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   BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 24/09   

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BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 24/09 (https://dejure.org/2009,20722)
BPatG, Entscheidung vom 16.09.2009 - 29 W (pat) 24/09 (https://dejure.org/2009,20722)
BPatG, Entscheidung vom 16. September 2009 - 29 W (pat) 24/09 (https://dejure.org/2009,20722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "IDEAL Versicherung" als Marke im Versicherungswesen eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    IDEAL Versicherung fehlt nicht die Unterscheidungskraft für Versicherungsdienstleistungen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 24/09
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Allgemeininteresse, das dieser Vorschrift zugrunde liegt, allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden, um ungerechtfertigte Monopolisierungen von Wörtern zugunsten Einzelner zu verhindern (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 -BIOMILD).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 24/09
    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass Muster-Versicherungsverträge allenfalls von unabhängigen Stellen wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (früher: Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen), nicht jedoch von in Konkurrenz zueinander stehenden Versicherungsunternehmen angeboten werden (BGH GRUR 2009, 949 -My world).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 24/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 24/09
    Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 24/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 24/09
    Im Sinne von Vorbild-Versicherungsvertrag oder Muster-Versicherungsgesellschaft vermittelt die Wortverbindung "IDEAL Versicherung" jedoch keine eindeutigen Vorstellungen (vgl. auch BGH GRUR 2002, 64, Rdnr. 24 -INDIVIDUELLE).
  • BPatG, 08.05.2019 - 25 W (pat) 17/16
    Nach den Feststellungen des Bundespatentgerichts im Beschluss vom 16. September 2009, Az. 29 W (pat) 24/09 - IDEAL Versicherung, werde der Begriff "Ideal" von erheblichen Teilen des Verkehrs nicht als Adjektiv, sondern als Substantiv und als Fachbegriff der Philosophie verstanden.

    Dies werde auch in dem Beschluss des Bundespatentgerichts vom 16. September 2009, 29 W (pat) 24/09 - IDEAL Versicherung, bestätigt.

  • BPatG, 19.09.2016 - 25 W (pat) 101/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "GRANDIOS AssekuranzKontor" - Unterscheidungskraft -

    Ebenso wenig führe der Verweis der Anmelderin auf eine angeblich vergleichbare Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 16. September 2009 (BPatG 29 W (pat) 24/09) zur Schutzfähigkeit des Zeichens "IDEAL Versicherung" zu einer anderen Bewertung der Markenstelle.
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