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   OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11   

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OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11 (https://dejure.org/2011,1644)
OLG München, Entscheidung vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11 (https://dejure.org/2011,1644)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 29 W 1268/11 (https://dejure.org/2011,1644)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung bei Nutzung von Internet-Tauschbörsen - Einer Rechtsverletzung, die im Angebot einer Datei mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt auf einer Internet-Tauschbörse liegt, kommt - ohne das es weiterer erschwerender Umstände bedürfte ...

  • filesharing-rechtsanwalt.de

    § 101 Abs. 9 UrhG
    Gewerbliches Ausmaß in Tauschbörsen immer gegeben

  • openjur.de

    § 101 Abs. 9 UrhG
    Einer Rechtsverletzung iSd § 101 Abs. 2 UrhG die im Angebot von urheberrechtl. gesch. Inhalten auf einer Internet-Tauschbörse liegt, kommt grunds. gewerbliches Ausmaß zu

  • openjur.de

    Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzung: Gewerbliches Ausmaß einer Rechtsverletzung bei Angebot einer Datei mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt auf einer Internet-Tauschbörse - Die Friseuse

  • Telemedicus

    Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

  • Telemedicus

    Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

  • JurPC

    Grundsätzlich gewerbliches Ausmaß bei Angebot einer Datei in einer Internet-Tauschbörse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen gewerblichen Ausmaßes einer Rechtsverletzung i.S.d. § 101 Abs. 2 UrhG durch Angebot einer Datei mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt in einer Internet-Tauschbörse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 9
    Die Friseuse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 101 Abs. 9 UrhG
    Filesharing - Rechtsverletzungen in Tauschbörsen haben grundsätzlich gewerbliches Ausmaß

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an P2P-Netzen begründet immer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Filesharern geht es an den Kragen: Jeder Upload auf eine Tauschbörse bedeutet gewerbliches Ausmaß

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zum gewerblichen Ausmaß

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Internet-Tauschbörse und das gewerbliche Ausmaß

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Upload eines einzigen Films stellt gewerbliches Ausmaß dar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewerbliches Ausmaß bei Upload eines Films in P2P-Tauschbörse

  • spielerecht.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes in Tauschbörse stets Rechtsverletzung mit gewerblichem Ausmaß

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Angebot einer Datei in Tauschbörse grundsätzlich gewerbliches Ausmaß

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Das Einstellen einer Datei in eine Internettauschbörse stellt grds. eine Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß dar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Einschränkung beim Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gewerbliches Ausmaß einer Urheberrechtsverletzung ist unabhängig von Alter oder Qualität des Werkes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing ist keine private Nutzung eines Werks

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freibrief für Abmahner beim Auskunftsanspruch wegen Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewerbliches Ausmaß einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Filesharing": Angebot einer Datei auf einer Online-Tauschbörse kommt grundsätzlich gewerbliches Ausmaß zu - Es bedarf keiner weiteren erschwerenden Umstände

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zum gewerblichen Ausmaß einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

Besprechungen u.ä.

  • beck.de PDF, S. 23 (Entscheidungsbesprechung)

    § 101 II und IX UrhG
    Upload einer urheberrechtlich geschützten Datei in Tauschbörse ist Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 68
  • MMR 2011, 758
  • MIR 2011, Dok. 071
  • K&R 2011, 661
  • ZUM 2011, 760
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Auszug aus OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11
    Dieser wiederum erfordert sowohl, dass der Auskunftsverpflichtete in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat (§ 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG) - was bei Internetzugangsprovidern wie der Beteiligten zu 2. ohne Weiteres der Fall ist -, als auch, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt (vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49 [noch zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs, der im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens durch den des gewerblichen Ausmaßes ersetzt wurde]; OLG Köln, Beschl. v. 27. Dezember 2010 - 6 W 155/10 - Männersache, juris, dort Tz. 2; OLG Hamburg, Urt. v. 17. Februar 2010 - 5 U 60/09, juris, dort Tz. 38; OLG Schleswig, Beschl. v. 5. Februar 2010 - 6 W 26/09, juris dort Tz. 11).

