Weitere Entscheidung unten: BPatG, 10.11.2004

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   BPatG, 15.12.2004 - 29 W (pat) 93/03   

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https://dejure.org/2004,31231
BPatG, 15.12.2004 - 29 W (pat) 93/03 (https://dejure.org/2004,31231)
BPatG, Entscheidung vom 15.12.2004 - 29 W (pat) 93/03 (https://dejure.org/2004,31231)
BPatG, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 29 W (pat) 93/03 (https://dejure.org/2004,31231)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.12.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice, BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).

    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK).

  • BPatG, 28.04.1995 - 32 W (pat) 171/95
    Auszug aus BPatG, 15.12.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Durch die Verwendung von "master" soll bei den Abnehmern insoweit der Eindruck einer besonderen Qualität im Sinne eines meisterlichen Produkts erweckt werden (vgl. BPatG 24 W (pat) 82/94 - MASTER; 32 W (pat) 73/95 - Ecomaster; 32 W (pat) 171/95 - ECOMASTER; 32 W (pat) 137/95 - Finishmaster).
  • BPatG, 11.08.1995 - 32 W (pat) 137/95
    Auszug aus BPatG, 15.12.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Durch die Verwendung von "master" soll bei den Abnehmern insoweit der Eindruck einer besonderen Qualität im Sinne eines meisterlichen Produkts erweckt werden (vgl. BPatG 24 W (pat) 82/94 - MASTER; 32 W (pat) 73/95 - Ecomaster; 32 W (pat) 171/95 - ECOMASTER; 32 W (pat) 137/95 - Finishmaster).
  • BPatG, 28.04.1995 - 32 W (pat) 73/95
    Auszug aus BPatG, 15.12.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Durch die Verwendung von "master" soll bei den Abnehmern insoweit der Eindruck einer besonderen Qualität im Sinne eines meisterlichen Produkts erweckt werden (vgl. BPatG 24 W (pat) 82/94 - MASTER; 32 W (pat) 73/95 - Ecomaster; 32 W (pat) 171/95 - ECOMASTER; 32 W (pat) 137/95 - Finishmaster).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.12.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 15.12.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.12.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 15.12.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Bei einem aus mehreren Worten zusammengesetzten Zeichen kann nach der Rechtsprechung des EuGH die Unterscheidungskraft für jeden ihrer Begriffe oder Bestandteile geprüft werden, für die Frage der Unterscheidungskraft ist aber die Prüfung der Gesamtheit, die sie bilden, maßgebend (EuGH Urteil vom 16.09.2004 Rs. C-329/02, Rn. 28 - SAT.2).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 15.12.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice, BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 15.12.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Die Unterscheidungskraft ist dabei zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH MarkenR 2003, 187 ff - Linde, Winward und Radio, Rn. 41; EuGH MarkenR 2004, 116 ff Rn. 50 - Waschmittelflasche).
  • BPatG, 18.11.2014 - 29 W (pat) 572/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "carmaster" - Unterscheidungskraft - kein

    Schließlich wird der Bestandteil "master" auch in Wortverbindungen als Qualitätshinweis verwendet, um ein Gerät oder Produkt als besonders gut und exklusiv zu kennzeichnen; entsprechend gebildeten Zeichen wurde daher wiederholt die Schutzfähigkeit abgesprochen (vgl. etwa Beschluss vom 15. Dezember 2004, BPatG 29 W (pat) 93/03 - AuditMaster; Beschluss vom 11. August 1995, 32 W (pat) 137/95 - Finishmaster; Beschluss vom 28. April 1995, 32 W (pat) 171/95 - ECOMASTER).
  • BPatG, 06.04.2016 - 29 W (pat) 545/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "MASTERFLUTE (IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

    Mit dem Wortelement "MASTER" werden Produkte gekennzeichnet, die als besonders gut und exklusiv gelten (BPatG, Beschluss vom 15.12.2004, BPatG 29 W (pat) 93/03 - AuditMaster; BPatGE 35, 249 - Finishmaster; Carstensen/Busse, Anglizismen-Wörterbuch, Band 2, Berlin u. a. 2001, Stichwort: Master).
  • BPatG, 08.12.2010 - 29 W (pat) 25/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Money Master Plan" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Ferner wird "master" von den inländischen Verkehrskreisen wegen der klanglichen und schriftbildlichen Nähe überwiegend im Sinne von "Meister" verstanden und vermittelt den Eindruck einer besonderen Qualität im Sinne eines meisterlichen Produkts (BPatG Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 29 W (pat) 93/03 - AuditMaster).
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   BPatG, 10.11.2004 - 29 W (pat) 93/03   

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https://dejure.org/2004,23497
BPatG, 10.11.2004 - 29 W (pat) 93/03 (https://dejure.org/2004,23497)
BPatG, Entscheidung vom 10.11.2004 - 29 W (pat) 93/03 (https://dejure.org/2004,23497)
BPatG, Entscheidung vom 10. November 2004 - 29 W (pat) 93/03 (https://dejure.org/2004,23497)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 10.11.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice, BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).

    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK).

  • BPatG, 28.04.1995 - 32 W (pat) 73/95
    Auszug aus BPatG, 10.11.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Durch die Verwendung von "master" soll bei den Abnehmern insoweit der Eindruck einer besonderen Qualität im Sinne eines meisterlichen Produkts erweckt werden (vgl. BPatG 24 W (pat) 82/94 - MASTER; 32 W (pat) 73/95 - Ecomaster; 32 W (pat) 171/95 - ECOMASTER; 32 W (pat) 137/95 - Finishmaster).
  • BPatG, 28.04.1995 - 32 W (pat) 171/95
    Auszug aus BPatG, 10.11.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Durch die Verwendung von "master" soll bei den Abnehmern insoweit der Eindruck einer besonderen Qualität im Sinne eines meisterlichen Produkts erweckt werden (vgl. BPatG 24 W (pat) 82/94 - MASTER; 32 W (pat) 73/95 - Ecomaster; 32 W (pat) 171/95 - ECOMASTER; 32 W (pat) 137/95 - Finishmaster).
  • BPatG, 11.08.1995 - 32 W (pat) 137/95
    Auszug aus BPatG, 10.11.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Durch die Verwendung von "master" soll bei den Abnehmern insoweit der Eindruck einer besonderen Qualität im Sinne eines meisterlichen Produkts erweckt werden (vgl. BPatG 24 W (pat) 82/94 - MASTER; 32 W (pat) 73/95 - Ecomaster; 32 W (pat) 171/95 - ECOMASTER; 32 W (pat) 137/95 - Finishmaster).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 10.11.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 10.11.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice, BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 10.11.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 10.11.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 10.11.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Bei einem aus mehreren Worten zusammengesetzten Zeichen kann nach der Rechtsprechung des EuGH die Unterscheidungskraft für jeden ihrer Begriffe oder Bestandteile geprüft werden, für die Frage der Unterscheidungskraft ist aber die Prüfung der Gesamtheit, die sie bilden, maßgebend (EuGH Urteil vom 16.09.2004 Rs. C-329/02, Rn. 28 - SAT.2).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 10.11.2004 - 29 W (pat) 93/03
    Die Unterscheidungskraft ist dabei zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH MarkenR 2003, 187 ff - Linde, Winward und Radio, Rn. 41; EuGH MarkenR 2004, 116 ff Rn. 50 - Waschmittelflasche).
  • BPatG, 26.07.2005 - 24 W (pat) 114/04
    Es ist daher naheliegend, ein teilweise automatisch funktionierendes Haushaltsgerät, mit dem der Endabnehmer selbst Rohkaffee rösten und die Röstung dem persönlichen Geschmack anpassen kann, als "Röstmeister" zu bezeichnen (vgl. dazu etwa BPatG 29 W (pat) 93/03 "AuditMaster"; BPatG 32 W (pat) 171/95 "Ecomaster"; BPatG 32 W (pat) 137/95 "Finishmaster"; Zusammenfassung jeweils veröffentlicht auf Proma PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 7/08
    Die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ist zwar, wie die Markenstelle in den angegriffenen Beschlüssen entgegen der Ansicht der Widersprechenden zutreffend festgestellt hat, von Haus aus nur als äußerst gering zu bewerten, weil das Wort "Putzmeister" für die angesprochenen Verkehrskreise unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass die so bezeichneten Waren zum Putzen bestimmt sind und dabei eine meisterliche Wirkung entfalten und den Verwender damit zum "Putzmeister" machen (vgl. insoweit auch die in PAVIS PROMA veröffentlichten Zurückweisungen von Marken mit dem Bestandteil "meister" bzw. "master", wiez. B. BGH, I ZB 039/98, 14.12.2000 -BAUMEISTER-HAUS; BPatG, 29 W (pat) 93/03, 15.12.2004 -AuditMaster; 32 W (pat) 171/95, 28.04.1995 -ECOMASTER; 32 W (pat) 137/95, 11.08.1995 -Finishmaster).
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