Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1974

Rechtsprechung
   EuGH, 23.01.1975 - 29/74   

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EuGH, 23.01.1975 - 29/74 (https://dejure.org/1975,1173)
EuGH, Entscheidung vom 23.01.1975 - 29/74 (https://dejure.org/1975,1173)
EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 1975 - 29/74 (https://dejure.org/1975,1173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    De Dapper / Parlament

    BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 45
    BEAMTE - BEFÖRDERUNG - BEWERBER - VERDIENSTE - ABWAEGUNG - RECHTSVERLETZUNG

  • EU-Kommission

    De Dapper / Parlament

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 45 ABS. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTENSTATUT ART. 45 ABS. 1
    BEAMTE - BEFÖRDERUNG - BEWERBER - VERDIENSTE - ABWAEGUNG - RECHTSVERLETZUNG

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.02.1971 - 21/70

    Rittweger / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.01.1975 - 29/74
    Der Gerichtshof habe sich in der Rechtssache Rittweger/Kommission (Slg. 1971, 7) und Ley/Kommission (Slg. 1965, 165 f.) mit demselben Problem zu befassen gehabt und habe klargestellt, daß die Beförderung in der Sonderlaufbahn Sprachendienst den zwingenden Vorschriften des Artikels 45 unterliegt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1986 - 26/85

    Louis Vaysse gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    a) An der Entscheidung vom 16. Mai 1984 konnte sicherlich zu Recht ausgesetzt werden, daß bei ihrem Erlaß die Personalakte des Klägers wegen Fehlens der letzten Beurteilung nicht vollständig war (siehe das Urteil in der Rechtssache 29/74 7, Slg. 1975, 35 ff.).

    b) Was die auf die Zusammensetzung des beratenden Ausschusses sich beziehenden Bemerkungen anbelangt (von denen nicht ganz klar ist, ob sie tatsächlich als Klagegrund gemeint sind), so könnte man der Meinung sein, sie seien im Grunde bedeutungslos, weil dieser Ausschuß ja - nach den Erklärungen der Kommission - nur eingeschaltet war vor Erlaß der Entscheidung vom 16. Mai 1984 (um die es nicht mehr geht), nicht dagegen vor Erlaß der Entscheidung vom 24. Oktober 1984.21. Will man gleichwohl darauf eingehen, weil nach einer grundsätzlichen Entscheidung der Kommission bei der Besetzung von A und A Stellen die Beteiligung dieses Ausschusses vorgesehen ist und weil seine Einschaltung im Frühjahr 1984 auch für die - "bestätigende" - Entscheidung vom Oktober 1984 von gewisser Bedeutung sein könnte (wir werden darauf noch zurückkommen), so wird indessen schnell klar, 7 - Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 29/74, Raphael de Dapper/Europäisches Parlament, Slg. 1975, 35.

  • EuGöD, 23.10.2012 - F-44/05

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Zurückverweisung an das

    Es ist jedoch festzustellen, dass die Rechtsprechung bereits mehrfach die Zulässigkeit von gegen die Entscheidung über die Ernennung eines Beamten oder Bediensteten gerichteten Aufhebungsanträgen eines nicht an der Entscheidung beteiligten Dritten bejaht hat (vgl. z. B. Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. November 2006, Neirinck/Kommission, T-494/04, Randnrn. 66 und 67), und der Unionsrichter auf Klage von Dritten bereits mehrere Entscheidungen über die Ernennung von Beamten oder Bediensteten aufgehoben hat (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofs vom 23. Januar 1975, de Dapper/Parlament, 29/74, Randnr. 16; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 20. Juli 2001, Brumter/Kommission, T-351/99, Randnr. 97).
  • EuG, 11.12.1991 - T-169/89

    Erik Dan Frederiksen gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Aufhebung einer

    Da die Heranziehung der Beurteilungen sicherstellen solle, daß die Anstellungsbehörde ihre Ermessensbefugnis in voller Kenntnis des Sachstands ausübt (Urteil des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 29/74, De Dapper/Parlament, Slg. 1975, 45), müsse er darauf hinweisen, daß diese Beurteilungen vorliegend verspätet erstellt und auf jeden Fall den Betroffenen erst nach der Ernennung von Frau X bekanntgegeben worden seien, was der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung beanstandet habe (Urteile vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76, Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, sowie vom 18. Dezember 1980 und 17. Dezember 1981 in den Rechtssachen 156/79 und 51/80, Gratreau/Kommission, Slg. 1980, 3943 und 1981, 3139).
  • EuG, 20.03.1991 - T-1/90

