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   BPatG, 19.03.2003 - 29 W (pat) 52/01   

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BPatG, 19.03.2003 - 29 W (pat) 52/01 (https://dejure.org/2003,21865)
BPatG, Entscheidung vom 19.03.2003 - 29 W (pat) 52/01 (https://dejure.org/2003,21865)
BPatG, Entscheidung vom 19. März 2003 - 29 W (pat) 52/01 (https://dejure.org/2003,21865)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 29.11.1996 - 33 W (pat) 17/96
    Auszug aus BPatG, 19.03.2003 - 29 W (pat) 52/01
    Denn für die Beurteilung graphischer Gestaltungen kommt es stets auch auf die Bezeichnungsgepflogenheiten und die allgemeine Übung auf dem betreffenden Waren- und Dienstleistungsgebiet an (vgl BGH BlPMZ 1969, 319, 320 - red white; MarkenR 1999, 133 - Etiketten; BPatG GRUR 1997, 285, 286 - VISA-Streifenbild).
  • BPatG, 24.09.2002 - 27 W (pat) 75/01
    Auszug aus BPatG, 19.03.2003 - 29 W (pat) 52/01
    Darüber hinaus darf bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke auch nicht unterstellt werden, daß sie von der Anmelderin als Warenetikett mit Beschriftung verwendet werde, weil dies voraussichtlich eine Veränderung des kennzeichnenden Charakters iSv § 26 Abs. 3 Satz 1 MarkenG zur Folge hätte (vgl BPatG 27 W (pat) 75/01 zitiert im Jahresbericht 2002, GRUR 2003, 469, 474 - Quadrat von gezackter Linie umrandet mit darüber liegendem farbigen Rechteck).
  • BPatG, 12.03.2001 - 30 W (pat) 35/01
    Auszug aus BPatG, 19.03.2003 - 29 W (pat) 52/01
    Im übrigen wird auf die Entscheidungen des Bundespatentgerichts zur Eintragung etikettenförmiger Umrahmungen hingewiesen (30 W (pat) 35/01 vom 12. März 2001 und 26 W (pat) 40/00 vom 17. Oktober 2001).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZB 3/98

    Zahnpastastrang; Änderung der angemeldeten marke im Laufe des Anmeldeverfahrens

    Auszug aus BPatG, 19.03.2003 - 29 W (pat) 52/01
    Es ist auch nicht ersichtlich, daß es sich bei der angemeldeten Marke um die Abbildung der so gekennzeichneten Waren oder die Darstellung von warentypischen Merkmalen handelt, die maßgebliche Gestaltungselemente bzw allein die technische Gestaltung der Waren betreffen (vgl BGH WRP 2001, 31 - Zahnpastastrang).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 19.03.2003 - 29 W (pat) 52/01
    Auch die Ermittlungen des Senats haben keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür ergeben, daß derartige farbige Gestaltungsmittel - insbesondere in Alleinstellung - im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Bürogeräte, Papierwaren und Telekommunikations-Dienstleistungen üblicherweise als Ausschmückung, Verzierung oder zur Hervorhebung verwendet werden (vgl dazu BGH GRUR 2001, 735 - Jeanshosentasche).
  • BPatG, 17.10.2001 - 26 W (pat) 40/00
    Auszug aus BPatG, 19.03.2003 - 29 W (pat) 52/01
    Im übrigen wird auf die Entscheidungen des Bundespatentgerichts zur Eintragung etikettenförmiger Umrahmungen hingewiesen (30 W (pat) 35/01 vom 12. März 2001 und 26 W (pat) 40/00 vom 17. Oktober 2001).
  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96

    Etiketten

    Auszug aus BPatG, 19.03.2003 - 29 W (pat) 52/01
    Denn für die Beurteilung graphischer Gestaltungen kommt es stets auch auf die Bezeichnungsgepflogenheiten und die allgemeine Übung auf dem betreffenden Waren- und Dienstleistungsgebiet an (vgl BGH BlPMZ 1969, 319, 320 - red white; MarkenR 1999, 133 - Etiketten; BPatG GRUR 1997, 285, 286 - VISA-Streifenbild).
  • BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 27/06

    Gelb-Orange

    Bei der Prüfung der Schutzfähigkeit der beanspruchten Marke wird das Deutsche Patent- und Markenamt zu berücksichtigen haben, dass sich eine farbige Bildmarke, bei der Farbverteilung und flächenmäßige Begrenzung durch die konkrete Abbildung festgelegt sind, wesensmäßig von einer abstrakten, konturunbestimmten Farbmarke unterscheidet (vgl. BPatG GRUR 2005, 1056 - zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau; 29 W (pat) 52/01 - rotes Parallelogramm).

    Lässt sich aber nicht feststellen, dass farbige Vierecke, die aus verschiedenen Abstufungen eines Gelbtons zusammengesetzt sind, für die hier einschlägigen Waren eine beschreibende Bedeutung aufweisen, als werbliches oder dekoratives Gestaltungsmittel gebräuchlich sind oder eine bloße Abbildung dieser Waren darstellen (vgl. BPatG 29 W (pat) 52/01 - rotes Parallelogramm; 24 W (pat) 137/04 - Sternenmuster), so kann der Marke die Schutzfähigkeit nicht abgesprochen werden.

  • BPatG, 29.10.2010 - 29 W (pat) 537/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Rechteck mit vertikalem Farbverlauf von mittel- nach

    Deshalb kann sich der Schutzumfang dieses Anmeldezeichens aber auch nur auf diese in sich geschlossene Farbkonzeption mit rechteckigem Umriss erstrecken (vgl. 24 W (pat) 81/00 - Blütenmuster; 29 W (pat) 52/01 - Rotes Parallelogramm).
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