Rechtsprechung
OLG München, 12.09.2011 - 29 W 1634/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Urheberrechtsverletzung im Internet durch Teilnahme an Musiktauschbörse: Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Anordnung einer Auskunftserteilung durch einen britischen Internet-Serviceprovider; Antragsbefugnis im Falle der Verletzung des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine richterliche Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG gegen einen Internet-Provider mit Sitz in Großbritannien; Begriff des Verletzten i.S.v. § 101 Abs. 9 S. 1 UrhG
- unalex.eu
Art. 1 Brüssel I-VO
Sachlicher Anwendungsbereich - Anwendungsbereich der Verordnung - Zivil- und Handelssachen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine richterliche Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG gegen einen Internet-Provider mit Sitz in Großbritannien; Begriff des Verletzten i.S. von § 101 Abs. 9 S. 1 UrhG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Keine deutsche Gerichtsbarkeit beim Internet-Auskunftsanspruch gegenüber englischem Provider
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Internet-Auskunftsanspruch gegenüber englischem Provider
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Filesharing: Kein Auskunftsanspruch gegen ausländische Provider
- anwalt.de (Kurzinformation)
Berechtigung nach § 85 UrhG nicht für Anti-Piracy-Gesellschaft
Verfahrensgang
- LG München I, 25.08.2011 - 33 O 18641/11
- OLG München, 12.09.2011 - 29 W 1634/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 228
- MMR 2011, 832
- K&R 2011, 739
- AnwBl 2012, 28
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 10.02.2009 - C-185/07
EIN GERICHT EINES MITGLIEDSTAATS KANN ES EINER PERSON NICHT VERBIETEN, EINEN …
Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 29 W 1634/11
Für die Feststellung, ob eine Rechtsstreitigkeit in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 fällt, ist der Gegenstand des Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urt. v. 10.02.2009 - C 185/07, Rn. 22 - West Tankers). - OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 20 U 136/10
Umfang des Auskunftsanspruchs eines Urhebers über Verkehrsdaten
Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 29 W 1634/11
Da die richterliche Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG Voraussetzung für den Auskunftsanspruch gegenüber dem Internet-Provider ist (vgl. BT-Drucks. 16/5048, S. 63; OLG Düsseldorf MMR 2011, 546, 548), kommt die von der Beteiligten zu 1. mit dem Antrag Ziffer 2. im Wege einer einstweiligen-Verfügung (bzw. einstweiligen Anordnung) begehrte Datensicherung im Hinblick auf die Erfüllung eines Auskunftsanspruchs nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG nicht in Betracht. - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 29 W 1634/11
Zum Einen ist die vorstehend erörterte Auslegung von Art. 1 Brüssel-I-VO so offenkundig, dass keinerlei Raum für vernünftige Zweifel bleibt ("acte clair"; vgl. EuGH, Urteil vom 06.10.1982 - Rs. 283/81 -, Slg. 1982, S. 3415, Rn. 16 - C.I.L.F.I.T.). - EuGH, 15.02.2007 - C-292/05
DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR ENTSCHÄDIGUNG DER OPFER DES VERHALTENS VON …
Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 29 W 1634/11
Der Begriff "Zivil- und Handelssachen" ist als autonomer Begriff anzusehen, bei dessen Auslegung die Zielsetzungen und die Systematik der genannten Verordnung sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der nationalen Rechtsordnungen ergeben, berücksichtigt werden müssen (vgl. EuGH, Urt. v. 15.02.2007 - C 292/05, Rn. 30, juris -Lechoritou). - OLG Köln, 25.03.2011 - 6 U 87/10
Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzung gegen in der Schweiz ansässigen …
Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 29 W 1634/11
Insbesondere weicht der Senat nicht in entscheidungserheblicher Weise von dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 25.03.2011 - 6 U 87/10, abrufbar unter www.justiz.nrw.de , ab.
- BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18
Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber
Das Gestattungsverfahren nach § 14 Abs. 4 TMG in Verbindung mit §§ 1 ff. FamFG ist kein Verfahren ohne jede Gegenpartei oder Beteiligte im eigentlichen Sinne (aA OLG München, GRUR-RR 2012, 228 zu dem Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG; allerdings gestützt auf Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 und deren Erwägungsgrund 8; dazu kritisch Eifinger, GRUR-Prax 2011, 474), sondern eine echte Parteistreitigkeit der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. zu diesem Begriff BayObLG…, Beschluss vom 13. November 1986 - BReg 3 Z 137/86, juris Rn. 50 zu § 37 Abs. 2 BGB;… Sternal in Keidel, FamFG, 19. Aufl. § 1 Rn. 33). - OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 10/21
Zum Auskunftsanspruch gegen Amazon zur Identität eines Bewertenden, wenn Händler …
Dass der deutsche Gesetzgeber die Interessenlage u.U. anders bewertet haben mag, als er in der Gesetzesbegründung recht pauschal auf die Brüssel-Ia-VO verwiesen hat (so möglicherweise auch Prinz , K & R 2020, 69, 70, der ebenfalls auf den deliktischen Erfolgsort abzustellen scheint) - was schon deswegen verwundert, weil er sich mit der gegenteiligen herrschenden Lesart zu § 101 Abs. 9 UrhG (OLG München v. 12.09.2011 - 29 W 1634/11, GRUR-RR 2012, 228) dabei nicht auseinandergesetzt hat - trägt keine andere Sichtweise, zumal nationale Regelungen im Bereich der Verordnung - wie gezeigt - ohnehin keine Bedeutung haben.