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   OLG München, 27.10.2016 - 29 U 910/16   

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https://dejure.org/2016,51722
OLG München, 27.10.2016 - 29 U 910/16 (https://dejure.org/2016,51722)
OLG München, Entscheidung vom 27.10.2016 - 29 U 910/16 (https://dejure.org/2016,51722)
OLG München, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 29 U 910/16 (https://dejure.org/2016,51722)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG München II, 25.02.2016 - 2 HKO 3883/15

    Feststellung des Rechtsmissbrauchs gemäß § 8 Abs. 4 UWG bei Massenabmahnungen

    Auszug aus OLG München, 27.10.2016 - 29 U 910/16
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 25.02.2016 zum Aktenzeichen 2 HK O 3883/15 wird zurückgewiesen.
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus OLG München, 27.10.2016 - 29 U 910/16
    Der Verbraucher erwartet deshalb, dass das mit dem Prüfzeichen versehene Produkt von einer neutralen und fachkundigen Stelle auf die Erfüllung von Mindestanforderungen anhand objektiver Kriterien geprüft worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2016, Az. I ZR 26/15, juris, Tz. 39 - LGA tested mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 U 57/16

    Abmahnung gegen hagebau

    Auszug aus OLG München, 27.10.2016 - 29 U 910/16
    a) Die Werbung mit der Aussage "umweltfreundlich produziert" ist irreführend, da offen bleibt, in Bezug auf welchen konkreten Aspekt des Produktionsprozesses eine Umweltfreundlichkeit vorliegen soll (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02.09.2016, Az. 2 U 57/16, Anlage FN 263).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG München, 27.10.2016 - 29 U 910/16
    Maßgebend ist die Sichtweise eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers (BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner).
  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 109/14

    Hot Sox - Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot

    Auszug aus OLG München, 27.10.2016 - 29 U 910/16
    Zwar war aufgrund dieses Urteils zu erwarten gewesen, dass die Streithelferin nicht nur keine Ware mit der streitgegenständlichen Werbung mehr ausliefert, sondern auch, dass sie darauf hinwirkt, dass die bereits ausgelieferte Ware mit der streitgegenständlichen Werbung auf der Vertriebsebene nicht mehr angeboten wird (vgl. BGH Urteil vom 19.11.2015, Az. I ZR 109/14, juris, Tz. 35 - Hot Sox).
  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87

    Umweltengel

    Auszug aus OLG München, 27.10.2016 - 29 U 910/16
    Liegt eine umweltfreundliche Werbeaussage vor, so muss in ihr zum Ausdruck kommen, in welcher Hinsicht die umworbene Ware oder Leistung einen umweltbezogenen Vorzug aufweist, wobei der Inhalt und der Umfang der Aufklärung von der Art der Ware oder Dienstleistung sowie von dem Grad und dem Ausmaß der Umweltfreundlichkeit abhängen (Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 5 Rn. 4.167; BGHZ 105, 277, 281 - Umweltengel).
  • OLG Hamm, 03.04.2019 - 32 SA 70/18

    Gerichtsstandbestimmung; Rechtsschutzinteresse; Rüge der örtlichen

    Demgegenüber hatte eine Klage auf Erstattung von Abmahn- und Testkaufkosten vor dem Oberlandesgericht München in zweiter Instanz Erfolg (Urt. v. 27.10.2016 - 29 U 910/16 - BeckRS 2016, 111363).
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