Rechtsprechung
OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- aufrecht.de
Hausverbot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Erlass eines Hausverbots gegenüber einem Wettbewerber; Duldungspflicht des Anbieters von Waren in Bezug auf Testkäufe von Wettbewerbern
- Judicialis
UWG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
Hausverbot für Versteigerung als wettbewerbswidrige Behinderung? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 16.10.2002 - 33 O 6584/02
- OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77
Hausverbot II
Auszug aus OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
Ein Hausverbot ist in diesem Kontext nur dann rechtmäßig, wenn in der Person des Testkäufers bzw. Testbeobachters ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, die dem Unternehmer Anlass geben, dem Testkäufer bzw. Testbeobachter gegenüber von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen (vgl. BGH GRUR 1979, 859, 860 - Hausverbot II).Bei dem Hausverbot handelt es sich um eine auf den Adressaten des Hausverbots als Person bezogene und an dessen Verhalten anknüpfende Maßnahme; in dessen Person müssen ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, die dem Hausrechtsinhaber berechtigten Anlass geben, dem Adressaten gegenüber vom Hausrecht Gebrauch zu machen (vgl. BGH GRUR 1979, 859, 860 - Hausverbot II).
- BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95
"Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren …
Auszug aus OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
Die Äußerungen der Klägerin in diesem Schreiben sind jedoch nach den Grundsätzen betreffend Äußerungen in gerichtlichen und behördlichen Verfahren (vgl. BGH WRP 1998, 512, 514-516 - Bilanzanalyse Pro 7) privilegiert, weshalb auf dieses Schreiben das Hausverbot - ohne dass es hier auf die Stichhaltigkeit der von der Klägerin erhobenen Vorwürfe ankäme - nicht gestützt werden kann. - BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 60/64
Hausverbot
Auszug aus OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
Sein Handeln ist in objektiver Hinsicht geeignet, den eigenen Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu begünstigen, weil er sich durch das Hausverbot einer Kontrolle seitens der Klägerin daraufhin, ob seine Versteigerungen im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht durchgeführt werden, entzieht (vgl. BGH GRUR 1966, 564, 566 - Hausverbot I).
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
Auszug aus OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
Diese Rechtsprechung ist mit Art. 13 GG vereinbar; bei Geschäfts- oder Betriebsräumen wie im Streitfall ist das Schutzbedürfnis durch den Zweck gemindert, den sie nach dem Willen des Hausrechtsinhabers besitzen; je größer ihre Offenheit nach Außen ist und je mehr sie zur Aufnahme sozialer Kontakte für Dritte bestimmt sind, desto schwächer ist der grundrechtliche Schutz (vgl. BVerfGE 97, 228, 266). - BGH, 25.04.1991 - I ZR 283/89
Testfotos
Auszug aus OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
a) Nach ständiger Rechtsprechung ist der Anbieter von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet, Testkäufe oder die testweise Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu dulden, sofern die den Test durchführenden Personen sich wie normale Nachfrager verhalten (vgl. BGH GRUR 1991, 843, 844 - Testfotos I). - BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65). - OLG Nürnberg, 25.05.1982 - 3 U 928/82
Wettbewerbswidrigkeit durch Verwehren der Überwachungsmöglichkeit durch …
Auszug aus OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
Ein Unternehmer, der seine Geschäftsräume dem allgemeinen Verkehr öffnet, kann sich legitimer Kontrollmaßnahmen von Seiten der Wettbewerber nicht durch Berufung auf sein Hausrecht entziehen (vgl. Saarländisches OLG OLGR 2000, 516, 517; vgl. ferner OLG Nürnberg GRUR 1982, 571).