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   BPatG, 25.11.2009 - 29 W (pat) 11/09   

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BPatG, 25.11.2009 - 29 W (pat) 11/09 (https://dejure.org/2009,29409)
BPatG, Entscheidung vom 25.11.2009 - 29 W (pat) 11/09 (https://dejure.org/2009,29409)
BPatG, Entscheidung vom 25. November 2009 - 29 W (pat) 11/09 (https://dejure.org/2009,29409)
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  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 25.11.2009 - 29 W (pat) 11/09
    Gemäß § 50 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 MarkenG kann eine Marke nur gelöscht werden, wenn das Schutzhindernis nicht nur im Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag besteht, sondern bereits bei der Eintragung der Marke vorgelegen hat (vgl. BGH GRUR 2008, 900, 901, Rdnr. 11 - SPA II).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 25.11.2009 - 29 W (pat) 11/09
    Unterscheidungskraft im Sinne der letztgenannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung erfolgt ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 - Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 25.11.2009 - 29 W (pat) 11/09
    Eine Schutz begründende Mehrdeutigkeit liegt in diesem Zusammenhang nicht vor, da es sich bei sämtlichen Bedeutungen um eindeutige und klar erkennbare Sachaussagen handelt, die keine Interpretationsspielräume eröffnen (vgl. entsprechend zum Schutzhindernis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG: BGH GRUR 2006, 760, 762, Rdnr. 14 - LOTTO).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 25.11.2009 - 29 W (pat) 11/09
    Unterscheidungskraft im Sinne der letztgenannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung erfolgt ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 - Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 25.11.2009 - 29 W (pat) 11/09
    Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 9 - FUSSBALL WM 2006).
  • LG Düsseldorf, 22.08.2011 - 41 O 60/07

    Anfechtung der Entlastung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft (AG) in deren

    Auszug aus BPatG, 25.11.2009 - 29 W (pat) 11/09
    Ergänzend nimmt die Beschwerdegegnerin auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29. Januar 2008 in der Sache 41 O 60/07 KfH Bezug, in dem ihrer Verletzungsklage gegen die Beschwerdeführerin stattgegeben und ausgeführt wurde, dass es sich bei dem Begriff "Stahlschlüssel" nicht um eine rein beschreibende Angabe für ein Nachschlagewerk im Stahlbereich handele.
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