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   BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03   

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BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03 (https://dejure.org/2003,13424)
BPatG, Entscheidung vom 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03 (https://dejure.org/2003,13424)
BPatG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 29 W (pat) 89/03 (https://dejure.org/2003,13424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 870
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98

    Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03
    Die Rechtsfragen, die sich zur Schutzfähigkeit konturunbestimmter Farbmarken seit Inkrafttreten des neuen Markengesetzes 1995 erhoben hatten, sind nach Auffassung des Senats geklärt soweit es um deren grundsätzliche Markenfähigkeit u.a. auch im Zusammenhang mit der graphischen Darstellbarkeit ging (vgl BGH GRUR 1999, 491 - Farbmarke gelb/schwarz; GRUR 1999, 730 - Farbmarke magenta/grau; GRUR 2001, 1154 - Farbmarke violettfarben; MittPA 2002, 183 - Farbmarke gelb/grün; zuletzt WRP 2004, 227, 232 - Farbmarkenverletzung I und II; EuGH GRUR 2003, 604 Rdn 2 - 42 - Libertel - Farbe Orange).

    Diese Grundsätze gelten unterschiedslos für alle Markenformen (vgl BGH GRUR 2001, 1154 - Farbmarke violettfarben).

  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03
    Die Rechtsfragen, die sich zur Schutzfähigkeit konturunbestimmter Farbmarken seit Inkrafttreten des neuen Markengesetzes 1995 erhoben hatten, sind nach Auffassung des Senats geklärt soweit es um deren grundsätzliche Markenfähigkeit u.a. auch im Zusammenhang mit der graphischen Darstellbarkeit ging (vgl BGH GRUR 1999, 491 - Farbmarke gelb/schwarz; GRUR 1999, 730 - Farbmarke magenta/grau; GRUR 2001, 1154 - Farbmarke violettfarben; MittPA 2002, 183 - Farbmarke gelb/grün; zuletzt WRP 2004, 227, 232 - Farbmarkenverletzung I und II; EuGH GRUR 2003, 604 Rdn 2 - 42 - Libertel - Farbe Orange).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98

    Likörflasche; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Flasche)

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03
    Zusätzlich kann nach der Lebenserfahrung der Schluss gezogen werden, dass die Verbraucher nicht gewöhnt sind, aus der Farbe von Waren oder ihrer Verpackung ohne weitere typische Markenelemente nach den derzeitigen Gepflogenheiten des Handels diese als Mittel der Herkunftsidentifikation zu sehen, es sei denn es handelt sich um ein spezifisches und eng begrenztes Warengebiet (vgl EuGH aaO - Libertel, Rdn 65 f; EuG MarkenR 2003, 162 - Kühlergrill; BGH GRUR 2001, 56 - Likörflasche; GRUR 2002, 171 - Marlboro-Dach; WRP 2003, 521; BGHZ 153, 131 - Abschlussstück).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03
    Zusätzlich kann nach der Lebenserfahrung der Schluss gezogen werden, dass die Verbraucher nicht gewöhnt sind, aus der Farbe von Waren oder ihrer Verpackung ohne weitere typische Markenelemente nach den derzeitigen Gepflogenheiten des Handels diese als Mittel der Herkunftsidentifikation zu sehen, es sei denn es handelt sich um ein spezifisches und eng begrenztes Warengebiet (vgl EuGH aaO - Libertel, Rdn 65 f; EuG MarkenR 2003, 162 - Kühlergrill; BGH GRUR 2001, 56 - Likörflasche; GRUR 2002, 171 - Marlboro-Dach; WRP 2003, 521; BGHZ 153, 131 - Abschlussstück).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03
    Die Rechtsfragen, die sich zur Schutzfähigkeit konturunbestimmter Farbmarken seit Inkrafttreten des neuen Markengesetzes 1995 erhoben hatten, sind nach Auffassung des Senats geklärt soweit es um deren grundsätzliche Markenfähigkeit u.a. auch im Zusammenhang mit der graphischen Darstellbarkeit ging (vgl BGH GRUR 1999, 491 - Farbmarke gelb/schwarz; GRUR 1999, 730 - Farbmarke magenta/grau; GRUR 2001, 1154 - Farbmarke violettfarben; MittPA 2002, 183 - Farbmarke gelb/grün; zuletzt WRP 2004, 227, 232 - Farbmarkenverletzung I und II; EuGH GRUR 2003, 604 Rdn 2 - 42 - Libertel - Farbe Orange).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03
    Zusätzlich kann nach der Lebenserfahrung der Schluss gezogen werden, dass die Verbraucher nicht gewöhnt sind, aus der Farbe von Waren oder ihrer Verpackung ohne weitere typische Markenelemente nach den derzeitigen Gepflogenheiten des Handels diese als Mittel der Herkunftsidentifikation zu sehen, es sei denn es handelt sich um ein spezifisches und eng begrenztes Warengebiet (vgl EuGH aaO - Libertel, Rdn 65 f; EuG MarkenR 2003, 162 - Kühlergrill; BGH GRUR 2001, 56 - Likörflasche; GRUR 2002, 171 - Marlboro-Dach; WRP 2003, 521; BGHZ 153, 131 - Abschlussstück).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03
    Denn Hauptfunktion der Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (stRspr, vgl BGH GRUR 2003, 1054 WRP 2003, 1429 - Cityservice).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03
    Ein Zeichen sei nämlich im Lichte des in den Vorschriften des Art. 2 und 3 MarkenRL zum Ausdruck kommenden Allgemeininteresses an seiner freien Verwendung als beschreibende Angabe zu interpretieren (vgl EuGH aaO - Libertel, Rdn 51 ff, 60, 66; GRUR 2002, 804 - Philips, Rdn 77 ff).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/98

