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   OLG München, 06.04.2006 - 29 U 5193/05   

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https://dejure.org/2006,9911
OLG München, 06.04.2006 - 29 U 5193/05 (https://dejure.org/2006,9911)
OLG München, Entscheidung vom 06.04.2006 - 29 U 5193/05 (https://dejure.org/2006,9911)
OLG München, Entscheidung vom 06. April 2006 - 29 U 5193/05 (https://dejure.org/2006,9911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Negatives Feststellungsinteresse bei markenrechtlicher Abmahnung trotz Anerkenntnisurteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung der BMW-Bildmarke durch eine Service-Werkstatt mit Gebrauchtwagenvertrieb im Geschäftsverkehr; Benutzung der BMW-Bildmarke und Wortmarke bei der Werbung und beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen anderer Hersteller; Vertragsklausel bezüglich der unverzüglichen ...

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 24; ; MarkenG § 23 Nr. 3; ; BGB § 307

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung der Bildmarke eines Kfz-Herstellers durch eine Servicewerkstatt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vertragswerkstatt darf mit dem "BMW-Propeller" werben - Verwendung der Bildmarke kann nicht generell untersagt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 363
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 103/00

    Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unter Anwendern der sog.

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 29 U 5193/05
    Denn auch die spiegelbildliche Unterlassungsklage der Beklagten dahingehend, dass die Klägerin die Verwendung der BMW-Bildmarke im Geschäftsverkehr generell zu unterlassen habe, wäre hinreichend bestimmt (vgl. BGH GRUR 2003, 436, 438 f. - Feldenkrais [zur Zulässigkeit des Unterlassungsantrags, den dortigen Widerbeklagten zu untersagen, zur Kennzeichnung ihrer Dienstleistungen im Ausbildungsbereich den Begriff "Feldenkrais" zu verwenden]).

    Der Bestimmtheit als Zulässigkeitserfordernis steht nicht entgegen, dass diese spiegelbildliche Unterlassungsklage, wie sich aus den nachstehenden Ausführungen ergibt, unbegründet wäre, weil der diesbezügliche Unterlassungsantrag zu weit geht, indem er markenrechtlich zulässige Verwendungsweisen der BMW-Bildmarke mitumfasst (vgl. BGH GRUR 2003, 436, 439 - Feldenkrais).

    Der von der Beklagten behauptete generelle Unterlassungsanspruch geht zu weit, weil er markenrechtlich zulässige Verwendungsweisen der BMW-Bildmarke mitumfasst (vgl. BGH GRUR 2003, 436, 439 - Feldenkrais).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00

    "Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 29 U 5193/05
    Zum anderen hat die Beklagte nicht eindeutig und erschöpfend - auch nicht im Termin vom 06.04.2006 - klargestellt, für welche außerhalb des Verbotsumfangs des genannten Anerkenntnisurteils liegenden Fallkonstellationen, etwa im Zusammenhang mit der Bewerbung des Verkaufs von BMW-Gebrauchtfahrzeugen (vgl. zu derartigen Konstellationen BGH GRUR 2003, 340, 342 - Mitsubishi; BGH GRUR 2003, 878, 879 f. - Vier Ringe über Audi; EuGH EuZW 1999, 244, 247, Tz. 47-55 - BMW/Deenik), sie die Berühmung eines Unterlassungsanspruchs hinsichtlich der Verwendung der eingangs wiedergegebenen BMW-Bildmarke im Geschäftsverkehr aufgibt.

    Ein Markeninhaber kann sich der Verwendung seiner Wort-/Bildmarke durch einen nicht in sein Vertriebssystem eingebundenen Wiederverkäufer beim Weiterverkauf von Gebrauchtfahrzeugen und der Werbung hierfür nicht generell mit Erfolg nach § 24 Abs. 2 MarkenG widersetzen (vgl. BGH GRUR 2003, 878, 879 f. - Vier Ringe über Audi; BGH GRUR 2003, 340, 342 f. - Mitsubishi; EuGH EuZW 1999, 244, 247, Tz. 47-55 - BMW/Deenik); der nicht in das Vertriebssystem eingebundene Wiederverkäufer ist grundsätzlich nicht auf die Verwendung der Wortmarke beschränkt (vgl. BGH GRUR 2003, 878, 880 - Vier Ringe über Audi).

  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 202/00

    "Mitsubishi"; Zulässigkeit der Verwendung einer Bildmarke durch nicht in das

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 29 U 5193/05
    Zum anderen hat die Beklagte nicht eindeutig und erschöpfend - auch nicht im Termin vom 06.04.2006 - klargestellt, für welche außerhalb des Verbotsumfangs des genannten Anerkenntnisurteils liegenden Fallkonstellationen, etwa im Zusammenhang mit der Bewerbung des Verkaufs von BMW-Gebrauchtfahrzeugen (vgl. zu derartigen Konstellationen BGH GRUR 2003, 340, 342 - Mitsubishi; BGH GRUR 2003, 878, 879 f. - Vier Ringe über Audi; EuGH EuZW 1999, 244, 247, Tz. 47-55 - BMW/Deenik), sie die Berühmung eines Unterlassungsanspruchs hinsichtlich der Verwendung der eingangs wiedergegebenen BMW-Bildmarke im Geschäftsverkehr aufgibt.

    Ein Markeninhaber kann sich der Verwendung seiner Wort-/Bildmarke durch einen nicht in sein Vertriebssystem eingebundenen Wiederverkäufer beim Weiterverkauf von Gebrauchtfahrzeugen und der Werbung hierfür nicht generell mit Erfolg nach § 24 Abs. 2 MarkenG widersetzen (vgl. BGH GRUR 2003, 878, 879 f. - Vier Ringe über Audi; BGH GRUR 2003, 340, 342 f. - Mitsubishi; EuGH EuZW 1999, 244, 247, Tz. 47-55 - BMW/Deenik); der nicht in das Vertriebssystem eingebundene Wiederverkäufer ist grundsätzlich nicht auf die Verwendung der Wortmarke beschränkt (vgl. BGH GRUR 2003, 878, 880 - Vier Ringe über Audi).

