Rechtsprechung
OLG München, 20.09.2001 - 29 U 5906/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- JurPC
BGB § 1004; UWG § 1, 3; MarkenG § 127 Abs. 1 und 3
"www.champagner.de" - aufrecht.de
"champagner.de"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenschutz; Internetadresse; Domain-Name; Erstbegehungsgefahr; Wiederholungsgefahr
- online-und-recht.de
- Judicialis
MarkenG § 127 Abs. 3; ; MarkenG § ... 128 Abs. 1; ; MarkenG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 127; ; MarkenG § 135; ; MarkenG § 135 Abs. 1; ; MarkenG § 127 Abs. 1; ; MarkenG § 127 Abs. 2; ; BGB § 826; ; BGB § 226; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1
- aufrecht.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Champagner.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht auf Nutzung der Internet-Domain "www.champagner.de"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Champagner.de
Besprechungen u.ä.
- aufrecht.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Champagner.de
Verfahrensgang
- LG München I, 19.10.2000 - 4 HKO 11042/00
- OLG München, 20.09.2001 - 29 U 5906/00
- BGH, 13.06.2002 - I ZR 292/01
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2002, 17
- GRUR-RR 2003, 64 (Ls.)
- MMR 2002, 115
- K&R 2002, 499
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.06.1969 - I ZR 26/68
Streit zwischen Getränkeherstellern über die Verwendung von Warenzeichen - …
Auszug aus OLG München, 20.09.2001 - 29 U 5906/00
Gemäß Anlage B Nr. LA zu dem Abkommen gehört "Champagne" zu den nach dem Abkommen geschützten Bezeichnungen; "Champagner" gehört zu den dem Schutz des Abkommens ohne weiteres zu unterstellenden abgewandelten Bezeichnungen (BGH GRUR 1969, 615 Leitsatz 1).Hinsichtlich des geschützten Waren- und Dienstleistungsbereichs ist jedoch davon auszugehen, dass dieser Schutz nach dem Gesamtzusammenhang des Abkommens seine Grenze dort findet, "wo eine Beeinträchtigung des Werbewerts der Bezeichnung nach den gesamten Umständen nicht zu befürchten ist" (BGH GRUR 1969, 615/616 "Champi-Krone"; ausführliche Begründung hierzu in BGH GRUR 1969, 611/613 (Nr. 11.2.c) "Champagner-Weizenbier").
- BGH, 25.06.1969 - I ZR 15/67
Champagner-Weizenbier
Auszug aus OLG München, 20.09.2001 - 29 U 5906/00
Hinsichtlich des geschützten Waren- und Dienstleistungsbereichs ist jedoch davon auszugehen, dass dieser Schutz nach dem Gesamtzusammenhang des Abkommens seine Grenze dort findet, "wo eine Beeinträchtigung des Werbewerts der Bezeichnung nach den gesamten Umständen nicht zu befürchten ist" (BGH GRUR 1969, 615/616 "Champi-Krone"; ausführliche Begründung hierzu in BGH GRUR 1969, 611/613 (Nr. 11.2.c) "Champagner-Weizenbier"). - LG München I, 19.10.2000 - 4 HKO 11042/00
Champagner.de
Auszug aus OLG München, 20.09.2001 - 29 U 5906/00
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 19.10.2000 - 4 HKO 11042/00 - aufgehoben.