    Anforderungen an markenrechtliche Unterscheidungskraft von konturlosen Farben

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03
    Die Rechtsfragen, die sich zur Schutzfähigkeit konturunbestimmter Farbmarken seit Inkrafttreten des neuen Markengesetzes 1995 erhoben hatten, sind nach Auffassung des Senats geklärt soweit es um deren grundsätzliche Markenfähigkeit u.a. auch im Zusammenhang mit der graphischen Darstellbarkeit ging (vgl BGH GRUR 1999, 491 - Farbmarke gelb/schwarz; GRUR 1999, 730 - Farbmarke magenta/grau; GRUR 2001, 1154 - Farbmarke violettfarben; MittPA 2002, 183 - Farbmarke gelb/grün; zuletzt WRP 2004, 227, 232 - Farbmarkenverletzung I und II; EuGH GRUR 2003, 604 Rdn 2 - 42 - Libertel - Farbe Orange).
  • EuG, 06.03.2003 - T-128/01

    DaimlerChrysler / HABM (Calandre)

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03
    Zusätzlich kann nach der Lebenserfahrung der Schluss gezogen werden, dass die Verbraucher nicht gewöhnt sind, aus der Farbe von Waren oder ihrer Verpackung ohne weitere typische Markenelemente nach den derzeitigen Gepflogenheiten des Handels diese als Mittel der Herkunftsidentifikation zu sehen, es sei denn es handelt sich um ein spezifisches und eng begrenztes Warengebiet (vgl EuGH aaO - Libertel, Rdn 65 f; EuG MarkenR 2003, 162 - Kühlergrill; BGH GRUR 2001, 56 - Likörflasche; GRUR 2002, 171 - Marlboro-Dach; WRP 2003, 521; BGHZ 153, 131 - Abschlussstück).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 20/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

  • BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST

    Dort wird von einer Gewöhnung des Verkehrs an Farben als betrieblichem Herkunftshinweis ausgegangen (vgl. BPatG GRUR 2004, 870, 871 - Grün/Gelb m. w. N.; Grabrucker, Offene Rechtsfragen zur Praxis der abstrakten Farbmarke, WRP 2000, 1331, 1337).
  • BPatG, 24.06.2005 - 28 W (pat) 244/96
    Es trifft auch zu, dass in diesem Zusammenhang häufig von "Farbentankstellen" oder "Mineralölfarben" gesprochen wird wie überhaupt in der markenrechtlichen Literatur immer wieder die Mineralölwirtschaft als typisches Beispiel für die kennzeichnende Verwendung von Farbkombinationen genannt wird (vgl etwa Beier GRUR 1980, 600, 603; Berlit, Das neue Markenrecht, 5. Aufl 2003 S 10 R. 7; Grabrucker GRUR 1999, 850, 852; Jordan in FS Tilmann, 2003 S 347, 357) mit der Begründung, dass bei Waren und Dienstleistungen, die für den Abnehmer optisch nicht wahrnehmbar oder farblos seien, ein Bedürfnis der Unternehmen bestehe, ihr Produkt oder ihren Marktauftritt durch die herkunftshinweisende Verwendung von Farben für den Verkehr zu veranschaulichen (ebenso BPatG GRUR 2004, 870 ff).

