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   BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 88/05   

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BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 88/05 (https://dejure.org/2007,32824)
BPatG, Entscheidung vom 19.09.2007 - 29 W (pat) 88/05 (https://dejure.org/2007,32824)
BPatG, Entscheidung vom 19. September 2007 - 29 W (pat) 88/05 (https://dejure.org/2007,32824)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 88/05
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 17 ff. - Canon; BGH GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, Rn. 16 - Malteserkreuz).

    Auch unter dem Gesichtspunkt, dass bei einer zusammengesetzten Marke ein einzelner Bestandteil für den durch die Marke hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein kann (vgl. BGH GRUR 2006, 859, Rn. 18 - Malteserkreuz), kommt eine unmittelbare Gefahr von Verwechslungen nicht in Betracht.

    Bei der gegebenen Sachlage sieht der Senat auch keine Anhaltspunkte für die Annahme einer Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Markenusurpation (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rn. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, Rn. 18 - Malteserkreuz).

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 88/05
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 17 ff. - Canon; BGH GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, Rn. 16 - Malteserkreuz).

    Abzustellen ist dabei auf die Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers, der eine Marke regelmäßig in ihrer Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rn. 28 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60, Tz. 17 - coccodrillo).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 88/05
    Abzustellen ist dabei auf die Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers, der eine Marke regelmäßig in ihrer Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rn. 28 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60, Tz. 17 - coccodrillo).

    Bei der gegebenen Sachlage sieht der Senat auch keine Anhaltspunkte für die Annahme einer Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Markenusurpation (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rn. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, Rn. 18 - Malteserkreuz).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 88/05
    Die Marken sind auch nicht mittelbar verwechselbar unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens (vgl. BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 88/05
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 17 ff. - Canon; BGH GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, Rn. 16 - Malteserkreuz).
  • BPatG, 20.04.2007 - 29 W (pat) 149/06
    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 88/05
    Verbindet sich die ältere Marke jedoch mit den weiteren Bestandteilen der jüngeren Marke zu einer Gesamtaussage oder einem Gesamtbegriff, so verliert sie innerhalb der jüngeren Marke ihre Hinweisfunktion (vgl. BPatG 29 W (pat) 215/03 - FOCUS FAKTEN; 29 W (pat) 149/06 - FOCUS-Global; 29 W (pat) 277/02 - FOCUS MONEY).
  • BPatG, 24.01.2007 - 29 W (pat) 215/03
    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 88/05
    Verbindet sich die ältere Marke jedoch mit den weiteren Bestandteilen der jüngeren Marke zu einer Gesamtaussage oder einem Gesamtbegriff, so verliert sie innerhalb der jüngeren Marke ihre Hinweisfunktion (vgl. BPatG 29 W (pat) 215/03 - FOCUS FAKTEN; 29 W (pat) 149/06 - FOCUS-Global; 29 W (pat) 277/02 - FOCUS MONEY).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 88/05
    Aufgrund der begrifflichen Bedeutung der jüngeren Marke fehlt es aber an einem übereinstimmenden Gesamteindruck der Vergleichszeichen, der bei den angesprochenen Durchschnittsverbrauchern den Eindruck hervorrufen könnte, dass die jeweiligen Zeicheninhaber organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sind (vgl. BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2004, 865, 867 - Mustang).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 88/05
    Aufgrund der begrifflichen Bedeutung der jüngeren Marke fehlt es aber an einem übereinstimmenden Gesamteindruck der Vergleichszeichen, der bei den angesprochenen Durchschnittsverbrauchern den Eindruck hervorrufen könnte, dass die jeweiligen Zeicheninhaber organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sind (vgl. BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2004, 865, 867 - Mustang).
  • BPatG, 12.04.2007 - 29 W (pat) 277/02
    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 88/05
    Verbindet sich die ältere Marke jedoch mit den weiteren Bestandteilen der jüngeren Marke zu einer Gesamtaussage oder einem Gesamtbegriff, so verliert sie innerhalb der jüngeren Marke ihre Hinweisfunktion (vgl. BPatG 29 W (pat) 215/03 - FOCUS FAKTEN; 29 W (pat) 149/06 - FOCUS-Global; 29 W (pat) 277/02 - FOCUS MONEY).
  • BPatG, 16.11.2023 - 30 W (pat) 84/21
    Verbindet sich nämlich die ältere Marke, hier HARMONY , mit den weiteren Bestandteilen der jüngeren Marke zu einer Gesamtaussage oder einem Gesamtbegriff, hier GOLDENHARMONY , so verliert sie innerhalb der jüngeren Marke ihre selbständige Stellung (vgl. BPatG 29 W (pat) 215/03 - FOCUS FAKTEN; 29 W (pat) 149/06 - FOCUS-Global; 29 W (pat) 277/02 - FOCUS MONEY; 29 W (pat) 88/05 - ONEtoONE /ONE).
  • BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 15/09
    Verbindet sich die ältere Marke jedoch mit den weiteren Bestandteilen der jüngeren Marke zu einer Gesamtaussage oder einem Gesamtbegriff, so verliert sie innerhalb der jüngeren Marke ihre selbständige Stellung (vgl. BPatG 29 W (pat) 215/03 -FOCUS FAKTEN; 29 W (pat) 149/06 -FOCUS-Global; 29 W (pat) 277/02 -FOCUS MONEY; 29 W (pat) 88/05 ONEtoONE/ONE).
  • BPatG, 12.02.2014 - 26 W (pat) 545/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "RAMBA ZAMBA/ZAMBA" - zur Warenähnlichkeit - keine

    Ebenso wenig kommt einer älteren Marke, die in eine jüngere Kennzeichnung übernommen wird, dort eine selbständig kennzeichnende Stellung zu, wenn die verschiedenen Bestandteile der jüngeren Marke dort zu einer gesamtbegrifflichen Einheit verschmelzen (BPatG PAVIS PROMA, 29 W (pat) 88/05, Beschluss vom 19.09.2007 - ONEtoONE/ONE).
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