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   BFH, 30.08.2013 - X B 28, 29/13, X B 28/13, X B 29/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26198
BFH, 30.08.2013 - X B 28, 29/13, X B 28/13, X B 29/13 (https://dejure.org/2013,26198)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2013 - X B 28, 29/13, X B 28/13, X B 29/13 (https://dejure.org/2013,26198)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2013 - X B 28, 29/13, X B 28/13, X B 29/13 (https://dejure.org/2013,26198)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verfahrensrügen

  • openjur.de

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verfahrensrügen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 76 Abs 1
    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verfahrensrügen

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verfahrensrügen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 76 Abs 1 FGO
    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verfahrensrügen

  • cpm-steuerberater.de

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verfahrensrügen

  • rewis.io

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verfahrensrügen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Anforderungen an die Rüge der fehlerhaften Zurückweisung eines Beweisantritts durch das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Rüge der fehlerhaften Zurückweisung eines Beweisantritts durch das Finanzgericht

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bei auf mehreren tragfähigen Gründen gestützte Entscheidung kann die Anfechtung nur eines Grundes keine Revisionszulassung bewirken

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.05.2011 - X B 124/10

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche

    Auszug aus BFH, 30.08.2013 - X B 28/13
    In diesen Fällen sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d, und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, unter II.1.a).
  • BFH, 23.01.2013 - X B 84/12

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei fehlender Klärungsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 30.08.2013 - X B 28/13
    Eine Rechtsfrage ist nur dann klärungsfähig, wenn sie in einem künftigen Revisionsverfahren für die Entscheidung des Streitfalls rechtserheblich ist (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 X B 84/12, BFH/NV 2013, 771, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

    Auszug aus BFH, 30.08.2013 - X B 28/13
    In diesen Fällen sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d, und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, unter II.1.a).
  • BFH, 04.08.2005 - II B 34/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung; unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 30.08.2013 - X B 28/13
    An der Darlegung der Klärungsfähigkeit fehlt es insbesondere, wenn das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt hat, von denen jeder für sich gesehen die Entscheidung trägt, die Beschwerdebegründung jedoch nur auf einen der das FG-Urteil tragenden Gründe eingeht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. August 2005 II B 34/04, BFH/NV 2005, 2229).
  • BFH, 07.07.2016 - II B 95/15

    Keine freigebige Zuwendung des Erblassers mangels Verzichts auf einen

    Da das FG seine Auffassung, dass die Voraussetzungen eines Erwerbs von Todes wegen i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG nicht vorliegen, auf zwei selbständig tragende Begründungen gestellt hat und hinsichtlich der Begründung zur fehlenden Bereicherung der Klägerin keine Revisionszulassungsgründe gegeben sind, beruht das Urteil nicht auf dem geltend gemachten Verfahrensfehler (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2013 X B 29/13, BFH/NV 2013, 1800, und vom 14. April 2015 IV B 115/13, BFH/NV 2015, 1256).
  • BFH, 05.03.2014 - V B 14/13

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Die Klägerin hätte vortragen müssen, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2013 X B 28, 29/13, BFH/NV 2013, 1800).
  • BFH, 14.04.2015 - IV B 115/13

    Dauerhafte Sicherung gerichtlicher Internetrecherchen - Verletzung des Anspruchs

    Daran fehlt es, wenn das Finanzgericht (FG) sein Urteil nicht nur auf die Begründung gestützt hat, die der Rechtsmittelführer für verfahrensfehlerhaft hält, sondern darüber hinaus eine selbständig tragende Begründung gegeben hat, zu der weder ein Verfahrensmangel noch ein anderer Revisionszulassungsgrund vorgetragen wird (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. August 2013 X B 28, 29/13, BFH/NV 2013, 1800, und vom 20. September 2013 III B 129/12, BFH/NV 2014, 163; ständige Rechtsprechung).
  • VG Minden, 24.06.2014 - 3 K 148/13
    Mit Beschlüssen vom 11.03.2013 - 3 L 29/13.A -, 29.07.2013 - 3 L 332/13.A -, 21.05.2013 - 3 L 285/13.A - und vom 23.12.2013 - 3 L 850/13.A - hat die Kammer die aufschiebende Wirkung der Klagen angeordnet.
  • EGMR, 27.06.2017 - 25426/15

    NAU & BAKONA SÀRL c. LUXEMBOURG

    Par un jugement du 23 janvier 2013 (no 29/13 XVII), le tribunal d'arrondissement de Luxembourg a accordé au demandeur la somme de 8 000 EUR au titre du préjudice moral.
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