Rechtsprechung
   BPatG, 04.12.2014 - 29 W (pat) 506/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42673
BPatG, 04.12.2014 - 29 W (pat) 506/12 (https://dejure.org/2014,42673)
BPatG, Entscheidung vom 04.12.2014 - 29 W (pat) 506/12 (https://dejure.org/2014,42673)
BPatG, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 29 W (pat) 506/12 (https://dejure.org/2014,42673)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,42673) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Coyote Dancers/Coyote Ugly" - Dienstleistungsidentität - keine klangliche, schriftbildliche und begriffliche Verwechslungsgefahr

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Marken "Coyote Dancers" und "Coyote Ugly" sind nicht verwechslungsgefährdet - Zu den Voraussetzungen einer Markenserie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zwischen den Wortmarken "Coyote Dancers" und "Coyote ugly"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Coyote Dancers/Coyote Ugly" - Dienstleistungsidentität - keine klangliche, schriftbildliche und begriffliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Coyote Dancers" und "Coyote Ugly"

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Verletzt "Coyote Dancers" die Marke "Coyote Ugly"?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus BPatG, 04.12.2014 - 29 W (pat) 506/12
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2010, 1098 Rn. 44 - Calvin Klein/ HABM; GRUR 2010, 933 Rn. 32 - Barbara Becker; GRUR 2006, 237 Rn. 18 - PICARO/PICASSO; BGH GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure; GRUR 2010, 235 Rn. 15 - AIDA/AIDU; GRUR 2009, 484 Rn. 23 - METROBUS; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal; GRUR 2008, 258 Rn. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2006, 859 Rn. 16 - Malteserkreuz I; GRUR 2006, 60 Rn. 12 - coccodrillo m.w.N.).

    Allerdings kann eine absolute Waren-/Dienstleistungsunähnlichkeit selbst bei Identität der Zeichen nicht durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke ausgeglichen werden (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR Int. 2009, 911 Rn. 34 - Waterford Wedgwood/HABM [WATERFORD STELLENBOSCH]; BGH GRUR 2014, 488 Rn. 9 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2012, 1145 Rn. 34 - Pelikan; GRUR 2009, 484 Rn. 25 - METROBUS).

  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus BPatG, 04.12.2014 - 29 W (pat) 506/12
    Dabei impliziert der Begriff der Verwechslungsgefahr eine gewisse Wechselwirkung zwischen den genannten Faktoren (BGH, a.a.O., pjur/pure; GRUR 2012, 64 Rn. 9 - Maalox/Melox-GRY).

    Voraussetzung hierfür ist, dass die anderen Bestandteile weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marke nicht mitbestimmen (vgl. BGH, GRUR 2012, 64,Rn. 15 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2010, 729 Rn. 31 - MIXI; GRUR 2009, 1055 Rn. 23 - airdsl), so dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können.