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 29 U 5193/05
    Zum anderen hat die Beklagte nicht eindeutig und erschöpfend - auch nicht im Termin vom 06.04.2006 - klargestellt, für welche außerhalb des Verbotsumfangs des genannten Anerkenntnisurteils liegenden Fallkonstellationen, etwa im Zusammenhang mit der Bewerbung des Verkaufs von BMW-Gebrauchtfahrzeugen (vgl. zu derartigen Konstellationen BGH GRUR 2003, 340, 342 - Mitsubishi; BGH GRUR 2003, 878, 879 f. - Vier Ringe über Audi; EuGH EuZW 1999, 244, 247, Tz. 47-55 - BMW/Deenik), sie die Berühmung eines Unterlassungsanspruchs hinsichtlich der Verwendung der eingangs wiedergegebenen BMW-Bildmarke im Geschäftsverkehr aufgibt.

    Ein Markeninhaber kann sich der Verwendung seiner Wort-/Bildmarke durch einen nicht in sein Vertriebssystem eingebundenen Wiederverkäufer beim Weiterverkauf von Gebrauchtfahrzeugen und der Werbung hierfür nicht generell mit Erfolg nach § 24 Abs. 2 MarkenG widersetzen (vgl. BGH GRUR 2003, 878, 879 f. - Vier Ringe über Audi; BGH GRUR 2003, 340, 342 f. - Mitsubishi; EuGH EuZW 1999, 244, 247, Tz. 47-55 - BMW/Deenik); der nicht in das Vertriebssystem eingebundene Wiederverkäufer ist grundsätzlich nicht auf die Verwendung der Wortmarke beschränkt (vgl. BGH GRUR 2003, 878, 880 - Vier Ringe über Audi).

  • BGH, 09.05.2001 - VIII ZR 208/00

    Unklarheit eines formularmäßigen Kfz-Leasingvertrages

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 29 U 5193/05
    Sollte die Auslegung dieser Klausel (vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen BGH NJW 2001, 2165, 2166) hingegen ergeben, dass es der Klägerin nach dieser Klausel generell untersagt ist, die BMW-Bildmarke bei der Werbung für den Verkauf von BMW-Gebrauchtfahrzeugen zu verwenden - hierfür könnte die Erwägung sprechen, dass es wegen der Sachnähe nicht fern liegt, dass Servicewerkstätten, die sich mit der Instandsetzung und Wartung von BMW-Fahrzeugen befassen, auch BMW-Gebrauchtfahrzeuge verkaufen -, so hielte Nr. 8.3 Abs. 2 der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht stand; die Klausel wäre wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil sie auch Fallgestaltungen mitumfasst, in denen die Beklagte einer Service Werkstatt wie der Klägerin die Verwendung der eingangs wiedergegebenen BMW Bildmarke im Geschäftsverkehr nach den gesetzlichen Markenrechtsregelungen (§ 24 MarkenG) nicht untersagen kann; für eine geltungserhaltende Reduktion der genannten Klausel wäre dann kein Raum (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., vor § 307, Rdn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 29 U 5193/05
    Dieser wird durch die konkreten Verletzungshandlungen begrenzt, aus denen das Klagebegehren hergeleitet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 272/02, Rdn. 24 ff., 29, in juris dokumentiert - Markenparfümverkäufe), wobei aus einem Unterlassungsurteil allerdings regelmäßig auch wegen solcher Verstöße gegen das Unterlassungsgebot vollstreckt werden kann, die der Verbotsform im Kern entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 272/02, Rdn. 27, in juris dokumentiert - Markenparfümverkäufe).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 29 U 5193/05
    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 29 U 5193/05
    Das Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) für eine negative Feststellungsklage besteht nach Erhebung einer Leistungsklage umgekehrten Rubrums, soweit sich die Streitgegenstände decken, nicht mehr, wenn im Verfahren über die Leistungsklage eine rechtskräftige Sachentscheidung, wie das hier bei dem genannten Anerkenntnisurteil der Fall ist, ergangen ist (vgl. BGH NJW 2006, 515, 517 - Detektionseinrichtung I).
  • LG München I, 31.08.2005 - 1 HKO 7335/05

    BMW darf Servicewerkstätten nicht generell die Benutzung des BMW-Logos verbieten

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 29 U 5193/05
    Das Urteil des Landgerichts München I, Az.: 1 HK O 7335/05, vom 31.08.2005 wird aufgehoben.
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 29 U 5193/05
    Das erforderliche rechtliche Interesse an diesem prozessualen Vorgehen ist dem Abgemahnten schon dann zuzubilligen, wenn die Rechtsberühmung des Abmahnenden die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen des Abgemahnten berührt und an der Ernsthaftigkeit des Verlangens des Abmahnenden keine Zweifel bestehen können (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1379, 1380 - FUNNY PAPER).
  • LG Hamburg, 07.03.2014 - 315 O 10/12

    "tierfreund.de" kann Titelschutzrechte einer gleichnamigen Zeitung verletzen

    Es hätte der Beklagten freigestanden, sich im Rahmen einer Leistungswiderklage gegen die konkrete Verletzungsform zu wehren und auf diese Weise auch möglicherweise eine anderweitige Verteilung der Kosten zu erwirken (vgl. zu einer derartigen Konstellation: OLG München, GRUR-RR 2006, 363).
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