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   BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 63/04   

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https://dejure.org/2008,34873
BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 63/04 (https://dejure.org/2008,34873)
BPatG, Entscheidung vom 13.02.2008 - 29 W (pat) 63/04 (https://dejure.org/2008,34873)
BPatG, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 29 W (pat) 63/04 (https://dejure.org/2008,34873)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03

    Rätsel total

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 63/04
    Selbst wenn die individuellen Abweichungen zu der Standardschriftart "Caflisch Script Bold" erkannt werden sollten, so ist doch zu berücksichtigen, dass der Verkehr durch die Werbung in den Print- als auch in den elektronischen Medien regelmäßig an unterschiedliche Schrifttypen gewöhnt ist (vgl. BPatG GRUR 2006, 1039, 1041 - RÄTSEL total).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 63/04
    Insbesondere fehlt einer Marke, die Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 63/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke, gleich welcher Kategorie, innewohnende (konkrete) Eignung, die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZB 36/00

    "MAZ"; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Änderung der Rechtsmeinung des

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 63/04
    Die Ausführungen lassen erkennen, welche tatsächlichen und rechtlichen Überlegungen für die Entscheidung maßgebend waren (vgl. BGH GRUR 2003, 901, Nrn. 22 und 23 - MAZ).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 63/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke, gleich welcher Kategorie, innewohnende (konkrete) Eignung, die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 63/04
    Zwar können auch Werktitel als Marke geschützt werden (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12

    Gute Laune Drops - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gute Laune

    Wegen seiner positiven Assoziationen, welche die Wortfolge "gute Laune" beim Verkehr hervorruft, wird diese auch häufig im Rahmen von Slogans bzw. als Schlagwort eingesetzt und bringt zum Ausdruck, dass die so bezeichneten Waren oder Dienstleistungen zur Herbeiführung bzw. Aufrechterhaltung der guten Laune dienen (vgl. Anlage AST 1 zum Schriftsatz der Antragstellerin vom 3. November 2010, s. Patentamtsakte, sowie Senatsbeschluss vom 24. November 2010, 25 W(pat) 527/10 - Gute Laune, und Beschluss des 29. Senats vom 13. Februar 2008, 29 W(pat) 63/04 - Gute Laune; die Beschlüsse sind den Beteiligten mit dem Ladungshinweis vom 12./13. November 2012 als Anlage 2 a, b übermittelt worden, Bl. 175f d. A.).

    Soweit die Markeninhaberin auf aus ihrer Sicht vergleichbare Voreintragungen verwiesen hat, rechtfertigt dies keine andere Beurteilung, abgesehen davon, dass es auch eine Vielzahl anderslautender Entscheidungen gibt (vgl. z. B. Beschluss vom 24. November 2010, 25 W (pat) 527/10 - Gute Laune; Beschluss des 29. Senats vom 13. Februar 2008, 29 W (pat) 63/04 - Gute Laune; des weiteren vom DPMA nicht zur Eintragung gebrachte Anmeldungen von "Gute Laune Trinken" und "GUTE LAUNE PREISE").

  • BPatG, 24.11.2010 - 25 W (pat) 527/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gute Laune" - keine Unterscheidungskraft

    Die Wortfolge "Gute Laune" wird häufig als Slogan oder Schlagwort eingesetzt und bringt zum Ausdruck, dass die so bezeichneten Waren/Dienstleistungen der Herbeiführung bzw. Aufrechterhaltung der gute Laune dienen (vgl. BPatG 29 W (pat) 63/04 - Gute Laune).
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