- BGH, 19.05.2005 - I ZR 262/02
Champagner Bratbirne
Denn die Auslegung des Abkommens darf sich, auch wenn seine Anwendung im Einzelfall nicht die Feststellung eines Wettbewerbsverstoßes erfordert, nicht völlig von seinem Zweck lösen, gegen unlauteren Wettbewerb zu schützen (vgl. BGH GRUR 1969, 611, 613 f. - Champagner-Weizenbier;… zum gleichlautenden deutsch-italienischen Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne; vgl. auch OLG München GRUR-RR 2002, 17, 19 für die Internet-Domain "champagner.de";… Fezer aaO Herkunftsabkommen, Frankreich Rdn. 6;… Fezer/Marx, UWG, § 4-S10 Rdn. 277;… Gloy/Loschelder/Helm, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., Kap. 57 Rdn. 46). - OLG Stuttgart, 29.08.2002 - 2 U 207/01
Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen: Unterlassungsanspruch eines …
Es ist ausreichend, wenn ein wettbewerblich relevantes Interesse tangiert wird (vgl. BGH GRUR 1969, 614 - "Champagner-Weizenbier"; GRUR 1969, 616 - "Champi-Krone";… LG Hamburg GRUR Int. 1996, 156 - "Champagne"; vgl. auch OLG München GRUR-RR 2002, 17, 19 - champagner.de). - LG Hamburg, 21.11.2006 - 312 O 426/06
champagner.de
Das Oberlandesgericht München hat die Klage in einem Urteil vom 20.09.2001 (Az.: 29 U 5906/00) zurückgewiesen (vgl. Anlage B 10), der BGH die hiergegen eingelegte Revision nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. Anlage B 11).Insoweit schließt sich die Kammer der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts München an, welches dieses in seinem Urteil vom 20.09.2001 (Az.: 29 U 5906/00) vertreten hat.
- BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 110/03 An der Registrierung derartiger beschreibender Domainnamen besteht sogar ein erhebliches wirtschaftliches Interesse (vgl zum Verkauf von Werbeflächen zB auch OLG München WRP 2002, 111, 112 - www.champagner.de).
- BPatG, 25.09.2003 - 25 W (pat) 249/02 An der Registrierung derartiger beschreibender Domainnamen besteht sogar ein erhebliches wirtschaftliches Interesse (vgl zum Verkauf von Werbeflächen zB auch OLG München WRP 2002, 111, 112 - www.champagner.de).
- BPatG, 19.09.2002 - 25 W (pat) 207/01 Der Verwendung und dem Verständnis der beanspruchten Wort-Zahlen-Kombination als Sachangabe steht auch nicht entgegen, dass es sich in einigen der angeführten Beispiele über die Verwendung der Zahl "24" um eigentliche Domainnamen (Second-Level-Domains) handelt, da auch Sach- oder Gattungsbegriffe zur Bildung von Internetadressen und zur Beschreibung von Teilnetzen oder als Suchhilfen zur Eingrenzung von Themenkreisen durchaus üblich sind (vgl auch BPatG BlPMZ 2000, 294 - http://www.cyberlaw.de) und an der Registrierung derartiger beschreibender Domainnamen sogar ein erhebliches wirtschaftliches Interesse besteht (vgl zum Verkauf von Werbeflächen zB auch OLG München WRP 2002, 111, 112 - www.champagner.de).
- BPatG, 14.05.2003 - 28 W (pat) 92/02 Der Verwendung und dem Verständnis der beanspruchten Wort-Zahlen-Kombination als Sachangabe steht auch nicht entgegen, dass es sich in einigen der angeführten Beispiele über die Verwendung der Zahl "24" um eigentliche Domainnamen (Second-Level-Domains) handelt, da auch Sach- oder Gattungsbegriffe zur Bildung von Internetadressen und zur Beschreibung von Teilnetzen oder als Suchhilfen zur Eingrenzung von Themenkreisen durchaus üblich sind (vgl auch BPatG BlPMZ 2000, 294 - http://www.cyberlaw.de) und an der Registrierung derartiger beschreibender Domainnamen sogar ein erhebliches wirtschaftliches Interesse besteht (vgl zB auch OLG München WRP 2002, 111, 112 - www.champagner.de).
- BPatG, 28.03.2002 - 25 W (pat) 79/01 Hierfür spricht auch, dass eine Verwendung beschreibender Sachangaben bei den eigentlichen Domainnamen (Second-Level-Domain) -insbesondere auch von Sachoder Gattungsbegriffen, zur Bildung von Internetadressen und zur Beschreibung von Teilnetzen oder als Suchhilfen zur Eingrenzung von Themenkreisen durchaus üblich ist (vgl auch BPatG BlPMZ 2000, 294 - http://www.cyberlaw.de) und an der Registrierung derartiger Domainnamen ein erhebliches wirtschaftliches Interesse der Mitwettbewerber besteht (vgl zum Verkauf von Werbeflächen zB auch OLG München WRP 2002, 111, 112 - www.champagner.de).