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   BPatG, 14.04.2015 - 29 W (pat) 2/13   

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BPatG, 14.04.2015 - 29 W (pat) 2/13 (https://dejure.org/2015,9447)
BPatG, Entscheidung vom 14.04.2015 - 29 W (pat) 2/13 (https://dejure.org/2015,9447)
BPatG, Entscheidung vom 14. April 2015 - 29 W (pat) 2/13 (https://dejure.org/2015,9447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "positive way at work" - Unterscheidungskraft, betrieblicher Herkunftshinweis - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft des zur Eintragung ins Register angemeldeten Wortzeichens "positive way at work"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "positive way at work" - Unterscheidungskraft, betrieblicher Herkunftshinweis - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 14.04.2015 - 29 W (pat) 2/13
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH, GRUR 2014, 565 Rn. 12 - smartbook; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2010, 1100 Rn. 10 - TOOOR!).

    An die Beurteilung der Unterscheidungskraft von Wortfolgen und Slogans sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen als bei sonstigen Wortzeichen (EuGH, GRUR Int. 2012, 914 Rn. 25 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; a. a. O. Rn. 36 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2004, 1027, Rn. 33 und 34 - Erpo Möbelwerk [Das Prinzip der Bequemlichkeit]; BGH, GRUR 2014, 872 Rn. 14 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 565 Rn. 14 - smartbook).

    Im Rahmen der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist eine derartige analysierende Betrachtungsweise aber unzulässig, weil sich aus ihr keine in den Vordergrund drängende, für den Durchschnittsverbraucher ohne weiteres ersichtliche Beschreibung der Waren ergibt (vgl. BGH GRUR 2014, 565 Rn. 24 - smartbook; GRUR 2012, 270 Rn. 12 - Link economy).

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 14.04.2015 - 29 W (pat) 2/13
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH, GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH, GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 270 Rdnr. 8 - Link economy).

    Im Rahmen der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist eine derartige analysierende Betrachtungsweise aber unzulässig, weil sich aus ihr keine in den Vordergrund drängende, für den Durchschnittsverbraucher ohne weiteres ersichtliche Beschreibung der Waren ergibt (vgl. BGH GRUR 2014, 565 Rn. 24 - smartbook; GRUR 2012, 270 Rn. 12 - Link economy).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.04.2015 - 29 W (pat) 2/13
    Nicht gerechtfertigt ist es daher, das Kriterium der Unterscheidungskraft zu ersetzen oder von ihm abzuweichen, etwa dergestalt, dass die sloganartige Wortfolge phantasievoll sein und ein begriffliches Spannungsfeld, das einen Überraschungs- und damit Merkeffekt zur Folge habe, aufweisen müsse (vgl. EuGH, a. a. O. Rn. 38 und 39 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; a. a. O. Rn. 31 und 32 - Erpo Möbelwerk [Das Prinzip der Bequemlichkeit]; BGH, GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).

    Wortfolgen, die nach Art eines Slogans gebildet sind, wird der Verkehr daher als eine Beschreibung oder Anpreisung des Inhalts oder Gegenstands entsprechender Waren und Dienstleistungen auffassen (vgl. EuGH, a. a. O. Rdnr. 35 - Erpo Möbelwerk [Das Prinzip der Bequemlichkeit]; BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 14.04.2015 - 29 W (pat) 2/13
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH, GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH, a. a. O. Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH, a. a. O. Rn. 20 -TOOOR!; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 14.04.2015 - 29 W (pat) 2/13
    An die Beurteilung der Unterscheidungskraft von Wortfolgen und Slogans sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen als bei sonstigen Wortzeichen (EuGH, GRUR Int. 2012, 914 Rn. 25 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; a. a. O. Rn. 36 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2004, 1027, Rn. 33 und 34 - Erpo Möbelwerk [Das Prinzip der Bequemlichkeit]; BGH, GRUR 2014, 872 Rn. 14 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 565 Rn. 14 - smartbook).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 14.04.2015 - 29 W (pat) 2/13
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH, GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH, GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR, 2004, 943 Rn. 24 - SAT 2; BGH, WRP 2014, 449 Rn. 11 - grill meister).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 14.04.2015 - 29 W (pat) 2/13
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH, GRUR 2014, 565 Rn. 12 - smartbook; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2010, 1100 Rn. 10 - TOOOR!).
  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

