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   BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 3/09   

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https://dejure.org/2009,22933
BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 3/09 (https://dejure.org/2009,22933)
BPatG, Entscheidung vom 16.09.2009 - 29 W (pat) 3/09 (https://dejure.org/2009,22933)
BPatG, Entscheidung vom 16. September 2009 - 29 W (pat) 3/09 (https://dejure.org/2009,22933)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Homes & Gardens" als Marke für Zeitschriften nicht eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mangels Unterscheidungskraft "Homes & Gardens" als Marke nicht eintragungsfähig

Besprechungen u.ä.

  • markenmagazin:recht (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Kein Markenschutz für die Zeitschrift "HOMES & GARDENS”

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 3/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 3/09
    Handelt es sich um einen Begriff, der die fragliche Ware oder Dienstleistung ihrer Gattung nach glatt beschreibt, kommen eine Verkehrsdurchsetzung und damit ein Bedeutungswandel erst bei einem deutlich höheren Durchsetzungsgrad in Betracht (vgl. BGH GRUR 2006, 760, Rdnr. 20 -LOTTO; BGH GRUR 2009, 954, Rdnr. 24 -Kinder III).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 3/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 3/09
    Hierbei ist von einem Prozentsatz in Höhe von ... % auszugehen, da die von der Beschwerdeführerin zugrunde gelegte Zahl von ... % um die Fehlzuordnungen in Höhe von ... % zu mindern ist (vgl. BGH GRUR 2007, 1071, Rdnr. 30 -Kinder II).
  • BPatG, 08.07.2009 - 26 W (pat) 101/08
    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 3/09
    Insofern weist die Wortkombination "HOMES & GAR-DENS" nur auf die thematische Ausrichtung der beanspruchten Waren, nicht jedoch auf ein bestimmtes Unternehmen hin (vgl. auch BPatG 26 W (pat) 101/08 -Better Homes and Gardens).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06

    Kinder III

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 3/09
    Handelt es sich um einen Begriff, der die fragliche Ware oder Dienstleistung ihrer Gattung nach glatt beschreibt, kommen eine Verkehrsdurchsetzung und damit ein Bedeutungswandel erst bei einem deutlich höheren Durchsetzungsgrad in Betracht (vgl. BGH GRUR 2006, 760, Rdnr. 20 -LOTTO; BGH GRUR 2009, 954, Rdnr. 24 -Kinder III).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 3/09
    Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 3/09
    B. der jeweilige Marktanteil, die Intensität, die geographische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, der Werbeaufwand und die dadurch erreichte Bekanntheit in den angesprochenen Verkehrskreisen von Bedeutung sein (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rdnr. 51 -Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 1022, Rdnr. 75 bis 77 -Wicklerform; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Auflage, § 8, Rdnr. 418).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 3/09
    B. der jeweilige Marktanteil, die Intensität, die geographische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, der Werbeaufwand und die dadurch erreichte Bekanntheit in den angesprochenen Verkehrskreisen von Bedeutung sein (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rdnr. 51 -Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 1022, Rdnr. 75 bis 77 -Wicklerform; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Auflage, § 8, Rdnr. 418).
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