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   BPatG, 28.05.2008 - 29 W (pat) 32/08   

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BPatG, 28.05.2008 - 29 W (pat) 32/08 (https://dejure.org/2008,26865)
BPatG, Entscheidung vom 28.05.2008 - 29 W (pat) 32/08 (https://dejure.org/2008,26865)
BPatG, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 29 W (pat) 32/08 (https://dejure.org/2008,26865)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 29 W (pat) 32/08
    Diese sind dann als ähnlich anzusehen, wenn so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. EuGH GRUR 2006, 582 ff., Rn. 85 - VITAFRUIT; GRUR 1998, 922, Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2006, 941 ff., Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).

    Auf Grund dieser sachlichen Berührungspunkte kann der Verkehr zu der Auffassung gelangen, dass die Dienstleistung und die Waren auf einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit desselben oder wirtschaftlich verbundener Unternehmen beruhen (vgl. hierzu BGH GRUR 1999, 731, 733 - Canon II).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 29 W (pat) 32/08
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 17 ff. - Canon; BGH GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, Rn. 16 - Malteserkreuz).

    Diese sind dann als ähnlich anzusehen, wenn so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. EuGH GRUR 2006, 582 ff., Rn. 85 - VITAFRUIT; GRUR 1998, 922, Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2006, 941 ff., Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 29 W (pat) 32/08
    Bei dem Element "easy" handelt es sich des Weiteren um eine glatt beschreibende bzw. nicht unterscheidungskräftige Angabe, der keine selbständig kennzeichnende Funktion zukommt (vgl. BGH GRUR 2004, 775, 776 - EURO 2000).
  • BPatG, 22.02.2005 - 33 W (pat) 74/03

    Beurteilung der Verwechslungsgefahr einer Wortmarke unter Heranziehung aller

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 29 W (pat) 32/08
    Auch wenn mit "LINUX" üblicherweise ein als Ersatz für "UNIX" entwickeltes Betriebssystem bezeichnet wird, so kann von einer Gattungsbezeichnung jedoch nur dann ausgegangen werden, wenn nahezu alle beteiligten Verkehrskreise in der Widerspruchsmarke lediglich einen solchen Sachhinweis sehen (vgl. BPatG GRUR 2006, 338 ff., Rn. 26 - DAXTrail/DAX).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 29 W (pat) 32/08
    Die "Herausgabe von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form, auch im Internet" ist hochgradig ähnlich zu den Waren "Druckereierzeugnisse" (vgl. Richter/Stoppel, a. a. O., Seite 77, mittlere Spalte, und Seite 78, 1inke Spalte; BGH GRUR 2003, 342, 343, Rn. 20 - Winnetou).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 29 W (pat) 32/08
    Diese sind dann als ähnlich anzusehen, wenn so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. EuGH GRUR 2006, 582 ff., Rn. 85 - VITAFRUIT; GRUR 1998, 922, Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2006, 941 ff., Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 29 W (pat) 32/08
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Dienstleistungen kommt es insbesondere auf die Art und den Zweck der Dienstleistungen, den damit verbundenen Nutzen für den Empfänger und die Vorstellung der Abnehmer an, dass die Dienstleistungen unter der gleichen Verantwortung erbracht werden (vgl. BGH GRUR 2002, 544, 546 - BANK 24; GRUR 2001, 164, 165 - Wintergarten).
  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 29 W (pat) 32/08
    Diese sind dann als ähnlich anzusehen, wenn so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. EuGH GRUR 2006, 582 ff., Rn. 85 - VITAFRUIT; GRUR 1998, 922, Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2006, 941 ff., Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • BPatG, 19.12.1997 - 33 W (pat) 209/96

    Eintragungsfähigkeit einer zu einem Gattungsnamen gewordenen Marke

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 29 W (pat) 32/08
    Die in Lexika oder ähnlichen Nachschlagewerken vorzufindende beschreibende Verwendung der Bezeichnung "LINUX" bildet für sich alleine keine ausreichende Grundlage für die Feststellung einer entsprechenden Verkehrsauffassung (vgl. BPatG GRUR 1998, 722, 723 - GILSONITE).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 29 W (pat) 32/08
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Dienstleistungen kommt es insbesondere auf die Art und den Zweck der Dienstleistungen, den damit verbundenen Nutzen für den Empfänger und die Vorstellung der Abnehmer an, dass die Dienstleistungen unter der gleichen Verantwortung erbracht werden (vgl. BGH GRUR 2002, 544, 546 - BANK 24; GRUR 2001, 164, 165 - Wintergarten).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog.

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 75/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sanitec/SaniTec (Wort-Bild-Marke)" - zur

    Erforderlich wäre ein eigener schutzwürdiger Besitzstand der Markeninhaberin durch länger andauernde Benutzung ihres Kennzeichens (vgl. BPatG vom 28.5.2008, 29 W (pat) 32/08 - easy LINUX!/LINUX); und ein solcher ist nicht ersichtlich.
  • BPatG, 11.03.2014 - 29 W (pat) 533/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "VITA CUR/Verticur" - zur Kennzeichnungskraft -

    Die Entscheidung, Widerspruch gegen die Eintragung einer Drittmarke einzulegen, trifft allein die Inhaberin einer älteren Marke unter Berücksichtigung der von ihr angenommenen Verwechslungsgefahr (vgl. BPatG, Beschluss vom 28.05.2008, 29 W (pat) 32/08).
  • BPatG, 09.01.2013 - 29 W (pat) 547/12

    Markenbeschwerdeverfahren "planama/panama 48°47´N 09°11´" - zur Warenähnlichkeit

    Derartige Waren können Werbezwecken dienen, werden zu diesen Zwecken auch häufig eingesetzt und sind die Ergebnisse der Dienstleistungen der Widerspruchsmarke ( BPatG 29 W (pat) 32/08).
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