    Auszug aus BPatG, 14.04.2015 - 29 W (pat) 2/13
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH, GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH, GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 270 Rdnr. 8 - Link economy).
  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 14.04.2015 - 29 W (pat) 2/13
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH, GRUR 2014, 565 Rn. 12 - smartbook; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2010, 1100 Rn. 10 - TOOOR!).
  • BPatG, 26.03.2009 - 30 W (pat) 174/06
    Auszug aus BPatG, 14.04.2015 - 29 W (pat) 2/13
    Dies deshalb, weil dem angesprochenen Publikum die Begriffskombination "at work" - wobei es das Wort "work" ohnehin aus Wortverbindungen wie "workshop, workstation, workflow, workout, workaholic" kennt - im Sinne von "bei der Arbeit, im Betrieb" aufgrund seiner vielfältigen Verwendung in der Alltags- und Werbesprache geläufig ist (vgl. BPatG, Beschluss vom 22.03.2011, 27 W (pat) 528/10 - MAN AT WORK; Beschluss vom 11.08.2010, 29 W (pat) 52/10 - consulting@work; Beschluss vom 23.10.2006, 30 W (pat) 74/04 - safe@work; Beschluss vom 26.03.2009, 30 W (pat) 174/06 - Med-At-Work).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 521/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN" - keine

  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • BPatG, 11.08.2010 - 29 W (pat) 52/10

    work" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - Markenbeschwerdeverfahren

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

  • BPatG, 22.03.2011 - 27 W (pat) 528/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "MAN AT WORK" - Bundespatentgericht entscheidet

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BPatG, 23.10.2006 - 30 W (pat) 74/04
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BPatG, 03.05.2017 - 27 W (pat) 551/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "#darferdas?" - keine Unterscheidungskraft -

    Durch einen gut sichtbaren Aufdruck der angemeldeten Zeichenfolge "#darferdas?" auf einem Bekleidungsstück, einer Kopfbedeckung oder Schuhen in der Art eines Motivs sollen die Aufmerksamkeit des Endverbrauchers geweckt und dessen Kaufanreiz gefördert werden, so dass der angesprochene Verkehr in diesem lediglich ein Gestaltungsmittel und keinen Herkunftshinweis erblickt (s. auch BPatG 26 W (pat) 508/15 - Bildmarke "Monna Lisa"; 28 W (pat) 523/12 - Märchenprinzen; 29 W (pat) 2/13 - positive way at work; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT"S. ICH GEH SCHAUKELN).
  • BPatG, 15.11.2017 - 29 W (pat) 16/14

    10 AZR 63/14

    Bei einer derartigen Verwendung in der Art eines Motivs bzw. Botschaft sollen die Aufmerksamkeit des Endverbrauchers geweckt und dessen Kaufanreiz gefördert werden, so dass der angesprochene Verkehr in diesem lediglich ein Gestaltungsmittel und keinen Herkunftshinweis erblickt (vgl. auch BPatG 26 W (pat) 508/15 - Bildmarke "Monna Lisa"; 28 W (pat) 523/12 - Märchenprinzen; 29 W (pat) 2/13 - positive way at work; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT"S. ICH GEH SCHAUKELN); insoweit fehlt und fehlte der angegriffenen Marke daher jegliche Unterscheidungskraft.
  • BPatG, 14.06.2017 - 29 W (pat) 535/15

    Anforderungen an die Eintragungsfähigkeit des Wortzeichens "Safe@Work" für

    Der angesprochene Verkehrskreis wird den Begriff "Work" als Substantiv im Sinne von "Arbeit" verstehen (vgl. DUDEN-OXFORD, Großwörterbuch, Englisch, Mannheim 1990, Stichwort: work; BPatG, Beschluss vom 23.10.2006, 30 W (pat) 74/04 - safe@work; Beschluss vom 14. April 2015, 29 W (pat) 2/13 - positiv way at work; Beschluss vom 22.03.2011, 27 W (pat) 528/10 - MAN AT WORK).
  • BPatG, 20.03.2019 - 28 W (pat) 577/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Der Himmel beginnt direkt am Boden" -

    Auch einer für sich genommen eher einfachen Aussage kann nicht von vornherein die Eignung zur Produktidentifikation abgesprochen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 2/13 - positive at work m. w. N.).
  • BPatG, 26.07.2017 - 29 W (pat) 528/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "VORSPRUNGatwork (Wort-Bildmarke)" -

    Dem angesprochenen Publikum ist die Begriffskombination "at work" in diesem Sinne aufgrund seiner vielfältigen Verwendung in der Alltags- und Werbesprache geläufig (vgl. BPatG, Beschluss vom 14.06.2017, 29 W (pat) 535/15 - Safe@work; Beschluss vom 14.04.2015, 29 W (pat) 2/13 - positive way at work; Beschluss vom 11.08.2010, 29 W (pat) 52/10 - consulting@work; Beschluss vom 22.03.2011, 27 W (pat) 528/10 - MAN AT WORK; Beschluss vom 23.10.2006, 30 W (pat) 74/04 - safe@work; Beschluss vom 19.06.2002, 32 W (pat) 152/01 - success@work).
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