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   BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 62/04   

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BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 62/04 (https://dejure.org/2008,37387)
BPatG, Entscheidung vom 13.02.2008 - 29 W (pat) 62/04 (https://dejure.org/2008,37387)
BPatG, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 29 W (pat) 62/04 (https://dejure.org/2008,37387)
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  • BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03

    Rätsel total

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 62/04
    Selbst wenn die individuellen Abweichungen zu der Standardschriftart "Caflisch Script Bold" erkannt werden sollten, so ist doch zu berücksichtigen, dass der Verkehr durch die Werbung in den Print- als auch in den elektronischen Medien regelmäßig an unterschiedliche Schrifttypen gewöhnt ist (vgl. BPatG GRUR 2006, 1039, 1041 - RÄTSEL total).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 62/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke, gleich welcher Kategorie, innewohnende (konkrete) Eignung, die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZB 36/00

    "MAZ"; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Änderung der Rechtsmeinung des

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 62/04
    Die Ausführungen lassen erkennen, welche tatsächlichen und rechtlichen Überlegungen für die Entscheidung maßgebend waren (vgl. BGH GRUR 2003, 901, Nrn. 22 und 23 - MAZ).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 62/04
    Zwar können auch Werktitel als Marke geschützt werden (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 62/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke, gleich welcher Kategorie, innewohnende (konkrete) Eignung, die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 62/04
    Insbesondere fehlt einer Marke, die Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
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