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   BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12   

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https://dejure.org/2013,19433
BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12 (https://dejure.org/2013,19433)
BPatG, Entscheidung vom 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12 (https://dejure.org/2013,19433)
BPatG, Entscheidung vom 05. August 2013 - 29 W (pat) 90/12 (https://dejure.org/2013,19433)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 50 Abs 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "gelb (HKS 5) [abstrakte Farbmarke]" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - Verkehrsdurchsetzung - Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der für die Waren "zweisprachige Wörterbücher in Printform" eingetragenen abstrakten Farbmarke 396 12 858 "Gelb" HKS 5

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "gelb (HKS 5) [abstrakte Farbmarke]" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - Verkehrsdurchsetzung - Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "gelb (HKS 5) [abstrakte Farbmarke]" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - Verkehrsdurchsetzung - Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12
    Maßgebliche Kriterien sind dabei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft insbesondere der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geographische Verbreitung und die Dauer der Benutzung dieser Marke, der Werbeaufwand für die Marke, der Anteil der angesprochenen Verkehrskreise, der die Ware oder Dienstleistung aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt, sowie die Erklärungen von Industrie- und Handelskammern oder anderen Berufsverbänden (EuGH GRUR 2006, 1022, Rdnr. 75 - Wicklerform; GRUR 2002, 804, Rdnr. 60 - Philips; GRUR 1999, 723, Rn. 51 - Chiemsee).

    Zudem hat der EuGH in seiner Entscheidung zu Chiemsee (EuGH C-108/97, GRUR 1999, 723, 727) bei Prüfung der Verkehrsdurchsetzung der genauen Angabe von Prozentsätzen eine Absage erteilt (Rdnr. 48).

  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07

    POST II

    Auszug aus BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12
    Entscheidend ist insoweit, ob ein Schutzhindernis tatsächlich vorlag, und nicht, ob die Eintragung fehlerhaft erfolgt ist (BPatG GRUR 2009, 669 f. - POST II, Nr. 31 m. w. N.).

    Es stellt sich somit für den Senat die Frage bei der Einordnung der Schutzhindernisse, ob die Aussage des BGH zu Gattungsbegriffen wie LOTTO oder POST (BGH POST II GRUR 2009, 669, 671) auf Farben, insbesondere sogenannte Grundfarben, übertragen werden kann.

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12
    Die Eintragung einer Marke im Wege der Verkehrsdurchsetzung setzt voraus, dass das Zeichen infolge seiner kennzeichenmäßigen Verwendung für die fraglichen Waren und Dienstleistungen von einem wesentlichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkannt wird (BGH GRUR 2008, 710 Rdnr. 23 - VISAGE).

    Dies dient der Abgrenzung zu der schutzhindernden Tatsache, dass eine Farbe für gewöhnlich nur als Hervorhebungsmittel oder rein dekoratives Element eingesetzt wird und beim Publikum nicht als betrieblicher Herkunftshinweis wahrgenommen wird (BGH GRUR 2002, 271-275 - Malboro-Dach; GRUR 2008, 710 - Visage).

  • EuGH, 07.07.2005 - C-353/03

    DIE FÜR DIE EINTRAGUNG EINER MARKE ERFORDERLICHE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT KANN DURCH

    Auszug aus BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12
    Maßgeblich für die Feststellung der Verkehrsdurchsetzung ist vielmehr, dass ein erheblicher Teil der beteiligten Verkehrskreise das Zeichen nicht mehr nur als beschreibende Angabe, sondern zumindest auch als Herkunftshinweis ansieht (EuGH GRUR 2005, 763 - HAVE A BREAK; a. a. O. - Philips).
  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06

    Stofffähnchen

    Auszug aus BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12
    Demgegenüber fordern Rechtsprechung und Literatur, dass im Rahmen der Demoskopie das isolierte angemeldete Zeichen abgefragt werden muss (BGH GRUR 2009, 766 - Stofffähnchen; Ingerl/Rohnke MarkenG, 3. Aufl. § 8 Rdnr. 321; Ströbele/Hacker a. a. O. Rdnr. 556).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12
    Gemäß § 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG war die Rechtsbeschwerde zur Klärung der grundsätzlichen Rechtsfrage zuzulassen, welcher Durchsetzungsgrad zur Annahme der Verkehrsdurchsetzung einer konturunbestimmten Farbmarke erhöhten Freihaltebedürfnis - so z. B. bei dreidimensionalen Produktformmarken - ist seit der Entscheidung des EuGH zu Linde-Gabelstapler, Rado-Uhr und Winwards Industries (EuGH C 53/01 - C 55/01, GRUR 2003, 514 - 519) dahingehend beantwortet, dass an derartige Markenformen keine strengeren Anforderungen gestellt werden dürfen als an andere Markenformen.
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12
    Abweichend davon hat sich in der Rechtsprechung sowohl des BGH wie auch des BPatG eine Übung entwickelt, die wiederum von dem Abhängigkeitsverhältnis zwischen einem erhöhten Freihaltebedürfnis und der Höhe des Durchsetzungsgrades ausgeht (u.a. ausgehend von LOTTO = GRUR 2006, 760).
  • BPatG, 08.04.2013 - 33 W (pat) 35/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TOTO" - keine wesentlichen