    In Bezug auf die vorliegend beanspruchten weit gefächerten Waren und Dienstleistungen kann lediglich beispielhaft auf die Feststellungen verwiesen werden, die der 29. Senat des Bundespatentgerichts im Verfahren 29 W (pat) 89/03 (GRUR 2004, 870 ff, 872) - dem ebenfalls eine Beschwerde der Anmelderin zugrunde lag - getroffen und dokumentiert hat: Danach ist die Verwendung der Farben gelb und grün sowohl einzeln wie in Kombination bei Kraft- und Treibstoffen im Zusammenhang mit sog. Biodiesel gebräuchlich, der ausschließlich aus Rapsöl gewonnen wird.

  • BPatG, 16.05.2012 - 28 W (pat) 11/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Blau (Pantone 300)" - abstrakte Farbmarke - zur

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen BPatG 29 W (pat) 89/03 - grün-gelb bzw. BPatG 26 W (pat) 205/01 - gelb-blau halte sie einen Nachweis der Verkehrsdurchsetzung für nicht erforderlich.

    Der Ausdruck "Mineralölfarben" als Hinweis auf die Farben dieser Gesellschaften ist absolut gebräuchlich (so auch BPatG GRUR 2004, 870-873 - Grün/Gelb, juris).

  • BPatG, 14.10.2005 - 29 W (pat) 68/03

    Zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau

    Die grundsätzliche Eignung einzelner Farben und Farbkombinationen Informationen über die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung zu vermitteln (vgl. EuGH aaO - Libertel - Rn 41; Heidelberger Bauchemie - Rn 23), zeigt sich jedenfalls an der etablierten Übung verschiedener Unternehmen konturunbestimmte Farben zur Kennzeichnung ihrer Produkte als sog. Hausfarben zu verwenden (vgl BPatG GRUR 2004, 870, 871 - zweifarbige Kombination Grün/Gelb; Zukunftsletter 09/05, S. 8 - Corporate Colors: Was Markenimages mit Farben zu tun haben.).
  • BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03

    Die Farbe "Gelb" als Marke

    Die Anmelderin hat nämlich nichts dafür vorgetragen, dass ihre (größeren) Mitbewerber bereits bisher jeweils nur eine stets gleichbleibende Farbe für ihre Warenverpakkungen verwenden würden (sog. Farbverteilung unter Konkurrenten, wie sie etwa auf dem Mineralöl- bzw. Tankstellenmarkt üblich ist; vgl. BPatG GRUR 2004, 870, 871 liSp - Grün/Gelb).
  • BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 36/04
    Dort wird von einer Gewöhnung des Verkehrs an Farben als betrieblichem Herkunftshinweis ausgegangen (vgl. BPatG GRUR 2004, 870, 871 - Grün/Gelb m. w. N.; Grabrucker, Offene Rechtsfragen zur Praxis der abstrakten Farbmarke, WRP 2000, 1331, 1337).
  • BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 125/05
    GRUR 2004, 870, 871 - Grün/Gelb m. w. N.; Grabrucker, Offene Rechtsfragen zur Praxis der abstrakten Farbmarke, WRP 2000, 1331, 1337).
  • BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 5/06
    Dort wird von einer Gewöhnung des Verkehrs an Farben als betrieblichem Herkunftshinweis ausgegangen (vgl. BPatG GRUR 2004, 870, 871 - Grün/Gelb m. w. N.; Grabrucker, Offene Rechtsfragen zur Praxis der abstrakten Farbmarke, WRP 2000, 1331, 1337).
  • BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 65/06
    Dort wird von einer Gewöhnung des Verkehrs an Farben als betrieblichem Herkunftshinweis ausgegangen (vgl. BPatG GRUR 2004, 870, 871 - Grün/Gelb m. w. N.; Grabrucker, Offene Rechtsfragen zur Praxis der abstrakten Farbmarke, WRP 2000, 1331, 1337).
  • BPatG, 21.05.2008 - 29 W (pat) 33/08

    Farbmarke Gelb-Rot

    Die grundsätzliche Eignung einzelner Farben und Farbkombinationen Informationen über die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung zu vermitteln (vgl. EuGH - Libertel, a. a. O., Rn. 41; EuGH - Heidelberger Bauchemie, a. a. O., Rn. 23), zeigt sich jedenfalls an der etablierten Übung verschiedener Unternehmen, konturunbestimmte Farben zur Kennzeichnung ihrer Produkte als sog. Hausfarben zu verwenden (vgl. BPatG GRUR 2004, 870, 871 - zweifarbige Kombination Grün/Gelb; Zukunftsletter 09/05, S. 8 - Corporate Colors: Was Markenimages mit Farben zu tun haben.).
  • BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 205/01

    Farbkombination Gelb/Blau

  • BPatG, 14.12.2005 - 32 W (pat) 95/03
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