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   BPatG, 29.10.2008 - 29 W (pat) 102/06   

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BPatG, 29.10.2008 - 29 W (pat) 102/06 (https://dejure.org/2008,34819)
BPatG, Entscheidung vom 29.10.2008 - 29 W (pat) 102/06 (https://dejure.org/2008,34819)
BPatG, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 29 W (pat) 102/06 (https://dejure.org/2008,34819)
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  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 29.10.2008 - 29 W (pat) 102/06
    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer betrieblichen Herkunft nach zu unterscheiden, kommt insbesondere solchen Angaben nicht zu, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb nicht als Unterscheidungsmittel aufgefasst werden oder die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als betriebliches Unterscheidungsmittel verstanden werden (st. Rspr. seit BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2006, 850, 854, Nr. 19 - FUSSBALL WM 2006).

    Die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Entscheidungen (EuGH GRUR Int. 2002, 145 - Bravo; BGH GRUR 1999, 1089 - YES) führen ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis.

  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 29.10.2008 - 29 W (pat) 102/06
    Im Übrigen reicht es aus, wenn die Verkehrsteilnehmer dem Zeichen von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen eine Aussage mit beschreibendem Sinngehalt entnehmen können (vgl. BGH GRUR 2005, 257, Rdnr. 18 - Bürogebäude).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 29.10.2008 - 29 W (pat) 102/06
    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer betrieblichen Herkunft nach zu unterscheiden, kommt insbesondere solchen Angaben nicht zu, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb nicht als Unterscheidungsmittel aufgefasst werden oder die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als betriebliches Unterscheidungsmittel verstanden werden (st. Rspr. seit BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2006, 850, 854, Nr. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 29.10.2008 - 29 W (pat) 102/06
    Werbeslogans unterliegen hierbei den gleichen Schutzvoraussetzungen wie sonstige Wortmarken (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, Nr. 34 und 44 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 29.10.2008 - 29 W (pat) 102/06
    Die verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten sind als gleichwertig anzusehen und erweisen sich alle zur Erfüllung der Herkunftsfunktion als ungeeignet (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, Rdnr. 21 - marktfrisch; GRUR 2004, 778, Rdnr. 23 - URLAUB DIREKT).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 29.10.2008 - 29 W (pat) 102/06
    Die verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten sind als gleichwertig anzusehen und erweisen sich alle zur Erfüllung der Herkunftsfunktion als ungeeignet (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, Rdnr. 21 - marktfrisch; GRUR 2004, 778, Rdnr. 23 - URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 29.10.2008 - 29 W (pat) 102/06
    Da die beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen für alle Endverbraucher bestimmt sind, ist bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft somit auf die normal informierten sowie angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, Rdnr. 24 - SAT.2).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 29.10.2008 - 29 W (pat) 102/06
    Die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Entscheidungen (EuGH GRUR Int. 2002, 145 - Bravo; BGH GRUR 1999, 1089 - YES) führen ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis.
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