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   OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2903/06   

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https://dejure.org/2006,9056
OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2903/06 (https://dejure.org/2006,9056)
OLG München, Entscheidung vom 20.12.2006 - 29 W 2903/06 (https://dejure.org/2006,9056)
OLG München, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 29 W 2903/06 (https://dejure.org/2006,9056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Daraus allein, dass ein konkreter Mitbewerber gegen diverse, wenn auch gleich gelagerte Wettbewerbsverstöße verschiedener Antragsgegner vorgeht, kann ein Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG nicht gefolgert werden.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Rechtsverfolgung gegen mehrere Unterlassungsschuldner in jeweils getrennten Verfügungsverfahren; Unzutreffende Angabe von Versandkosten als relevante Irreführung im Sinne des § 5 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen gleichgelagerte Verstöße verschiedener Störer als rechtsmissbräuchlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Abmahnungen einer Elektromarktkette gegen Online-Shops nicht rechtsmissbräuchlich

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Massenabmahnungen von Media-Markt doch nicht rechtsmissbräuchlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Abmahnungen einer Elektromarktkette gegen Online-Shops nicht rechtsmissbräuchlich

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 125/98

    Nichtannahme einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Entscheidung -

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2903/06
    Bei der unzutreffenden Angabe der Versandkosten in Anlage JS 1 handelt es sich um eine relevante Irreführung im Sinne von § 5 UWG (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.1998 - I ZR 125/98 = MD 1999, 135 - Versandkosten), mit der ein Anlockeffekt verbunden ist; auch eine derartige Irreführung wird von § 5 UWG erfasst (vgl. Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 24. Aufl., § 5, Rdn. 2.192; 2.193).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZR 79/03

    Rechtsmissbräuchlichkeit der gleichzeitigen Verfolgung von wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2903/06
    Allerdings kann die Rechtsverfolgung in jeweils getrennten Verfügungsverfahren gegen mehrere Unterlassungsschuldner, die eine gemeinschaftliche Werbeanzeige geschaltet haben, rechtsmissbräuchlich sein, wenn diese einen einheitlichen Gerichtsstand haben und durch denselben Rechtsanwalt vertreten werden, weil dadurch im Vergleich zu einer streitgenössischen Inanspruchnahme eine höhere Kostenbelastung entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2006 - I ZR 79/03 = BeckRS 2006 Nr. 06769 - Alles muss raus!; BGH GRUR 2006, 243, 244, Rdn. 15 bis 21 - MEGA SALE).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2903/06
    Allerdings kann die Rechtsverfolgung in jeweils getrennten Verfügungsverfahren gegen mehrere Unterlassungsschuldner, die eine gemeinschaftliche Werbeanzeige geschaltet haben, rechtsmissbräuchlich sein, wenn diese einen einheitlichen Gerichtsstand haben und durch denselben Rechtsanwalt vertreten werden, weil dadurch im Vergleich zu einer streitgenössischen Inanspruchnahme eine höhere Kostenbelastung entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2006 - I ZR 79/03 = BeckRS 2006 Nr. 06769 - Alles muss raus!; BGH GRUR 2006, 243, 244, Rdn. 15 bis 21 - MEGA SALE).
  • OLG München, 12.12.2006 - 6 W 2908/06

    "Media-Markt"; Rechtsmissbräuchlichkeit der Inanspruchnahme einer Vielzahl von

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2903/06
    Daraus allein, dass ein konkreter Mitbewerber gegen diverse, wenn auch gleich gelagerte Wettbewerbsverstöße verschiedener Antragsgegner vorgeht, kann ein Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG nicht gefolgert werden (ebenso OLG München, Beschluss vom 12.12.2006 - 6 W 2908/06 unter Nr. 4 der Gründe).
  • LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07

    Rechtsmissbrauch durch Vielfachabmahnungen, wenn deren Ertrag den der

    Allein die Anzahl der Abmahnungen rechtfertigt dabei einen Rechtsmissbrauchsvorwurf nicht, denn grundsätzlich steht es jedem Unternehmen offen, eine Vielzahl von Mitbewerbern abzumahnen, um den Wettbewerb auf diese Weise lauter zu halten (vgl. auch OLG München vom 20.12.2006 - 29 W 2903/06, zitiert nach juris; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56).
  • LG Berlin, 11.03.2008 - 15 O 524/07

    Anforderungen an die Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen

    Denn allein die Vielzahl von Abmahnungen besagt für den Rechtsmissbrauch nichts, weil eine Vielzahl von Wettbewerbsverstößen auch eine Vielzahl von Abmahnungen rechtfertigt (vgl. OLG München vom 20.12.2006 - 29 W 2903/06 , zitiert nach [...]; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56).
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