Weitere Entscheidung unten: BPatG, 16.10.2008

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   BPatG, 24.06.2009 - 29 W (pat) 2/09   

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BPatG, 24.06.2009 - 29 W (pat) 2/09 (https://dejure.org/2009,20647)
BPatG, Entscheidung vom 24.06.2009 - 29 W (pat) 2/09 (https://dejure.org/2009,20647)
BPatG, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 29 W (pat) 2/09 (https://dejure.org/2009,20647)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Privat Edition" als Marke für Künstlerbedarf eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Privat Edition" unterscheidungskräftig und als Marke eintragungsfähig

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BPatG, 02.10.2007 - 24 W (pat) 121/06
    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 29 W (pat) 2/09
    Zum anderen drängt sich mangels eines lexikalisch feststehenden oder im Verkehr gebräuchlichen Sinngehalts ein bestimmtes Verständnis der Wortverbindung für den Verbraucher nicht auf, so dass das angemeldete Zeichen weder als klar erkennbare Sachangabe noch als allgemeine werbliche Anpreisung in Bezug auf die beanspruchten Waren angesehen werden kann (vgl. BPatG 24 W (pat) 121/06 -hot edition).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 29 W (pat) 2/09
    Einem Wortzeichen fehlt die Unterscheidungskraft dann, wenn es sich um eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage oder um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 -YES; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 29 W (pat) 2/09
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 29 W (pat) 2/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. u. a. EUGH GRUR 2008, 608 ff., Rdnr. 66, 67 -EUROHYPO; EUGH GRUR 2006, 229, Rdnr. 27 ff. -BioID).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 29 W (pat) 2/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. u. a. EUGH GRUR 2008, 608 ff., Rdnr. 66, 67 -EUROHYPO; EUGH GRUR 2006, 229, Rdnr. 27 ff. -BioID).
  • BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 67/07
    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 29 W (pat) 2/09
    Das angemeldete Zeichen erweckt zunächst nur einen verschwommenen Eindruck, was für die Bejahung eines Mindestmaß an Unterscheidungskraft ausreicht (vgl. BPatG 32 W (pat) 67/07 -Privat Schokolade).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 29 W (pat) 2/09
    Die Fülle an Interpretationsmöglichkeiten und der Umstand, dass keine von ihnen eindeutig hervortritt, lassen dem angemeldeten Zeichen eine gewisse Eigenart und damit ein Mindestmaß an Unterscheidungskraft zukommen (vgl. BGH GRUR 2002, 816, 817 -Bonus II).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 29 W (pat) 2/09
    Die Notwendigkeit, dass dem angemeldeten Zeichen erst nach einigen Überlegungen eine klare Bedeutung beigemessen werden kann, lässt seine Eignung als unmittelbar beschreibende Merkmalsangabe entfallen (vgl. auch BGH GRUR 2001, 162, 163 -RATIONAL SOFT-WARE CORPORATION).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 29 W (pat) 2/09
    Zwar reicht es für die Bejahung eines Freihaltungsbedürfnisses bereits aus, wenn ein relativ kleiner Teil des Gesamtverkehrs eine beschreibende Angabe verwenden können muss (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 676, Rdnr. 58 -Postkantoor).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 29 W (pat) 2/09
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Gemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 -BIOMILD).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • BPatG, 11.04.2011 - 29 W (pat) 3/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "urban edition (Wort-Bild-Marke)" -

    aa) Das angemeldete Zeichen setzt sich aus zwei Wortbestandteilen lateinischen Ursprungs, nämlich "urban" und "edition" zusammen, die mit ihren Bedeutungen "städtisch, für die Stadt, für städtisches Leben charakteristisch, gebildet und weltgewandt, weltmännisch" (lat. urbanus = zur Stadt gehörend, Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl. 2006 [CD-ROM]; Duden - Das Fremdwörterbuch, 9. Aufl. 2007 [CD-ROM]) und "Auflage, Ausgabe, Bearbeitung, Herausgabe, Fassung, Veröffentlichung von Büchern oder Musikalien" (lat. editio = Herausgabe, Duden - Deutsches Universalwörterbuch, a. a. O.; Duden - Das Fremdwörterbuch, a. a. O.; weitere Nachweise vgl. BPatG 29 W (pat) 2/09 - Privat Edition) sowohl in den deutschen als auch in den englischen Sprachgebrauch eingegangen sind (Duden-Oxford - Großwörterbuch Englisch, 3. Aufl. 2005 [CD-ROM]).
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Rechtsprechung
   BPatG, 16.10.2008 - 29 W (pat) 2/09   

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https://dejure.org/2008,32741
BPatG, 16.10.2008 - 29 W (pat) 2/09 (https://dejure.org/2008,32741)
BPatG, Entscheidung vom 16.10.2008 - 29 W (pat) 2/09 (https://dejure.org/2008,32741)
BPatG, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 29 W (pat) 2/09 (https://dejure.org/2008,32741)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 16.10.2008 - 29 W (pat) 2/09
    Einem Wortzeichen fehlt die Unterscheidungskraft dann, wenn es sich um eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage oder um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 16.10.2008 - 29 W (pat) 2/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. u. a. EUGH GRUR 2008, 608 ff., Rdnr. 66, 67 - EUROHYPO; EUGH GRUR 2006, 229, Rdnr. 27 ff. - BioID).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 16.10.2008 - 29 W (pat) 2/09
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 16.10.2008 - 29 W (pat) 2/09
    Einem Wortzeichen fehlt die Unterscheidungskraft dann, wenn es sich um eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage oder um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 16.10.2008 - 29 W (pat) 2/09
    Zwar reicht es für die Bejahung eines Freihaltungsbedürfnisses bereits aus, wenn ein relativ kleiner Teil des Gesamtverkehrs eine beschreibende Angabe verwenden können muss (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 676, Rdnr. 58 - Postkantoor).
  • BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 67/07
    Auszug aus BPatG, 16.10.2008 - 29 W (pat) 2/09
    Das angemeldete Zeichen erweckt zunächst nur einen verschwommenen Eindruck, was für die Bejahung eines Mindestmaß an Unterscheidungskraft ausreicht (vgl. BPatG 32 W (pat) 67/07 - Privat Schokolade).
  • BPatG, 02.10.2007 - 24 W (pat) 121/06
    Auszug aus BPatG, 16.10.2008 - 29 W (pat) 2/09
    Zum anderen drängt sich mangels eines lexikalisch feststehenden oder im Verkehr gebräuchlichen Sinngehalts ein bestimmtes Verständnis der Wortverbindung für den Verbraucher nicht auf, so dass das angemeldete Zeichen weder als klar erkennbare Sachangabe noch als allgemeine werbliche Anpreisung in Bezug auf die beanspruchten Waren angesehen werden kann (vgl. BPatG 24 W (pat) 121/06 - hot edition).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 16.10.2008 - 29 W (pat) 2/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. u. a. EUGH GRUR 2008, 608 ff., Rdnr. 66, 67 - EUROHYPO; EUGH GRUR 2006, 229, Rdnr. 27 ff. - BioID).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 16.10.2008 - 29 W (pat) 2/09
    Die Notwendigkeit, dass dem angemeldeten Zeichen erst nach einigen Überlegungen eine klare Bedeutung beigemessen werden kann, lässt seine Eignung als unmittelbar beschreibende Merkmalsangabe entfallen (vgl. auch BGH GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 16.10.2008 - 29 W (pat) 2/09
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

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