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   BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 13/05   

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BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 13/05 (https://dejure.org/2007,17968)
BPatG, Entscheidung vom 10.01.2007 - 29 W (pat) 13/05 (https://dejure.org/2007,17968)
BPatG, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 29 W (pat) 13/05 (https://dejure.org/2007,17968)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 13/05
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn sich dem Zeichenwort ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klarer und ohne weiteres verständlicher beschreibender Begriffsinhalt zuordnen lässt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 ff. - FUSSBALL WM 2006).

    Denn auch bei Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, ist eine hinreichende Unterscheidungskraft zu verneinen, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den jeweiligen Waren und Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 und 28 - FUSSBALL WM 2006, GRUR 2005, 417, 419 - BerlinCard).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 13/05
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn sich dem Zeichenwort ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klarer und ohne weiteres verständlicher beschreibender Begriffsinhalt zuordnen lässt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 ff. - FUSSBALL WM 2006).

    Denn auch bei Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, ist eine hinreichende Unterscheidungskraft zu verneinen, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den jeweiligen Waren und Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 und 28 - FUSSBALL WM 2006, GRUR 2005, 417, 419 - BerlinCard).

  • BPatG, 14.01.2004 - 29 W (pat) 251/03
    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 13/05
    Ausschlaggebend sei allein die beschreibende Bedeutung der Zahl 24, die der 29. Senat bereits in seiner Entscheidung 29 W (pat) 251/03 - druckdiscount24 festgestellt habe.

    Diese Beurteilung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu entsprechend gebildeten Kombinationszeichen (vgl. 26 W (pat) 158/04 vom 21. Juni 2006 - mailing24; 25 W (pat) 113/04 vom 26. April 2006 - adress24; 29 W (pat) 196/03 vom 19. Oktober 2005 - Autorecht24; 24 W (pat) 162/03 vom 16. November 2004 - unfallrecht24; 29 W (pat) 155/04 vom 29. September 2004 - design24; 29 W (pat) 137/02 vom 29. September 2004 - cam24; 29 W (pat) 262/02 vom 7. Juli 2004 - auskunft 24; 29 W (pat) 251/03 vom 14. Januar 2004 - DruckDiscount24.de; 30 W (pat) 210/02 vom 3. November 2003 - pharmacy24; 25 W (pat) 110/03 vom 23. Oktober 2003 - beauty24.de [GRUR 2004, 336 ff.]; 24 W (pat) 126/02 vom 24. Juni 2003 - surf24; 28 W (pat) 92/02 vom 14. Mai 2003 - fleisch24; 25 W (pat) 280/01 vom 19. September 2002 - Alarm 24).

  • BPatG, 12.12.2007 - 29 W (pat) 134/05

    My World

    Hingegen geht das Gericht andererseits (BPatG, 29 W (pat) 13/05.
  • BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 43/04
    Im Beschwerdeverfahren hat der Senat diese Löschungsanordnung bestätigt (29 W (pat) 13/05, 135/05 und 137/05).
  • BPatG, 17.09.2014 - 29 W (pat) 553/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "EOS 22/eos/EOS (Wort-Bildmarke)" -

    Denn es handelt sich für die hier in Rede stehenden Dienstleistungen nicht um einen bloßen Werbe- und/oder Sachhinweis, wie z. B. "21" als Hinweis auf das 21. Jahrhundert (vgl. BPatG, Beschluss vom 16.04.2009, 25 W (pat) 22/08 - zebra21/zebra); "24" als Hinweis für "rund um die Uhr" (vgl. BPatG, Beschluss vom 19.09.2002, 25 W (pat) 207/01 - beauty24; Beschluss vom 10. Januar 2007, 29 W (pat) 13/05, - Druck 24; Beschluss vom 26. April 2005, 25 W (pat) 113/04 - adress24; Beschluss vom 29. September 2004, 29 W (pat) 137/02 - Camp24; Beschluss vom 29. September 2004, 29 W (pat) 155/04 - design24; Beschluss vom 28.02.2012, 24 W (pat) 522/10 Station 24 m.w.N), "7" als Hinweis auf "die ganze Woche"; "2.0" oder mittlerweile "3.0" als werbliche Anpreisung einer nächsten, innovativen Version eines Dienstleistungsangebots.
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