    Gloria Pérez-Mínguez Casariego gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Dann rügte sie erstens einen Verstoß gegen Artikel 25 Absätze 2 und 3 des Statuts und die Stellenausschreibung, da die Anstellungsbehörde ihr die Ergebnisse des Auswahlverfahrens hätte mitteilen müssen; zweitens einen Verstoß gegen Artikel 27 des Statuts in der Auslegung, die ihm der Gerichtshof unter anderem in seinem Urteil vom 21. April 1983 in der Rechtssache 282/81 (Ragusa/Kommission, Slg. 1983, 1245) gegeben habe, da die Ernennung von Frau Gutiérrez Díaz auf einer offensichtlich fehlerhaften Ermessensausübung beruhe und nicht auf der Prüfung der in Artikel 27 genannten Voraussetzungen; drittens einen Verstoß gegen Artikel 33 des Statuts, da der ausgewählte Bewerber ernannt werden müsse, wenn die ärztliche Untersuchung günstig ausfalle; viertens einen Verstoß gegen Artikel 5 des Anhangs III des Statuts und gegen die Artikel 28 Buchstabe d und 30 Absatz 2 des Statuts, da die schließlich ernannte Bewerberin nicht in dem vom Prüfungsausschuß für das Auswahlverfahren aufgestellten Verzeichnis der Bewerber aufgeführt gewesen sei; fünftens einen Ermessensmißbrauch durch Verfahrensfehler und die Nichtberücksichtigung der Befähigungsnachweise und Fähigkeiten der Klägerin (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 9/81, Williams/Rechnungshof, Slg. 1982, 3301); sechstens einen Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 3 des Statuts und den Gleichbehandlungsgrundsatz, wie er unter anderem in den Urteilen des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 29/74 (de Dapper/Parlament, Slg. 1975, 35) und vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 24/78 (Martin/Kommission, Slg. 1979, 603) ausgelegt worden sei.
  • EuGöD, 05.05.2010 - F-53/08

    Bouillez u.a. / Rat

    Der Gerichtshof hat die Zulässigkeit einer solchen Klage mehrfach implizit anerkannt und sogar Beförderungs- oder Ernennungsentscheidungen wegen eines Fehlers bei der Abwägung der Verdienste oder wegen Fehlens einer solchen Abwägung aufgehoben (Urteile des Gerichtshofs vom 23. Januar 1975, de Dapper/Parlament, 29/74, Slg. 1975, 35, und vom 17. Januar 1989, Vainker/Parlament, 293/87, Slg. 1989, 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1985 - 173/82

    Gilbert Castille gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter:

    - Vgl. Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 29/74, Raphael de Dapper/Europäisches Parlament, Slg. 1975, 35, Urteil vom 5. Juni 1980 in der Rechtssache 24/79, Dominique Noëlle Oberthür/Kommission, Slg. 1980, 1743, Urteil vom 17. Dezember 1981 in den verbundenen Rechtssachen 156/79 und 51/80, Pierre Gratreau/Kommission, Slg. 1981, 3139, Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, Harald List/Kommission, Slg. 1983, 103.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1980 - 24/79

    Dominique Noëlle Oberthür gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Im Urteil vom 23. Januar 1975 (de Dapper, Slg. 1975, 35) hat die Zweite Kammer in Übereinstimmung mit den Schlußanträgen von Generalanwalt Warner schlicht und einfach entschieden, daß es den an eine Abwägung nach Artikel 45 zu stellenden Anforderungen nicht genügt, wenn die Verdienste von Bewerbern abgewogen werden, deren Beurteilungen nach den Vorschriften des Artikels 43 in einigen Fällen bereits erstellt waren, in anderen jedoch noch nicht.
  • EuGH, 11.05.1978 - 25/77

    De Roubaix / Kommission

    Dieser Gesichtspunkt sei aber ausschlaggebend für die Beurteilung der Frage, ob die Entscheidung vom 30. Juni 1976 fehlerhaft gewesen sei (Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 29/74, De Dapper, Slg. 1975, 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1987 - 7/86

    John Vincent gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Beförderung.

    44 und 45; siehe auch das Urteil vom 5. Juni 1980 in der Rechtssache 24/79, Oberthür/Kommission, Slg. 1980, 1743, 1758, Urteil vom 18. Dezember 1980 in den verbundenen Rechtssachen 156/79 und 51/80, Gratreau/Kommission, Slg. 1980, 3943, 3953 f.; Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 103, 117.4 - Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 29/74, De Dapper/Parlament, Slg. 1975, 35, 41 f.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1983 - 85/82

    Bernhard Schloh gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte: Ernennung in

    Ebensowenig wie dies im nationalen Recht möglich ist - der Rat hat dazu detaillierte Ausführungen mit Hinweisen auf Rechtsprechung und Lehrmeinungen gemacht -, erscheint es nämlich in der 1 - Urteil vom 15.3.1973 in der Rechtssache 37/72 - Antonio Marcato/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, S!g. 1973, 361.2 - Urteil vom 23.1.1975 in der Rechtssache 29/74 - Raphael de Dapper/Europäisches Parlament -, Slg. 1975, 35.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.10.1980 - 156/79

    Pierre Gratreau gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.1978 - 25/77

    Lucienne De Roubaix, geb. De Leye gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1978 - 86/77

    Kuno Ditterich gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1979 - 9 C 103/78
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   Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1974 - 29/74   

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