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   BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 37/08   

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BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 37/08 (https://dejure.org/2009,25689)
BPatG, Entscheidung vom 06.05.2009 - 29 W (pat) 37/08 (https://dejure.org/2009,25689)
BPatG, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 29 W (pat) 37/08 (https://dejure.org/2009,25689)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 37/08
    Nach der Rspr. des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist dies aus Sicht der Durchschnittsverbraucher aber nur dann der Fall, wenn die maßgebliche Herkunftsfunktion im Vordergrund steht und eine mögliche Werbefunktion dahinter zurücktritt (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 Rdnr. 35 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

    Soweit sich die Anmelderin auf einen "großzügigen" Prüfungsmaßstab beruft, ist dem entgegenzuhalten, dass einer solchen großzügigen, also den Schutz der angemeldeten Marke im Zweifel zulassenden Eintragungspraxis, vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bereits ausdrücklich eine Absage erteilt wurde (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1030, Rdn. 45 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 37/08
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. -BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 -POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 -FUSSBALL WM 2006).

    Einem Zeichen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft zum einen, wenn die Wortbestandteile einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen, da bei solchen Bezeichnungen kein Anhaltspunkt besteht, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel erfasst (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 -YES; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 37/08
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. -BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 -POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 -FUSSBALL WM 2006).

    Stattdessen hat der EuGH wiederholt die Unverzichtbarkeit einer strengen und umfassenden Prüfung der absoluten Schutzhindernisse hervorgehoben (vgl. nochmals EuGH a. a. O. -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2004, 674, 680 Rdn. 123 -25 -Postkantoor; GRUR 2003, 604, 607, Rdn. 52 ff. -Libertel).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 37/08
    Einem Zeichen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft zum einen, wenn die Wortbestandteile einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen, da bei solchen Bezeichnungen kein Anhaltspunkt besteht, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel erfasst (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 -YES; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).

    Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind Angaben, bei denen es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr -etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung -stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH a. a. O. Rn. 19 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 1999, 1093, 1094 -FOR YOU; GRUR 1999, 1089, 1091 -YES).

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 37/08
    Gerade bei werbenden Aussagen allgemeiner Art, die weder eine Ware oder Dienstleistung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG beschreiben noch sonst einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Aussagegehalt aufweisen, kann gleichwohl ein schützenswertes Interesse an deren freier Verfügbarkeit im Wettbewerb bestehen (vgl. BGH GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; BPatG GRUR 2004, 333 -ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 37/08
    Gerade bei werbenden Aussagen allgemeiner Art, die weder eine Ware oder Dienstleistung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG beschreiben noch sonst einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Aussagegehalt aufweisen, kann gleichwohl ein schützenswertes Interesse an deren freier Verfügbarkeit im Wettbewerb bestehen (vgl. BGH GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; BPatG GRUR 2004, 333 -ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).
  • BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 37/08
    Gerade bei werbenden Aussagen allgemeiner Art, die weder eine Ware oder Dienstleistung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG beschreiben noch sonst einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Aussagegehalt aufweisen, kann gleichwohl ein schützenswertes Interesse an deren freier Verfügbarkeit im Wettbewerb bestehen (vgl. BGH GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; BPatG GRUR 2004, 333 -ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 37/08
    Gerade bei werbenden Aussagen allgemeiner Art, die weder eine Ware oder Dienstleistung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG beschreiben noch sonst einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Aussagegehalt aufweisen, kann gleichwohl ein schützenswertes Interesse an deren freier Verfügbarkeit im Wettbewerb bestehen (vgl. BGH GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; BPatG GRUR 2004, 333 -ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).
  • BPatG, 10.02.1998 - 27 W (pat) 130/96
    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 37/08
    Wie das Bundespatentgericht in der Entscheidung "BEST OF" (vgl. 27 W (pat) 130/96) festgestellt hat, halten Werbekampagnen ein Produkt oder einen Hersteller mitunter zunächst noch geheim, um Aufmerksamkeit zu erregen oder Spannung zu erzeugen.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 37/08
    Einem Zeichen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft zum einen, wenn die Wortbestandteile einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen, da bei solchen Bezeichnungen kein Anhaltspunkt besteht, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel erfasst (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 -YES; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

  • BPatG, 12.12.2007 - 29 W (pat) 134/05

    My World

  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BPatG, 22.04.2002 - 30 W (pat) 157/01

    Fehlende Unterscheidungskraft bei Wechsel zwischen Groß- und Kleinschreibung auch

  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

  • BPatG, 05.12.2007 - 28 W (pat) 67/07
  • BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95

    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

  • BPatG, 12.09.2019 - 30 W (pat) 32/17
    Der Begriff "finest" erschöpft sich damit in einer allgemeinen schlagwortartigen Anpreisung für eine überragende Qualität der betreffenden Waren oder Dienstleistungen, die grundsätzlich nicht geeignet ist, einen betrieblichen Herkunftshinweis zu bilden (vgl. BPatG 29 W (pat) 37/08 - finest),.
  • BPatG, 12.09.2019 - 30 W (pat) 49/17
    Der Begriff "finest" erschöpft sich damit in einer allgemeinen schlagwortartigen Anpreisung für eine überragende Qualität der betreffenden Waren oder Dienstleistungen, die grundsätzlich nicht geeignet ist, einen betrieblichen Herkunftshinweis zu bilden (vgl. BPatG 29 W (pat) 37/08 - finest).
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