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   BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 106/06   

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BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 106/06 (https://dejure.org/2007,20203)
BPatG, Entscheidung vom 23.05.2007 - 29 W (pat) 106/06 (https://dejure.org/2007,20203)
BPatG, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 29 W (pat) 106/06 (https://dejure.org/2007,20203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 517
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 147/03
    Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 106/06
    Nichts Anderes ergibt sich unter dem Gesichtspunkt, dass Namen bekannter Personen häufig außerhalb des Betätigungs- und Erscheinungsfeldes ihres Namensträgers in der Werbung eingesetzt werden, um im Wege des Imagetransfers die Attraktivität der beworbenen Produkte zu steigern (vgl. BGH GRUR 2000, 709, 713 - Marlene Dietrich; BPatG GRUR 2006, 333, 336 - Porträtfoto Marlene Dietrich).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 106/06
    Für die Annahme einer beschreibenden Angabe nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG genügt es, wenn ein Zeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen beschreibt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR).
  • BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 35/06

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 106/06
    Handelt es sich bei der Person zugleich um einen Schriftsteller, dessen Werke - auch wenn er verstorben ist - unverändert am Markt erhältlich sind, kann der Personenname in Verbindung mit Druckereierzeugnissen außerdem als Autorenbezeichnung dienen (vgl. BPatG 29 W (pat) 35/06 - Ringelnatz).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 106/06
    Für die Annahme einer beschreibenden Angabe nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG genügt es, wenn ein Zeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen beschreibt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
    Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 106/06
    Nichts Anderes ergibt sich unter dem Gesichtspunkt, dass Namen bekannter Personen häufig außerhalb des Betätigungs- und Erscheinungsfeldes ihres Namensträgers in der Werbung eingesetzt werden, um im Wege des Imagetransfers die Attraktivität der beworbenen Produkte zu steigern (vgl. BGH GRUR 2000, 709, 713 - Marlene Dietrich; BPatG GRUR 2006, 333, 336 - Porträtfoto Marlene Dietrich).
  • BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 35/06

    Ringelnatz

    Bei Namen historischer Persönlichkeiten ist dies vor allem dann der Fall, wenn es sich um Waren handelt, die üblicherweise nicht ihrem thematischen Inhalt nach beschrieben werden und der Verkehr mit dem Namen über die historische Bedeutung hinaus auch keine positiven Assoziationen verbindet, die ihn für eine Verwendung zu Werbezwecken geeignet erscheinen lassen (vgl. BPatG 29 W (pat) 106/06 - Mirabeau für die Waren "Druckereierzeugnisse, nämlich Versandkataloge").
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