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   BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 51/05   

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BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 51/05 (https://dejure.org/2007,32665)
BPatG, Entscheidung vom 19.09.2007 - 29 W (pat) 51/05 (https://dejure.org/2007,32665)
BPatG, Entscheidung vom 19. September 2007 - 29 W (pat) 51/05 (https://dejure.org/2007,32665)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 51/05
    Ein Wortzeichen, das in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, kann daher nicht als Marke geschützt werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2006, 850, Rn. 35 - FUSSBALL WM 2006).

    Unerheblich für die Beurteilung der beschreibenden Bedeutung des Zeichens ist dabei, dass für aus Holz gestaltete Beleuchtungen auch die Begriffe "Holzleuchten" und "Holzbeleuchtung" gebräuchlich sind (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 57 - POSTKANTOOR).

    Wegen des klaren und eindeutigen Aussagegehalts der Bezeichnung "Holzlicht" für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen erfasst das Publikum das Zeichen insoweit auch nicht als Hinweis auf deren Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, Rn. 42 ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2004, 674, Rn. 86 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 51/05
    Ein Wortzeichen, das in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, kann daher nicht als Marke geschützt werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2006, 850, Rn. 35 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 51/05
    Wegen des klaren und eindeutigen Aussagegehalts der Bezeichnung "Holzlicht" für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen erfasst das Publikum das Zeichen insoweit auch nicht als Hinweis auf deren Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, Rn. 42 ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2004, 674, Rn. 86 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 51/05
    Nach der Systematik der Richtlinie rechtfertigt sie damit nicht die Eintragung beschreibender Angaben, deren Benutzung vor Gericht mit Erfolg entgegengetreten werden könnte (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 Rn. 58 f. - Libertel).
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 103/00

    Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unter Anwendern der sog.

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 51/05
    Denn auch eine beschreibende Verwendung durch den Anmelder selbst kann dazu führen, dass eine ursprünglich schutzfähige Bezeichnung eine beschreibende Funktion entfaltet (vgl. BGH GRUR 2003, 436, 439 - Feldenkrais).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 51/05
    Wegen des klaren und eindeutigen Aussagegehalts der Bezeichnung "Holzlicht" für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen erfasst das Publikum das Zeichen insoweit auch nicht als Hinweis auf deren Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, Rn. 42 ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2004, 674, Rn. 86 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 51/05
    Ein Wortzeichen, das in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, kann daher nicht als Marke geschützt werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2006, 850, Rn. 35 - FUSSBALL WM 2006).
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