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BPatG, 14.07.2004 - 29 W (pat) 179/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00
"Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis
Auszug aus BPatG, 14.07.2004 - 29 W (pat) 179/02
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren- und Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st Rspr; vgl BGH WRP 2003, 521, 524 - Abschlussstück mwN). - BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01
"Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname
Auszug aus BPatG, 14.07.2004 - 29 W (pat) 179/02
Die Markenähnlichkeit ist nach Schriftbild, Klang und Sinngehalt zu beurteilen, wobei es für die Annahme einer Verwechslungsgefahr in der Regel genügt, wenn die Zeichen in einer Hinsicht ähnlich sind (st Rspr; vgl BGH WRP 2003, 1436, 1438 - Kelly mwN). - BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01
"Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 14.07.2004 - 29 W (pat) 179/02
Dies setzt voraus, dass die übrigen Bestandteile weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck nicht mitbestimmen (st Rspr; vgl BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling). - BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99
"FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke
Auszug aus BPatG, 14.07.2004 - 29 W (pat) 179/02
Tierspielfiguren richten sich in erster Linie an Kinder, werden aber von allen Bevölkerungsschichten gekauft, so dass es auf die Auffassung des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Endverbrauchers ankommt (vgl BGH GRUR 2002, 812, 813 - FRÜHSTÜCKSDRINK II). - BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94
Canon II
Auszug aus BPatG, 14.07.2004 - 29 W (pat) 179/02
Zwischen Tierspielfiguren und den Waren "Spiele, Spielzeug" der angegriffenen Marke bestehen hinsichtlich ihrer Verwendung als Spielzeug, der regelmäßigen betrieblichen Herkunft und ihres gemeinsamen Vertriebs in Spielwarengeschäften und -abteilungen enge Berührungspunkte, so dass von einer erheblichen Warenähnlichkeit auszugehen ist (vgl BGH WRP 1999, 928, 930 - Canon II).
- BPatG, 18.12.2008 - 24 W (pat) 10/06
Hallo Robbie!
Im Hinblick auf die Übung, Spieltierfiguren mit Kosenamen, ggf. in Kombination mit der Tierart (z. B. Diggi Maulwurf, Bernie Hund, Wutzi Wildschwein) zu bezeichnen (vgl. BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 179/02 "Benni Bär/Fenny"), bestünden keine Anhaltspunkte für eine Schwächung der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke. - BPatG, 20.09.2006 - 29 W (pat) 25/06 Es ist in diesem Marktsegment nämlich üblich derartige Figuren mit einer Kombination aus Kosenamen und Tierart zu bezeichnen wie z. B. Diggi Maulwurf, Bernie Hund, Wutzi Wildschwein (vgl. BPatG 29 W (pat) 179/02 - Benni Bär/Fenny).