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   BPatG, 14.11.2011 - 29 W (pat) 173/10   

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https://dejure.org/2011,6097
BPatG, 14.11.2011 - 29 W (pat) 173/10 (https://dejure.org/2011,6097)
BPatG, Entscheidung vom 14.11.2011 - 29 W (pat) 173/10 (https://dejure.org/2011,6097)
BPatG, Entscheidung vom 14. November 2011 - 29 W (pat) 173/10 (https://dejure.org/2011,6097)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 MarkenG, § 8 Abs 1 MarkenG, § 6 Nr 6 MarkenV, § 12 Abs 1 MarkenV, § 12 Abs 3 MarkenV
    Markenbeschwerdeverfahren - "violett-purpurfarben gefüllte, rechteckähnliche geometrische Figur (variable Bildmarke)" - als sonstige Markenform angemeldete geometrische Figur mit variablen Längen- und Breitenverhältnissen - fehlende grafische Darstellbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die grafische Darstellbarkeit einer als variable Bildmarke bezeichneten sonstigen Markenform i.S.v. § 8 Abs. 1 MarkenG

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "violett-purpurfarben gefüllte, rechteckähnliche geometrische Figur (variable Bildmarke)" - als sonstige Markenform angemeldete geometrische Figur mit variablen Längen- und Breitenverhältnissen - fehlende grafische Darstellbark

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "violett-purpurfarben gefüllte, rechteckähnliche geometrische Figur (variable Bildmarke)" - als sonstige Markenform angemeldete geometrische Figur mit variablen Längen- und Breitenverhältnissen - fehlende grafische Darstellbarkeit

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "violett-purpurfarben gefüllte, rechteckähnliche geometrische Figur (variable Bildmarke)" - als sonstige Markenform angemeldete geometrische Figur mit variablen Längen- und Breitenverhältnissen - fehlende grafische Darstellbarkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "violett-purpurfarben gefüllte, rechteckähnliche geometrische Figur (variable Bildmarke)" - als sonstige Markenform angemeldete geometrische Figur mit variablen Längen- und Breitenverhältnissen - fehlende grafische Darstellbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 25.01.2007 - C-321/03

    Dyson - Marken - Rechtsangleichung - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 2 - Begriff des

    Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 29 W (pat) 173/10
    Eine Marke muss erstens ein Zeichen sein, zweites muss sich dieses Zeichen grafisch darstellen lassen und drittens muss dieses Zeichen abstrakt geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2007, 231 Rn. 28 - Dyson; GRUR 2004, 858, 859 - Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 604, 606 - Rn. 23 - Libertel; GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann).

    Dieser geht vielmehr darüber hinaus und soll sich auf eine Vielzahl weiterer Erscheinungsformen erstrecken und ist somit unbestimmt (EuGH GRUR 2007, 231 Rdnr. 31 ff. - Dyson).

    Der Senat sieht in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache "Dyson" (GRUR 2007, 231) bereits eine ausreichende höchstrichterliche Beantwortung der hier im Verfahren aufgeworfenen und von der Beschwerdeführerin zur Klärung durch den Bundesgerichtshof angeregten Rechtsprobleme.

  • BPatG, 10.12.2008 - 26 W (pat) 60/08
    Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 29 W (pat) 173/10
    Die vorliegende Anmeldung unterscheide sich von der früheren zurückgewiesenen Markenanmeldung 307 51 081 (vgl. Beschluss des 26. Senats vom 10. Dezember 2008, 26 W (pat) 60/08) insbesondere dadurch, dass sie nicht mehr eine beliebige Variabilität des Verhältnisses zwischen Breite und Länge abdecke, sondern diese nun konkret eingegrenzt worden sei.

    Hierdurch würde anstelle des Schutzgegenstands der Schutzumfang in das Belieben der Anmelderin gestellt (BPatG 26 W (pat) 60/08 - Variable Bildmarke).

  • BPatG, 25.07.2008 - 28 W (pat) 25/08
    Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 29 W (pat) 173/10
    Denn es ist bei der Beanspruchung einer konturlosen Farbkombination eine ausreichende grafische Darstellbarkeit nur gegeben, wenn - kumulativ - eine eindeutige und dauerhafte Bezeichnung der beanspruchten Farben, konkrete Festlegungen zum quantitativen Verhältnis der Farben zueinander und konkrete Festlegungen zur räumlichen Anordnung der beanspruchten Farben vorliegen (BGH GRUR 2007, 55, 56 Rdnr. 13 - Grün/Gelb II; BPatG GRUR 2005, 1056, 1057 - zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau; GRUR 2009, 157 - 161 - Orange/Schwarz; 26 W (pat) 12/10 - Blau/Silber).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 29 W (pat) 173/10
    Eine Marke muss erstens ein Zeichen sein, zweites muss sich dieses Zeichen grafisch darstellen lassen und drittens muss dieses Zeichen abstrakt geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2007, 231 Rn. 28 - Dyson; GRUR 2004, 858, 859 - Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 604, 606 - Rn. 23 - Libertel; GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann).
  • BPatG, 14.10.2005 - 29 W (pat) 68/03

    Zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau

    Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 29 W (pat) 173/10
    Denn es ist bei der Beanspruchung einer konturlosen Farbkombination eine ausreichende grafische Darstellbarkeit nur gegeben, wenn - kumulativ - eine eindeutige und dauerhafte Bezeichnung der beanspruchten Farben, konkrete Festlegungen zum quantitativen Verhältnis der Farben zueinander und konkrete Festlegungen zur räumlichen Anordnung der beanspruchten Farben vorliegen (BGH GRUR 2007, 55, 56 Rdnr. 13 - Grün/Gelb II; BPatG GRUR 2005, 1056, 1057 - zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau; GRUR 2009, 157 - 161 - Orange/Schwarz; 26 W (pat) 12/10 - Blau/Silber).
  • EuGH, 27.11.2003 - C-283/01

    EIN HÖRZEICHEN IST UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN ALS MARKE EINTRAGUNGSFÄHIG

    Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 29 W (pat) 173/10
    Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof zur abstrakten Farbmarke, zur Geruchsmarke und zur Hörmarke entschieden (EuGH a. a. O. - Heidelberger Bauchemie; a. a. O. Rn. 45 - Sieckmann; GRUR 2004, 54 - Shield Mark - Hörmarke).
  • BPatG, 08.04.2011 - 26 W (pat) 12/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbkombination Blau/Silber" - Anforderungen an

    Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 29 W (pat) 173/10
    Denn es ist bei der Beanspruchung einer konturlosen Farbkombination eine ausreichende grafische Darstellbarkeit nur gegeben, wenn - kumulativ - eine eindeutige und dauerhafte Bezeichnung der beanspruchten Farben, konkrete Festlegungen zum quantitativen Verhältnis der Farben zueinander und konkrete Festlegungen zur räumlichen Anordnung der beanspruchten Farben vorliegen (BGH GRUR 2007, 55, 56 Rdnr. 13 - Grün/Gelb II; BPatG GRUR 2005, 1056, 1057 - zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau; GRUR 2009, 157 - 161 - Orange/Schwarz; 26 W (pat) 12/10 - Blau/Silber).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZB 86/05

    Farbmarke gelb/grün II

    Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 29 W (pat) 173/10
    Denn es ist bei der Beanspruchung einer konturlosen Farbkombination eine ausreichende grafische Darstellbarkeit nur gegeben, wenn - kumulativ - eine eindeutige und dauerhafte Bezeichnung der beanspruchten Farben, konkrete Festlegungen zum quantitativen Verhältnis der Farben zueinander und konkrete Festlegungen zur räumlichen Anordnung der beanspruchten Farben vorliegen (BGH GRUR 2007, 55, 56 Rdnr. 13 - Grün/Gelb II; BPatG GRUR 2005, 1056, 1057 - zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau; GRUR 2009, 157 - 161 - Orange/Schwarz; 26 W (pat) 12/10 - Blau/Silber).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-273/00

    Sieckmann

    Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 29 W (pat) 173/10
    Eine Marke muss erstens ein Zeichen sein, zweites muss sich dieses Zeichen grafisch darstellen lassen und drittens muss dieses Zeichen abstrakt geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2007, 231 Rn. 28 - Dyson; GRUR 2004, 858, 859 - Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 604, 606 - Rn. 23 - Libertel; GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98

    Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke

    Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 29 W (pat) 173/10
    Die grafische Darstellbarkeit dient dabei im Wesentlichen drei Zwecken: erstens soll im Eintragungsverfahren der Beurteilung der Marke eine festgelegte Form zugrunde gelegt werden, zweitens soll die Eintragung im Register dadurch erst ermöglicht werden und drittens soll durch eine Veröffentlichung der Marke die Allgemeinheit über ihren Schutzumfang unterrichtet werden (BGH GRUR 2001, 1154 f. - Farbmarke violettfarben; BPatG GRUR 2005, 594, 595 - Hologramm; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 8 Rdnr. 93 m. w. N.).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

  • BPatG, 23.06.2010 - 28 W (pat) 47/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Positionsmarke "kontrastierende Farbfläche (Clip) auf

  • BPatG, 08.03.2005 - 24 W (pat) 102/03

    Hologramm

  • BGH, 06.02.2013 - I ZB 85/11

    Variable Bildmarke

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Anmelderin hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen (BPatG, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - 29 W (pat) 173/10, juris).
  • BPatG, 15.12.2021 - 29 W (pat) 572/19
    Auch der übrige Teil der Markenbeschreibung sei in Kombination mit der vorliegenden Markenwiedergabe unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundespatentgerichts in Sachen 29 W (pat) 173/10 - variable Bildmarke sowie 28 W (pat) 22/13 - Farbmarke Grün-Orange nicht geeignet, den Schutzgegenstand der Marke hinlänglich zu konkretisieren.
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