    Er strebt auch zumindest mittelbar einen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne der Durchsetzungs-Richtlinie an, weil er eigene finanzielle Aufwendungen für den erwünschten Erwerb der von dem Tauschpartner kostenfrei bezogenen Werke erspart (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 17. Februar 2010 - 5 U 60/09, juris, dort Tz. 41; OLG Köln, Beschl. v. 9. Februar 2009 - 6 W 182/08 - Die schöne Müllerin, juris, dort Tz. 13).

  • OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

    Auszug aus OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11
    Dieser wiederum erfordert sowohl, dass der Auskunftsverpflichtete in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat (§ 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG) - was bei Internetzugangsprovidern wie der Beteiligten zu 2. ohne Weiteres der Fall ist -, als auch, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt (vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49 [noch zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs, der im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens durch den des gewerblichen Ausmaßes ersetzt wurde]; OLG Köln, Beschl. v. 27. Dezember 2010 - 6 W 155/10 - Männersache, juris, dort Tz. 2; OLG Hamburg, Urt. v. 17. Februar 2010 - 5 U 60/09, juris, dort Tz. 38; OLG Schleswig, Beschl. v. 5. Februar 2010 - 6 W 26/09, juris dort Tz. 11).
  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11
    Er strebt auch zumindest mittelbar einen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne der Durchsetzungs-Richtlinie an, weil er eigene finanzielle Aufwendungen für den erwünschten Erwerb der von dem Tauschpartner kostenfrei bezogenen Werke erspart (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 17. Februar 2010 - 5 U 60/09, juris, dort Tz. 41; OLG Köln, Beschl. v. 9. Februar 2009 - 6 W 182/08 - Die schöne Müllerin, juris, dort Tz. 13).
  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

    Auszug aus OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11
    Der Richtervorbehalt des § 101 Abs. 9 UrhG dient vor allem dem Schutz der Anschlussinhaber (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 5. Oktober 2010 - 6 W 82/10 - Gestattungsanordnung II, juris, dort Tz. 5).
  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

    Auszug aus OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11
    Das Landgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen (LG München I, Beschl. v. 12. Juli 2011 - 7 O 1310/11, vgl. BeckRS 2011, 18774).
  • OLG Schleswig, 05.02.2010 - 6 W 26/09

    Begriff der Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11
    Dieser wiederum erfordert sowohl, dass der Auskunftsverpflichtete in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat (§ 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG) - was bei Internetzugangsprovidern wie der Beteiligten zu 2. ohne Weiteres der Fall ist -, als auch, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt (vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49 [noch zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs, der im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens durch den des gewerblichen Ausmaßes ersetzt wurde]; OLG Köln, Beschl. v. 27. Dezember 2010 - 6 W 155/10 - Männersache, juris, dort Tz. 2; OLG Hamburg, Urt. v. 17. Februar 2010 - 5 U 60/09, juris, dort Tz. 38; OLG Schleswig, Beschl. v. 5. Februar 2010 - 6 W 26/09, juris dort Tz. 11).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11
    Die Erteilung von Auskünften über die Anschlussinhaber bestimmter IP-Adressen unter mittelbarer Verwendung von Verkehrsdaten fällt in den Schutzbereich des durch Art. 10 Abs. 1 GG gewährleisteten Telekommunikationsgeheimnisses und hat erhebliches Gewicht (vgl. BVerfG NJW 2010, 833 - Vorratsdatenspeicherung Tz. 254, 258 f.).
  • OLG München, 14.01.2016 - 29 U 2593/15