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 04.12.2014 - 29 W (pat) 506/12
    Voraussetzung für die Annahme einer mittelbaren Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens ist jedoch, dass die Markenserie bereits bei Anmeldung der jüngeren Marke in Benutzung war (EuGH GRUR 2008, 343 Rn. 64 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 04.12.2014 - 29 W (pat) 506/12
    a) Eine Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und Dienstleistungen ist anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere Art, Beschaffenheit, Einsatz- und Verwendungszweck, wirtschaftliche Bedeutung der Waren und Dienstleistungen, der Nutzen für den angesprochenen Verkehr sowie dessen Vorstellung, dass die Waren und Dienstleistungen unter der gleichen Verantwortung hergestellt, erbracht und in Anspruch genommen werden oder hinsichtlich ihrer Eigenart als konkurrierende Angebote sich in sonstiger Weise ergänzen - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sind, sie stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie - unterstellt man dies - mit identischen Marken gekennzeichnet sind (EuGH GRUR 2006, 582 Rn. 85 - VITAFRUIT; GRUR 1998, 922 Rn. 22 ff. - Canon; BGH GRUR 2004, 241 - GeDIOS; BGH GRUR 2001, 507 - Evian/Revian).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 04.12.2014 - 29 W (pat) 506/12
    a) Eine Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und Dienstleistungen ist anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere Art, Beschaffenheit, Einsatz- und Verwendungszweck, wirtschaftliche Bedeutung der Waren und Dienstleistungen, der Nutzen für den angesprochenen Verkehr sowie dessen Vorstellung, dass die Waren und Dienstleistungen unter der gleichen Verantwortung hergestellt, erbracht und in Anspruch genommen werden oder hinsichtlich ihrer Eigenart als konkurrierende Angebote sich in sonstiger Weise ergänzen - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sind, sie stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie - unterstellt man dies - mit identischen Marken gekennzeichnet sind (EuGH GRUR 2006, 582 Rn. 85 - VITAFRUIT; GRUR 1998, 922 Rn. 22 ff. - Canon; BGH GRUR 2004, 241 - GeDIOS; BGH GRUR 2001, 507 - Evian/Revian).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 04.12.2014 - 29 W (pat) 506/12
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2010, 1098 Rn. 44 - Calvin Klein/ HABM; GRUR 2010, 933 Rn. 32 - Barbara Becker; GRUR 2006, 237 Rn. 18 - PICARO/PICASSO; BGH GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure; GRUR 2010, 235 Rn. 15 - AIDA/AIDU; GRUR 2009, 484 Rn. 23 - METROBUS; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal; GRUR 2008, 258 Rn. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2006, 859 Rn. 16 - Malteserkreuz I; GRUR 2006, 60 Rn. 12 - coccodrillo m.w.N.).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

    Auszug aus BPatG, 04.12.2014 - 29 W (pat) 506/12
    Von Warenunähnlichkeit kann nur dann ausgegangen werden, wenn trotz (unterstellter) Identität der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH, a.a.O. Rn. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; a.a.O. Rn. 34 - Pelikan; GRUR 2006, 941 Rn. 13 - TOSCA BLU).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 04.12.2014 - 29 W (pat) 506/12
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2010, 1098 Rn. 44 - Calvin Klein/ HABM; GRUR 2010, 933 Rn. 32 - Barbara Becker; GRUR 2006, 237 Rn. 18 - PICARO/PICASSO; BGH GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure; GRUR 2010, 235 Rn. 15 - AIDA/AIDU; GRUR 2009, 484 Rn. 23 - METROBUS; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal; GRUR 2008, 258 Rn. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2006, 859 Rn. 16 - Malteserkreuz I; GRUR 2006, 60 Rn. 12 - coccodrillo m.w.N.).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 04.12.2014 - 29 W (pat) 506/12
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2010, 1098 Rn. 44 - Calvin Klein/ HABM; GRUR 2010, 933 Rn. 32 - Barbara Becker; GRUR 2006, 237 Rn. 18 - PICARO/PICASSO; BGH GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure; GRUR 2010, 235 Rn. 15 - AIDA/AIDU; GRUR 2009, 484 Rn. 23 - METROBUS; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal; GRUR 2008, 258 Rn. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2006, 859 Rn. 16 - Malteserkreuz I; GRUR 2006, 60 Rn. 12 - coccodrillo m.w.N.).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 04.12.2014 - 29 W (pat) 506/12
    Anderenfalls würde für die Widerspruchsmarke, die Schutz nur in der eingetragenen Form beanspruchen kann, ein selbstständiger Elementenschutz begründet, der dem Kennzeichenrecht grundsätzlich fremd ist (BGH, GRUR 2008, 903 Rn. 34 - SIERRA ANTIGUO).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

  • BPatG, 01.09.2014 - 30 W (pat) 41/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCAPE/Glasscape (Gemeinschaftswortmarke)" -

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 07.05.2009 - C-398/07

    Waterford Wedgwood / Assembled Investments (Proprietary) und HABM

  • EuGH, 30.01.2014 - C-422/12

    Industrias Alen / The Clorox Company - Rechtsmittel - Art. 181 der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht