins Gewicht (vgl. BVerfG NJW 2013, 217 [218] - "FOCUS"-Ärztliste m.w.N.).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 29 U 4911/12
    Deshalb stehen zum Beispiel Formulierungen wie "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit", "ich meine, dass", "soviel ich weiß" oder "offenbar" einer Qualifizierung als Tatsachenbehauptung nicht prinzipiell entgegen; wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang des beanstandeten Texts vom Verfasser aufgestellte rufbeeinträchtigende Behauptungen ergeben und der einschränkende Einschub den unbefangenen Adressat nicht davon abhalten kann, die Äußerungen in diesem Sinne zu verstehen, liegt eine dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung vor (vgl. BGH NJW 2008, 2262 Tz. 18 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 29 U 4911/12
    Ist - wie im Streitfall - eine Schmähkritik zu verneinen (siehe zu diesem Begriff BVerfG GRUR 2013, 193 Tz. 30 m.w.N.), kann sich die lauterkeitsrechtliche Unzulässigkeit einer Äußerung auf Grund einer umfassenden Interessenabwägung ergeben.
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 29 U 4911/12
    Wird dagegen der Adressat unmissverständlich darauf hingewiesen, dass lediglich eine Mutmaßung zum Ausdruck gebracht wird, welche der weiteren Klärung bedarf, so wird eine Aussage über die Möglichkeit einer bestimmten Tatsache insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und ist mithin als Meinungsäußerung einzustufen (vgl. BGH NJW 2009, 3580 Tz. 14).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 29 U 4911/12
    Eine gezielte Mitbewerberbehinderung unter dem Gesichtspunkt des Verleitens zum Vertragsbruch liegt nur vor, wenn gezielt und bewusst darauf hingewirkt wird, dass ein anderer eine ihm obliegende Vertragspflicht verletzt (vgl. BGH GRUR 2009, 173 - bundesligakarten.de Tz. 31 m.w.N.).
  • LG München I, 10.11.2021 - 21 O 13540/21

    Anschwärzung und gezielte Behinderung durch Warnung potentieller Investoren

    Die Beurteilung, ob eine Äußerung als eine Tatsachenbehauptung oder als Werturteil anzusehen ist, bestimmt sich danach, wie die angesprochenen Verkehrskreise sie nach Form und Inhalt in dem Gesamtzusammenhang verstehen, in den sie gestellt ist (OLG München, Urt. v. 06.06.2013, BeckRS 2013, 10252; LG Hamburg, Urt. v. 28.07.2011, BeckRS 2016, 13772).
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