    Filesharing - Zur Haftung von Eltern für Urheberrechtsverletzungen, die aus der

    Er strebt auch zumindest mittelbar einen wirtschaftlichen Vorteil an, weil er eigene finanzielle Aufwendungen für den erwünschten Erwerb der von dem Tauschpartner kostenfrei bezogenen Werke erspart (vgl. Senat GRUR-RR 2012, 68 [69] - Die Friseuse).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (LG Bielefeld, Beschluss vom 20. März 2009 - 4 OH 49/09, juris Rn. 6 ff.; D. Bohne, CR 2010, 104, 105 ff.; im Ergebnis ebenso Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 12; offengelassen von LG München, ZUM 2011, 762, 770; aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69; LG Köln, MMR 2009, 645; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15).

    Es kann daher offenbleiben, ob das unbefugte Einstellen eines einzigen urheberrechtlich geschützten Werks in eine Online-Tauschbörse - wie das Beschwerdegericht im vorliegenden und in anderen Verfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 85 f.; GRUR-RR 2011, 87 f.; GRUR-RR 2012, 70 f.) angenommen hat - nur unter besonderen Umständen (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 296, 297 f.) oder grundsätzlich ohne weiteres (OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69 f.; LG München, ZUM 2011, 762, 767 ff.) als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß anzusehen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 381 f.; OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 240; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897 f.).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12

    Die Heiligtümer des Todes

    Die Gestattung der Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG ist als ein im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG schwerwiegender Grundrechtseingriff anzusehen (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 88, 89; OLG München, ZUM 2011, 760 f.; GRUR-RR 2012, 333; aA noch OLG Köln, GRUR-RR 2009, 321, 322).

    cc) Dieser Ansicht kann nicht zugestimmt werden (OLG München, ZUM 2011, 760, 761; GRUR-RR 2012, 333; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 2. Aufl., § 63 Rn. 7; Musielak/Borth, FamFG, 3. Aufl., § 63 Rn. 7).

  • OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 115/13

    Zur Höhe von Schadenersatz und Abmahnkosten bei illegalem Filesharing

    Wer eine Datei auf einer Internet-Tauschbörse zum Herunterladen anbietet, handelt im Allgemeinen nicht rein altruistisch, sondern strebt zumindest mittelbar einen wirtschaftlichen Vorteil an, weil er eigene finanzielle Aufwendungen für den erwünschten Erwerb der von dem Tauschpartner kostenfrei bezogenen Werke erspart (vgl. OLG München, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 29 W 1268/11 - juris).
  • OLG München, 12.12.2011 - 29 W 1708/11

    Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider: Fristbeginn der Beschwerde des

    Da im vorliegenden Fall eine Bekanntgabe durch das Gericht nicht erfolgt ist, sondern der Beschwerdeführer lediglich durch die von der Beteiligten zu 1. ausgesprochene Abmahnung von dem Beschluss erfahren hat, hat die Beschwerdefrist für ihn noch nicht zu laufen begonnen (vgl. Senat ZUM 2011, 760 [761] - Die Friseuse ).

    Dieser wiederum erfordert sowohl, dass der Auskunftsverpflichtete in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat (§ 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG) - was bei Internetzugangsprovidern wie der Beteiligten zu 2. ohne Weiteres der Fall ist -, als auch, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt (vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49 [noch zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs, der im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens durch den des gewerblichen Ausmaßes ersetzt wurde]; Senat ZUM 2011, 760 [761] - Die Friseuse ; OLG Köln, Beschl. v. 27. Dezember 2010 - 6 W 155/10 - Männersache , juris, dort Tz. 2; OLG Hamburg, Urt. v. 17. Februar 2010 - 5 U 60/09, juris, dort Tz. 38; OLG Schleswig, Beschl. v. 5. Februar 2010 - 6 W 26/09, juris, dort Tz. 11).

    bb) Einer Rechtsverletzung, die im Angebot einer Datei mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt auf einer Internet-Tauschbörse liegt, kommt grundsätzlich gewerbliches Ausmaß zu, ohne dass es weiterer erschwerender Umstände bedürfte (vgl. Senat ZUM 2011, 760 [761] - Die Friseuse ).