    Auszug aus BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12
    Allerdings sind unter besonderen Voraussetzungen auch Fallgestaltungen denkbar, in denen konkrete Anhaltspunkte rückblickende Schätzungen für die Vergangenheit ermöglichen (Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG 10. Aufl., § 8 Rdnr. 539; BPatG 33 W (pat) 35/10 - TOTO für den umgekehrten Fall des Rückschlusses auf fehlende Verkehrsdurchsetzung im Anmeldezeitpunkt).
  • BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "abstrakte Farbmarke (ROT)" -

    Auszug aus BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12
    Der Senat sieht keine Veranlassung, die Entscheidung über den Löschungsantrag bis zu den Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs über die Vorlagebeschlüsse des 33. Senats in den Verfahren 33 W (pat) 103/09 und 33 W (pat) 31/12 auszusetzen.
  • BPatG, 05.12.2007 - 29 W (pat) 57/07

    Farbmarke Rot

    Auszug aus BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12
    Das angesprochene Publikum ist bei Druckereierzeugnissen an die gleichzeitige Verwendung mehrerer Zeichen auf dem Einband wie Farben, Bildzeichen und Wortzeichen, etwa in Form von Eigennamen, als betrieblicher Herkunftshinweis gewöhnt und kann daher auch die Farbe als selbständige Marke erkennen (vgl. dazu BPatG GRUR 2012, 1148, 1149, Rdnr. 34 - Robert Enke; GRUR 2008, 428, 430 - Beck-Rot; GRUR 2009, 167, 170 - Sonnengelb).
  • BPatG, 27.03.2012 - 27 W (pat) 83/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Robert Enke" - bei wenig fassbare Waren aus dem

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99

    Hörgeräteversorgung; Wettbewerbswidrigkeit der Beratung eines HNO-Arztes im

  • BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 33/09

    Goldhase in neutraler Aufmachung - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren

  • BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sparkassen-Rot (abstrakte

  • BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 64/06

    Zu den Voraussetzungen der Anmeldung einer Farbmarke

  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

  • EuGH, 19.06.2014 - C-217/13

    Oberbank - Vorabentscheidungsersuchen - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 61/07

    Farbmarke Sonnengelb

  • EuGH - C-218/13 (anhängig)

    Banco Santander und Santander Consumer Bank

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Beklagten war erfolglos (BPatG, Beschluss vom 5. August 2013 - 29 W (pat) 90/12, juris).

    In der Löschungsentscheidung hat es die besonderen Verkehrsgewohnheiten herausgestellt, die aufgrund von zwei Anbietern mit einem Marktanteil von annähernd 80% und der verbreiteten Verwendung mehrerer Kennzeichen, zu denen die Verwendung der Farbe als Marke gehört, bestimmt sind (vgl. BPatG, Beschluss vom 5. August 2013 - 29 W (pat) 90/12, juris Rn. 21 f.).

  • BGH, 23.10.2014 - I ZB 61/13

    Langenscheidt-Gelb - Markenlöschungsverfahren: Voraussetzungen der Überwindung

    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschluss vom 5. August 2013 - 29 W [pat] 90/12, juris).
  • OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12

    Schutzfähigkeit der zweisprachige Wörterbücher in Printform geschützten Farbmarke

    Hiergegen hat die Beklagte Beschwerde eingelegt, über die das Bundespatentgericht - 29 W (pat) 90/12 - noch nicht entschieden hat.
  • BPatG, 19.11.2013 - 27 W (pat) 91/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "rapsgelb (Farbmarke)" - zur

    Die Antragsgegnerin vertritt die Auffassung (im Anschluss an BPatG, Beschl. v. 06.5.2009, 29 W (pat) 19/05, Rn. 80 ff. (juris) - Magenta; auch Beschl. v. 10.04.2013, 29 W (pat) 90/12, Rn. 18 (juris) - Gelb (HKS 5); Pieroth/Hartmann, Die Verwaltung, 2008, Bd. 41, 463), die Exekutive könne in einem Folgeverfahren, das subjektive Rechtspositionen nicht berühre, nur bei veränderter Sach- und Rechtslage in der Sache entscheiden.
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