    Einem derartigen Angebot kommt daher gewerbliches Ausmaß zu (vgl. Senat ZUM 2011, 760 [761] - Die Friseuse ).

    Daher besteht kein Anlass, den Begriff des gewerblichen Ausmaßes bei Angeboten auf einer Internet-Tauschbörse auf Rechtsverletzungen innerhalb einer Auswertungsphase zu beschränken (vgl. Senat ZUM 2011, 760 [761] - Die Friseuse ; a. A. OLG Köln, a.a.O., - Männersache , Tz. 7; a.a.O., - Gestattungsanordnung II , Tz. 16; Beschl. v. 30. September 2011 - 6 W 213/11, juris, dort Tz. 1,4).

    Sie stehen der Annahme nicht entgegen, dass neben den dort dargestellten Nutzungsweisen auch das Angebot auf einer Internet-Tauschbörse das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung begründet (vgl. Senat ZUM 2011, 760 [761] - Die Friseuse ).

  • LG Köln, 06.05.2015 - 14 O 123/14

    Fliegender Gerichtsstand auch bei Privatpersonen?

    Hinzu kommt bei dem öffentlichen Zugänglichmachen von Computerspielen über ein Filesharing Netzwerk, dass der Verletzer zumindest mittelbar einen wirtschaftlichen Vorteil anstrebt, weil er eigene finanzielle Aufwendungen für den erwünschten Erwerb der von dem "Tauschpartner" kostenfrei bezogenen Werk erspart (vergleiche etwa OLG München, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 29 W 1268/11 - Die Friseuse, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 405/16

    Versorgungsausgleichssache: Geltung der Beschwerdefristen für einen nicht als

    (2) Anderer Auffassung zufolge beginnt eine Rechtsmittelfrist für einen vergessenen Beteiligten ohne eine nachgeholte Bekanntgabe an ihn überhaupt nicht zu laufen (OLG Köln FamRZ 2013, 1913, 1914; OLG München GRUR-RR 2012, 68, 69 und GRUR-RR 2012, 333; OLG Dresden FamRZ 2014, 681; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 521 und FamRZ 2015, 1048, 1049; Musielak/Borth FamFG 5. Aufl. § 63 Rn. 10; Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 6. Aufl. § 9 VersAusglG Rn. 15; Bolkart MittBayNot 2009, 268, 270; Brambring NotBZ 2009, 394, 395; Böttcher Rpfleger 2011, 53, 64; vgl. auch Borth Versorgungsausgleich 7. Aufl. Rn. 1393; DNotI-Gutachten DNotI-Report 2009, 145, 150).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei

    Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (LG Bielefeld, Beschluss vom 20. März 2009 - 4 OH 49/09, juris Rn. 6 ff.; D. Bohne, CR 2010, 104, 105 ff.; im Ergebnis ebenso Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 12; offengelassen von LG München, ZUM 2011, 762, 770; aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69; LG Köln, MMR 2009, 645; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15).

    Es kann daher offenbleiben, ob das unbefugte Einstellen eines einzigen urheberrechtlich geschützten Werks in eine Online-Tauschbörse - wie das Beschwerdegericht im vorliegenden und in anderen Verfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 85 f.; GRUR-RR 2011, 87 f.; GRUR-RR 2012, 70 f.) angenommen hat - nur unter besonderen Umständen (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 296, 297 f.) oder grundsätzlich ohne weiteres (OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69 f.; LG München, ZUM 2011, 762, 767 ff.) als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß anzusehen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 381 f.; OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 240; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897 f.).

  • OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12

    Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Die Gestattung nach § 101 Abs. 9 S. 1 UrhG setzt das Bestehen eines Auskunftsanspruchs gemäß § 101 Absatz 2 UrhG voraus, der wiederum nach seiner Systematik, Entstehungsgeschichte (Durchsetzungs-Richtlinie 2004/48/EG Erwägungsgrund 14; BT-Drs. 16/5048 S. 49) und Zielrichtung nicht nur erfordert, dass der Auskunftsschuldner (Internetdienstleister) in gewerblichem Ausmaß handelt, sondern auch, dass die geltend gemachte offensichtliche Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß aufweist (st. obergerichtliche Rspr.: Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; GRUR-RR 2011, 85 = WRP 2011, 264 - Männersache; OLG Hamburg, MMR 2010, 338; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240] - Limited Edition; OLG München, MMR 2011, 758 - Die Friseuse).

    An der zuletzt genannten - zeitlichen - Einschränkung des Drittauskunftsanspruchs hat der Senat auch nach Bekanntwerden der abweichenden Auffassung des Oberlandesgerichts München (MMR 2011, 758 - Die Friseuse) in mehreren - die Rechtsbeschwerde zulassenden - Entscheidungen festgehalten (Beschlüsse vom 30.09.2011 - 6 W 213/11; vom 13.10.2011 - 6 W 223/11; vom 15.11.2011 - 6 W 188/11; vom 16.11.2011 - 6 W 205/11 und 6 W 206/11; vom 02.11.2011 - 6 W 237/11; vom 25.11.2011 - 6 W 260/11).

    Der Senat lässt im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgericht München (MMR 2011, 758 - Die Friseuse) auch im vorliegenden Fall die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu (§ 101 Abs. 9 S. 4 UrhG, § 70 Abs. 2 Nr. 2 FamFG).

  • OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11

    Urheberrechtsverletzung: Internationale Zuständigkeit für einen Auskunftsanspruch

    aa) Der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG erfordert sowohl, dass der nach § 101 Abs. 2 Satz 1 UrhG Auskunftsverpflichtete in gewerblichem Ausmaß gehandelt hat - was bei Providern ohne Weiteres der Fall ist -, als auch, dass - wie bei § 101 Abs. 1 UrhG - eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt (vgl. BT-Drucks. 16/5048, S. 49 (noch zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs, der im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens durch den des gewerblichen Ausmaßes ersetzt wurde); Senat, Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11 = ZUM 2011, 760, 761 f. - Die Friseuse ; OLG Köln, Beschl. v. 27.10.2010 - 6 W 155/10 - Männersache , juris, dort Rn. 2; OLG Hamburg, Urt. v. 17.02.2010 - 5 U 60/09, juris, dort Rn. 38; OLG Schleswig, Beschl. v. 05.20.2010 - 6 W 26/09, juris, dort Rn. 11).

    Der Streitfall liegt signifikant anders als der dem Beschluss des Senats vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11 = ZUM 2011, 760, 761 f. - Die Friseuse zugrunde liegende Fall.

  • OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 12.04.2012 - 6 W 85/12
  • OLG Köln, 10.04.2012 - 6 W 5/12

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG München, 28.07.2021 - 34 Wx 47/21

    Zur Anerkennung einer Privatscheidung durch Verstoßung der Ehefrau nach

  • OLG Brandenburg, 09.02.2021 - 3 W 129/20

    Nachlassverwaltung können Miterben nur gemeinschaftlich beantragen

  • OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG

  • OLG Köln, 30.09.2011 - 6 W 213/11

    Kein gewerbliches Ausmaß bei 8 Monate altem Kinofilm

  • OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11

    Begriff der Rechtsverletzung im gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12

    Anforderungen an den Nachweis von Rechtsverletzungen in Internettauschbörsen

  • OLG Köln, 06.02.2012 - 6 W 21/12

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 1

  • OLG Köln, 29.03.2012 - 6 W 48/12
  • OLG Köln, 11.04.2012 - 6 W 90/12

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 9

  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

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